Fahrerflucht nach Kollision mit Roller endet im Gefängnis
Eine 28-Jährige aus dem südlichen Kreis Biberach wegen versuchten Mordes verurteilt
BIBERACH/RAVENSBURG - Im Schwurgerichtsprozess um die Fahrerflucht und den Vorwurf des versuchten Mordes gegen eine 28-jährige Frau aus dem südlichen Landkreis Biberach hat die Kammer nun ein Urteil gefällt. Das Landgericht Ravensburg verurteilte die Fahrerin zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe. Wiewohl die bis dato unbescholtene Frau „haftempfindlich“ist, mit Elternhaus und Arbeitsstelle eine „gute Sozialprognose“hat und die Unfallflucht „ein einmaliges Fehlverhalten“darstellt, konnte die Kammer trotzdem die Strafe nicht zur Bewährung aussetzen. Die 28-Jährige wird für den Unfall ins Gefängnis gehen müssen.
Angeblich Unfall nicht gemerkt
Mit einem „Wir müssen uns das gut überlegen“, verabschiedete sich der Vorsitzende Richter Matthias Geiser mit seiner vierköpfigen Kammer in die Urteilsfindung, die schließlich gut anderthalb Stunden dauerte. Zuvor hörte das Gericht noch die wenig erhellenden Aussagen von Schwester und Bruder der Angeklagten, die am Abend des 17. November 2017 auf einem Gemeindeverbindungsweg einen entgegenkommenden Rollerfahrer gerammt und den Schwerverletzten liegen gelassen hatte – mit der Begründung, sie habe den Unfall nicht bemerkt, sondern lediglich gedacht, sie sei nach einem „Sekundenschlaf in den Graben gefahren“.
Ein Sachverständiger der Prüfgesellschaft Dekra in Ulm war in seinem Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass die 28-jährige OpelFahrerin in jener Nacht auf der etwa drei Meter breiten, schnurgeraden Gemeindeverbindungsstraße mit „58 bis 78 km/h“und „eher links orientiert“unterwegs gewesen sein musste und anhand der Spurenauswertungen am Unfallort bereits vor dem Zusammenstoß mit dem Rollerfahrer reagiert, sprich abgebremst hatte. Technisches Versagen am Auto schloss der Gutachter aus. Und auch, dass die Fahrerin den Anprall nicht bemerkt haben könnte. „Für einen durchschnittlich psychisch und physisch gesunden Fahrer ist eine Kollision des Fahrzeugs mit dem Rollerfahrer bemerkbar und von einer Kollision mit einem Graben deutlich unterscheidbar“, machte der Gutachter klar.
Staatsanwalt fordert vier Jahre
In ihrem Plädoyer beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft konkret vier Jahre Haft: Für gefährliche Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – und für versuchten Mord, da sie das Mordmerkmal „zur Verdeckung einer Straftat“gegeben sah. Für die Angeklagte habe ihrer Auffassung nach das „Selbstschutzmotiv“ganz im Vordergrund gestanden. Panisch sei sie sicher gewesen, aber aufgrund ihres Nachtatverhaltens habe die Angeklagte gezeigt, dass sie ganz gezielt reflektierte, was sie tat. Die Frau hatte nämlich schnellstmöglich die Abholung ihres linksseitig stark beschädigten Autos veranlasst und bei ihrem Verlobten und ihrer Freundin noch in der Nacht falsche Fährten gelegt. „Als normal intelligente Person wäre es Ihre Pflicht gewesen, dafür zu sorgen, dass das Opfer nicht zu Tode kommt“, rügte die Staatsanwältin.
Verteidiger: „Tragisches Ereignis“
Der Verteidiger, der sein Plädoyer mit einem Songtext von Michael Holm („Tränen lügen nicht“) einleitete, wertete den Unfall als „tragisches Ereignis“, von dem seine Mandantin noch heute „völlig fertig“sei, und ließ verlauten, dass man zwar eine Freiheitsstrafe verhängen könne, die aber unbedingt zur Bewährung ausgesetzt werden müsse. Er bat um „Berücksichtigung des Faktors Mensch“, pochte auf die Unschuldsvermutung und darauf, dass die junge Frau weder einen Tötungsvorsatz, geschweige denn eine Mordabsicht gehabt habe. „Dazu braucht es einen Tatentschluss wie ,Wenn ich abhaue – dann stirbt er’“, so der Anwalt. Seine Mandantin aber habe „das alles gar nicht überblickt“. Die 28-Jährige selbst, der wie immer das letzte Wort zustand, wirkte wie schon am ersten Verhandlungstag, als habe sie ihren Blick auf Unendlich adaptiert. „Ich will gar nichts mehr sagen“, ließ sie undeutlich vernehmen. Die Kammer indes sah es nach reiflicher Überlegung als erwiesen an, dass es „lebensfremd“sei anzunehmen, dass die Angeklagte nach einer Kollision mit einem Zweiradfahrer annehmen konnte, es sei nichts Schlimmeres passiert. „Sie hatten sicherlich nicht die Absicht, ihn zu töten“, würdigte Richter Geiser die Umstände des Unfalls. Aber sie habe in Kauf genommen, dass der Rollerfahrer möglicherweise sterbe, um sich selbst nicht stellen zu müssen. Der Rollerfahrer war erst geraume Zeit später von einem zufällig vorbeifahrenden, aufmerksamen Autofahrer gefunden worden. Laut Notarzt hätten Unterkühlung in der nebligen Novembernacht, eine Schockreaktion und ein Arterienabriss am linken Oberschenkel bei dem 53-jährigen Unfallopfer auch zum Tode führen können. Und schließlich fehlte der Schwurgerichtskammer „das Übernehmen von Verantwortung“seitens der Angeklagten sowie dass sie bis zuletzt kein volles Geständnis abgelegt, sondern sich stets „nur schwammig“geäußert hatte.
Zur Verteidigung der Rechtsordnung sei es nötig, dass Menschen, die Unfälle verursachen, sich dann wenigstens kümmern, so der Vorsitzende Richter. „Sie aber haben den Mann liegen gelassen. Wie einen Sack, der hinten von der Pritsche gerutscht ist“, konstatierte Geiser in der Urteilsbegründung. „Dafür gibt es keine Bewährungsstrafe, da ist sich die Kammer sicher“, schloss Geiser die 25-minütige Erklärung der Kammer. Gegen dieses Urteil kann binnen einer Woche Revision eingelegt werden. Und zwar von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gleichermaßen.