Wiederholungstäterin muss ins Gefängnis
Diebin und frischgebackene Mutter wird zu zwei Monaten Haft verurteilt – Eine Bewährungsstrafe kommt nicht in Betracht
WANGEN/ISNY - Trotz der eindringlichen Beteuerung der Angeklagten, nie wieder zur Diebin zu werden, und ihrer flehentlichen Bitte, ihr noch eine allerletzte Chance zu geben, ist das Gericht hart geblieben. Nur gut einem Monat nachdem sie das Landgericht in Ravensburg zu sieben Monaten Haft ohne Bewährungszeit verurteilt hatte, wurde die junge Frau erneut straffällig.
Die Angeklagte konnte kaum ihre Tränen zurückhalten, als sie zugab, dass sie im Mai 2018 in einem Isnyer Supermarkt Waren im Wert von 17,93 Euro in ihren Rucksack hatte verschwinden lassen, um diese an der Kasse vorbei zu schmuggeln. Aber sie fiel auf, wurde gestellt und der Polizei übergeben. Ihr Lebensgefährte hatte während dieser Zeit vor der Tür auf sie gewartet.
Mit „sie sind inzwischen eine Dauerkundin bei uns“hatte der Richter die Frau tituliert, um sie dann nach dem Grund zu fragen, warum sie immer und immer wieder rückfällig würde. „Ich war zu der Zeit schwanger und hatte Heißhunger“, so die Antwort. „Auf Salatsoße?“, erwiderte der Richter im Hinblick auf eines der entwendeten Lebensmittel und stellte fest: „Die schmeckt doch nun wirklich nicht pur!“
Die Tränenschleusen öffneten sich, als die Frau, die in schwierigen Verhältnissen lebt und vor wenigen Wochen Mutter geworden ist, den Antrag der Staatsanwältin serviert bekam: „Wegen der hohen Rückfallquote halte ich eine dreimonatige Freiheitsstrafe für unbedingt erforderlich.“
„Keine allerallerletzte Chance“
Der Verteidiger versuchte, die Strafe noch einmal zur Bewährung aussetzen zu lassen. Er zeigte sich überzeugt davon, dass nach Rückgabe der gestohlenen Sachen kein Schaden entstanden und durch die Geburt des Kindes eine neue Situation entstanden sei. Umsonst. „Es gibt eine letzte, aber nicht eine allerallerletzte Chance“, sagte der Richter und wollte den „Heißhunger“nicht gelten lassen. Wie er der Frau zwar vorhielt, schon vorher gewusst zu haben, „dass das Kind kommt“, ihr aber, nachdem er sie zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt hatte, eröffnete: „Es gibt JVAs, wo kleine Kinder mitgenommen werden dürfen.“