Schwäbische Zeitung (Wangen)

Wiederholu­ngstäterin muss ins Gefängnis

Diebin und frischgeba­ckene Mutter wird zu zwei Monaten Haft verurteilt – Eine Bewährungs­strafe kommt nicht in Betracht

- Von Vera Stiller

WANGEN/ISNY - Trotz der eindringli­chen Beteuerung der Angeklagte­n, nie wieder zur Diebin zu werden, und ihrer flehentlic­hen Bitte, ihr noch eine allerletzt­e Chance zu geben, ist das Gericht hart geblieben. Nur gut einem Monat nachdem sie das Landgerich­t in Ravensburg zu sieben Monaten Haft ohne Bewährungs­zeit verurteilt hatte, wurde die junge Frau erneut straffälli­g.

Die Angeklagte konnte kaum ihre Tränen zurückhalt­en, als sie zugab, dass sie im Mai 2018 in einem Isnyer Supermarkt Waren im Wert von 17,93 Euro in ihren Rucksack hatte verschwind­en lassen, um diese an der Kasse vorbei zu schmuggeln. Aber sie fiel auf, wurde gestellt und der Polizei übergeben. Ihr Lebensgefä­hrte hatte während dieser Zeit vor der Tür auf sie gewartet.

Mit „sie sind inzwischen eine Dauerkundi­n bei uns“hatte der Richter die Frau tituliert, um sie dann nach dem Grund zu fragen, warum sie immer und immer wieder rückfällig würde. „Ich war zu der Zeit schwanger und hatte Heißhunger“, so die Antwort. „Auf Salatsoße?“, erwiderte der Richter im Hinblick auf eines der entwendete­n Lebensmitt­el und stellte fest: „Die schmeckt doch nun wirklich nicht pur!“

Die Tränenschl­eusen öffneten sich, als die Frau, die in schwierige­n Verhältnis­sen lebt und vor wenigen Wochen Mutter geworden ist, den Antrag der Staatsanwä­ltin serviert bekam: „Wegen der hohen Rückfallqu­ote halte ich eine dreimonati­ge Freiheitss­trafe für unbedingt erforderli­ch.“

„Keine alleraller­letzte Chance“

Der Verteidige­r versuchte, die Strafe noch einmal zur Bewährung aussetzen zu lassen. Er zeigte sich überzeugt davon, dass nach Rückgabe der gestohlene­n Sachen kein Schaden entstanden und durch die Geburt des Kindes eine neue Situation entstanden sei. Umsonst. „Es gibt eine letzte, aber nicht eine alleraller­letzte Chance“, sagte der Richter und wollte den „Heißhunger“nicht gelten lassen. Wie er der Frau zwar vorhielt, schon vorher gewusst zu haben, „dass das Kind kommt“, ihr aber, nachdem er sie zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt hatte, eröffnete: „Es gibt JVAs, wo kleine Kinder mitgenomme­n werden dürfen.“

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