Wenn die Lebensversicherung fällig wird
Anleger sollten genau überlegen, wie sie größere Geldbeträge sinnvoll einsetzen
BERLIN (dpa) - Ob Lottogewinn, Erbschaft oder Auszahlung einer kapitalbildenden Lebensversicherung: Wer eine größere Geldsumme bekommt, steht vor der Frage, wie er den Betrag am besten anlegt. Eine Möglichkeit: das Geld ganz oder teilweise für eine zusätzliche Altersvorsorge nutzen – etwa in Form einer Leibrente, eines Bankauszahlplans oder eines Fondsauszahlplans. Welche dieser Varianten für wen besser ist, hängt vom Einzelfall ab.
Leibrente: Das Geld kann in eine ● Versicherung gesteckt werden, die entweder sofort oder erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt. Eine Leibrente wird in aller Regel lebenslang ausgezahlt – unabhängig davon, ob man 68, 84 oder 102 Jahre alt wird und egal, ob das eingezahlte Geld aufgebraucht ist oder nicht. „Die Leibrente ist somit eine Art Spekulation auf ein ziemlich langes Leben“, erklärt Klaus Morgenstern vom Deutschen Institut für Altersvorsorge. Der Versicherer überweist jeden Monat den vereinbarten Betrag – bis die versicherte Person stirbt.
„Die Leibrente ist eine Option für alle, die gesund sind und somit davon ausgehen, alt zu werden“, sagt Michael Beumer von der Stiftung Warentest. Sie ist zudem für jene geeignet, die sonst wenig weitere sichere Alterseinkünfte haben. „Auf der anderen Seite kostet dies Geld in Form geringerer monatlicher Renten, denn Garantien gibt es nicht umsonst“, betont Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NordrheinWestfalen. Stirbt der Versicherungsnehmer früh, kommt das restliche Geld der Versichertengemeinschaft zugute – und nicht etwa den Erben.
Um auf Nummer sicher zu gehen, dass von dem Geld die Erben profitieren, kann für den Todesfall vor Rentenbeginn eine Beitragsrückgewähr und beziehungsweise oder nach Rentenbeginn eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. „Beides ist allerdings wiederum mit Kosten verbunden“, erklärt Scherfling. Bei den Leibrenten mit Garantie wirkt es sich allerdings heutzutage negativ aus, dass sich die Zinsen auf einem historischen Tief befinden. „Daher sind die garantierten Leistungen entsprechend niedrig“, so Morgenstern. Bankauszahlplan: Beim Bankauszahlplan ● bekommt der Kunde für die vereinbarte Laufzeit einen festgelegten Betrag. Wenn zum Laufzeitende das Kapital aufgebraucht ist, muss der Kunde ohne diese Zusatzeinnahme auskommen. „Stirbt der Kunde vor Ende der Laufzeit, geht das Kapital automatisch an die Erben über“, erklärt Beumer. Für Bankauszahlpläne gilt die gesetzliche Einlagensicherung beziehungsweise eine als gleichwertig anerkannte Institutssicherung – darauf weist Scherfling hin.
Fondsauszahlplan:
Bei dieser Form kaufen Anleger Fondsanteile. Durch regelmäßige Verkäufe erzielen sie dann eine Zusatzrente. Bei dieser Variante müssen sich Anleger aktiv kümmern. Fondsauszahlpläne bergen allerdings Risiken. Gehen die Kurse nach unten, dann steht der Anleger vor der Entscheidung, ob er Auszahlungen zumindest zeitweise reduziert oder sogar ganz einstellt. Umgekehrt kann sich der Anleger bei einer positiven Entwicklung höhere Auszahlungen bewilligen – oder: Das Geld reicht eben länger.
„Der Nachteil eines Fondsauszahlplans ist, dass es keine Garantien und keine lebenslangen Leistungen gibt“, betont Morgenstern. Auch bei einer Leibrente gibt es Risiken. So können Überschüsse geringer ausfallen als erwartet oder gegebenenfalls sogar ganz entfallen. Dann besteht die Leibrente nur aus dem garantierten Teil. Vor dem Abschluss sollten Verbraucher sich vergewissern, dass im Fall der Insolvenz des Anbieters die Absicherung der Protektor Lebensversicherungs AG gilt, sagt Scherfling.
Angebote mischen:
Wer sich nicht für eine Variante entscheiden möchte, kann eine Leibrente auch mit verschiedenen Auszahlplänen kombinieren. Anleger sollten vor allem auf die Kosten des jeweiligen Produkts achten, rät Morgenstern: „Je weniger Kosten in einem Produkt stecken, desto höher fällt der Ertrag aus.“
Bei einer Leibrente entstehen in der Regel mindestens Abschlussund Verwaltungskosten. Bei einem Fondsauszahlplan kommen neben Verwaltungskosten in der Regel ein Ausgabeaufschlag oder Ordergebühren auf den Anleger zu. Selbst bei einem simplen Banksparplan entstehen Kosten, auch wenn diese bei Sparkonten gar nicht ausgewiesen werden. „In diesem Fall stecken sie in der Zinshöhe“, erklärt Morgenstern.
Ebenfalls wichtig:
Auch Rentner müssen auf ihre Einkünfte Steuern zahlen. Wer eine private Rentenversicherung abschließt, muss den sogenannten Ertragsanteil versteuern. Bei Auszahlplänen gilt grundsätzlich die Abgeltungsteuer. „Das heißt, auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne fallen 25 Prozent zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an“, erläutert Scherfling.