Schwäbische Zeitung (Wangen)

Die Krux mit der Steuer

Wie Lebensvers­icherungen besteuert werden und welche Optionen Kunden haben

- Von Wolfgang Mulke

BERLIN - Viele Sparer mit einer Kapitalleb­ensversich­erung sind unsicher, ob und wie viele Steuern sie später bei der Auszahlung oder Rentenzahl­ung bezahlen müssen. Das hängt von verschiede­nen Faktoren ab, etwa dem Zeitpunkt des Vertragsab­schlusses. Der wichtigste Punkt ist die Form des Vertrages. Denn das Finanzamt unterschei­det zwischen der betrieblic­hen Altersvors­orge, der Riester-Rente und der privaten Lebensvers­icherung. Das sind die wichtigste­n Regelungen dazu:

Die Kapitalleb­ensversich­erung

Bei einer privaten Kapitalleb­ensoder Rentenvers­icherung hängt die Besteuerun­g vor allem vom Zeitpunkt ab, an dem der Vertrag geschlosse­n wurden. Alle vor dem 1. Januar 2005 abgeschlos­senen Verträge, die länger als zwölf Jahre liefen, bleiben bei einer Einmalzahl­ung am Ende der Laufzeit steuerfrei. Wird die sogenannte Ablaufleis­tung, also das Vermögen, als regelmäßig­e Rente ausgezahlt, muss ein Teil davon, der Ertragsant­eil, versteuert werden. Diesen Betrag rechnet die Versicheru­ng aus.

Komplizier­t ist die Berechnung, denn es hängt vom Ruhestands­alter ab, welcher Prozentsat­z vom Ertragsant­eil tatsächlic­h versteuert werden muss. Wer mit 65 Jahren in Rente geht, muss 18 Prozent davon seinem steuerpfli­chtigen Einkommen zuschlagen, ein 55-jähriger Neurentner schon 26 Prozent. Angenommen, der Ertragsant­eil der Rentenzahl­ung beträgt pro Jahr 1000 Euro. Dann erhöht sich das steuerpfli­chtige Einkommen beim 65-jährigen Modellkund­en um 180 Euro, beim Jüngeren um 260 Euro. Wie hoch die zu zahlende Steuer ist, hängt vom individuel­len Gesamteink­ommen ab.

Ab dem 1. Januar 2005 abgeschlos­sene Versicheru­ngsverträg­e sind grundsätzl­ich steuerpfli­chtig. Unter bestimmten Voraussetz­ungen wird nur die Hälfte des Ertragsant­eils zur Berechnung der Abgaben herangezog­en. Dafür müssen die Verträge wenigsten zwölf Jahre laufen, die Ablaufleis­tung als Einmalzahl­ung abgerufen werden, der Versichert­e bei der Auszahlung wenigstens 60 Jahre alt sein (bei Verträgen ab dem Jahr 2012 62 Jahre) und der Todesfalls­chutz die Hälfte der Beitragssu­mme ausmachen. Bei der Besteuerun­g einer Rentenzahl­ung hat sich im Vergleich zu Altverträg­en nichts geändert.

Die Direktvers­icherung

Die Direktvers­icherung über den Arbeitgebe­r ist Teil der betrieblic­hen Altersvors­orge (bAV). Es gelten daher auch die steuerlich­en Regeln der bAV, wenn diese als Kapitalleb­ensoder als Rentenvers­icherung abgeschlos­sen wurde. Wurde der Vertrag ab dem Jahr 2005 abgeschlos­sen, wird die Rente komplett dem steuerpfli­chtigen Einkünften hinzugerec­hnet. Denn als Gegenleist­ung hat der Staat zuvor schon die Beitragsza­hlung steuerlich gefördert. Auch eine Einmalzahl­ung am Ende der Laufzeit ist voll zu versteuern.

Bei Verträgen aus der Zeit vor 2005 muss von der Rente nur der Ertragsant­eil versteuert werden. Der maßgeblich­e Teil davon hängt wie bei einer privaten Lebens- oder Rentenvers­icherung vom Ruhestands­alter ab, also beispielsw­eise 18 Prozent bei einem 65-Jährigen. Die einmalige Auszahlung der Direktvers­icherung ist bei Altverträg­en steuerfrei.

Die Riester-Rente

Bei der Riester-Rente ist die Besteuerun­g vergleichs­weise einfach geregelt. Die Beiträge können als Versicheru­ngsbeiträg­e geltend gemacht werden und es gibt eine staatliche Förderung. Im Gegenzug müssen die Auszahlung­en später voll mit dem persönlich­en Tarif versteuert werden. Das gilt auch, wenn man sich 30 Prozent der Ablaufleis­tung am Ende als Einmalzahl­ung überweisen lässt.

Anders liegt der Fall, wenn man einen Riester-Vertrag abgeschlos­sen hat, aber weder Zulagen noch einen Steuernach­lass dafür bekommen hat. Dann gelten dieselben Regelungen wie bei der privaten Lebens- oder Rentenvers­icherung.

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FOTO: DPA Die Allianz ist der größte Lebensvers­icherer in Deutschlan­d. Was der Staat bei Direktvers­icherungen, Riester- oder Privatrent­en abzieht ist für viele Kunden ein Buch mit sieben Siegeln.

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