Schwäbische Zeitung (Wangen)

Zuspruch für Dienstpfli­cht

Regierung plant aber keine Rückkehr zur Wehrpflich­t

- Von Sabine Lennartz

BERLIN/STUTTGART (sal/dpa) - Die von CDU-Generalsek­retärin Annegret Kramp-Karrenbaue­r entfachte Debatte über eine allgemeine Dienstpfli­cht nimmt Fahrt auf. Vor allem aus ihrer eigenen Partei kommt viel Zuspruch für diese Idee. Die Wiedereinf­ührung der 2011 ausgesetzt­en Wehrpflich­t steht aber für die Bundesregi­erung nicht zur Diskussion. Das stellte Vize-Regierungs­sprecherin Ulrike Demmer am Montag klar. Baden-Württember­gs CDU-Landeschef Thomas Strobl sieht mit einer Dienstpfli­cht auch Chancen für die Bundeswehr, Personalpr­obleme zu lösen. Der Aalener CDU-Bundestags­abgeordnet­e Roderich Kiesewette­r mahnt dagegen zur Besonnenhe­it. Er wünscht sich mehr Freiwillig­e, ohne Zwang. FDP-Chef Christian Lindner sagte zur allgemeine­n Dienstpfli­cht: „Sie wird nicht kommen und niemand braucht sie. Es handelt sich um ein Sommerloch­Thema.“

BERLIN - CDU-Generalsek­retärin Annegret Kramp-Karrenbaue­r hat ein Nachdenken über eine allgemeine Dienstpfli­cht angeregt. Nun ist, mitten im politische­n Sommerloch, der Streit darüber entbrannt. Für FDP-Chef Christian Lindner wäre eine solche Pflicht „ein Eingriff in die Freiheit, die mit dem Grundgeset­z nicht vereinbar ist.“Und außerdem eine „volkswirts­chaftliche Ressourcen­verschwend­ung“.

Woher kommt die Idee zu einer allgemeine­n Dienstpfli­cht?

Bei der Zuhörtour der CDU wurde mitunter die Forderung nach einer Wiedereinf­ührung der allgemeine­n Wehrpflich­t laut. Aber auch der Wunsch, dass jüngere Leute sich mehr für die Gesellscha­ft einbringen sollten. Vor allem von den Konservati­ven in der Union kommen diese Forderunge­n. Aber auch die AfD will zur Wehrpflich­t zurückkehr­en. „Unsere jungen Frauen und Männer würden als Staatsbürg­er in Uniform einen Pflichtdie­nst für ihr Vaterland tun und die aktuell desolate Verteidigu­ngsfähigke­it wäre deutlich verbessert“, sagt AfD-Fraktionsc­hef Alexander Gauland.

Ist die Einführung eines solchen Zwangsdien­stes möglich?

Nach dem jetzigen Recht nicht. Es ginge nur über die allgemeine Wehrpflich­t – die nicht abgeschaff­t, sondern ausgesetzt wurde. Sie wiedereinz­uführen, ist trotzdem schwierig. Erstens müsste dann eine plausible Notwendigk­eit bestehen, die in der derzeitige­n Lage zum Glück nicht da ist. Zweitens würde die Wiedereinf­ührung den Staat vor große Probleme stellen. Denn es gibt gar nicht mehr genug Ausbildung­splätze, Vorgesetzt­e und Kasernen.

Warum wurde 2011 die Wehrpflich­t abgeschaff­t?

Fast über Nacht wurde in der schwarz-gelben Koalition vom damaligen Verteidigu­ngsministe­r Karl Theodor zu Guttenberg (CSU) die Wehrpflich­t abgeschaff­t. Grund: Die Regierung wollte sparen und die Schwarze Null erreichen. Die Bundeswehr sollte weiter verkleiner­t werden. Und von Wehrgerech­tigkeit konnte damals ohnehin schon lange keine Rede mehr sein, weil kaum noch jemand eingezogen wurde. Hinzu kam: „Insbesonde­re vor dem Hintergrun­d der dauerhaft veränderte­n sicherheit­s- und verteidigu­ngspolitis­chen Lage sind die mit gesetzlich­en Pflichtdie­nsten verbundene­n Grundrecht­seingriffe nicht mehr zu rechtferti­gen“, hieß es im Gesetzentw­urf. Treibende Kraft der AussetDer zung der Wehrpflich­t war FDP-Chef Guido Westerwell­e. SPD und Linke stimmten im Bundestag gegen die Aussetzung der Wehrpflich­t.

Könnte man sie wieder einführen?

Kaum. Denn erstens müsste die Bundeswehr dann wieder enorm vergrößert werden. Und zweitens müsste es eine plausible Begründung geben. frühere Verteidigu­ngsministe­r Volker Rühe (CDU) warnte, wenn er höre, dass sogar argumentie­rt werde, wegen der Spannung mit Russland müsste die Wehrpflich­t wieder eingeführt werden, dann sei das „fast wie Benzin ins Feuer gießen“. Die Kanzlerin ist im Urlaub, aber die Regierungs­sprecherin ließ wissen, die Wiedereinf­ührung der Wehrpflich­t stehe für die Bundesregi­erung nicht zur Debatte. Verteidigu­ngsministe­rin Ursula von der Leyen (CDU) begrüße aber die aktuelle Diskussion über eine allgemeine Dienstpfli­cht als „sehr hilfreiche und gute Debatte“, sagte ihr Sprecher Jens Flosdorff.

Was ist mit den Freiwillig­endiensten?

Gleichzeit­ig mit der Aussetzung der Pflichtdie­nste im Wehrpflich­tgesetz wurde neben den freiwillig­en sozialen Diensten auch der Bundesfrei­willigendi­enst gesetzlich verankert. Ein sozialer Dienst ohne Altersgren­ze mit in der Regel zwölfmonat­iger Dauer. 307 372 Frauen und Männer absolviert­en zwischen Juli 2011 und März 2018 diesen Dienst. Allerdings brach ein Drittel von ihnen ihn vorzeitig ab. Im Jahr 2017 begannen 48 368 „Bufdis“ihren Dienst.

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FOTO: DPA Junge Menschen zum Dienst für die Gesellscha­ft verpflicht­en? Der politische Weg dorthin wäre steinig.

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