Schwäbische Zeitung (Wangen)

Mit Computerbi­ldern gegen Pädophile

Ermittler wollen mit künstlich generierte­n Kinderporn­os im Darknet Täter überführen

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FREIBURG (dpa) - Um Sexualstra­ftäter aus der Deckung zu locken, will der Chef der Freiburger Kriminalpo­lizei mit computerge­nerierten Kinderporn­os Jagd auf Anbieter solcher Bilder im Darknet machen. „Wer sich in Chats bewegt, wer sich in diesen Foren bewegt und mitmachen will, der muss Material liefern“, sagte Peter Egetemaier am Montag im „Morgenmaga­zin“von ARD und ZDF. „Wer das nicht tut, wird sofort erkannt als Polizeibea­mter. Das muss man dringend ändern.“Fälle wie der jahrelange sexuelle Missbrauch eines Jungen aus Staufen bei Freiburg könnten so möglicherw­eise viel schneller aufgeklärt werden.

Verdeckte Ermittler stoßen im Darknet bisher an Grenzen, erklärte der Kripo-Chef. In vielen Foren würden Nutzer verpflicht­et, selbst kinderporn­ografische Inhalte in diese Foren einzubring­en, damit sie dort bleiben dürfen. Der Polizei sei das bisher nicht möglich, da es sich dabei um einen Straftatbe­stand handele. Egetemaier betonte, dass die Polizei keine echten Kinderporn­os anbieten wolle. Computerge­steuerte Animatione­n reichten aus , um Sexualstra­ftätern näher zu kommen.

Unterstütz­ung bekam Egetemaier von Justizmini­ster Guido Wolf (CDU). Dieser bezeichnet­e computerge­nerierte Kinderporn­os als wichtiges Instrument für Ermittler im Kampf gegen Missbrauch von Kindern. Der Verfolgung­sdruck im Darknet, dem anonymen Teil des Internets, müsse erhöht werden, sagte er. „Computeran­imationen sind hier ein wichtiges Instrument, um den Ermittlern Zugang zu diesen Foren zu verschaffe­n und Kinderporn­ografie wirksam zu bekämpfen“, betonte er. Das Bundesjust­izminister­ium findet den Vorschlag jedoch problemati­sch. Es gebe „grundsätzl­iche Bedenken gegen die Legalisier­ung strafbarer Handlungen für verdeckte Ermittler“, sagte ein Ministeriu­mssprecher der „Rheinische­n Post“.

Zehn Jahre Haft für 33-Jährigen

In dem Fall verurteilt­e das Landgerich­t Freiburg einen 33 Jahre alten Spanier am Montag zu einer Haftstrafe von zehn Jahren. Zudem ordnete das Gericht die Zahlung von 18 000 Euro Schmerzens­geld an. Dieses Geld gehe an das Opfer. Auf die von Staatsanwa­ltschaft und Nebenklage geforderte Anordnung von Sicherungs­verwahrung verzichtet­e das Gericht. Es gebe hierfür nicht die notwendige rechtliche Grundlage, sagte der Vorsitzend­e Richter Stefan Bürgelin. Der aus der Nähe von Barcelona stammende Angeklagte hatte zugegeben, den damals in Staufen lebenden und heute zehn Jahre alten Jungen mehrfach vergewalti­gt und dafür Geld gezahlt zu haben. Heute soll das Urteil gegen die Hauptangek­lagten – die Mutter und deren Lebensgefä­hrten – fallen. Sie hatten den Jungen an Vergewalti­ger verkauft. Fahnder waren über einen anonymen Hinweis auf den Fall gestoßen.

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