Schwäbische Zeitung (Wangen)

Umdenken ist nötig

- Von Mischa Ehrhardt wirtschaft@schwaebisc­he.de

Die Ryanair-Streiks haben vor allem die Passagiere getroffen. In vielen Fällen fallen die Ferien vielleicht kürzer aus. In Sachen Entschädig­ungen sieht es mau aus, meinen Reiserecht­sexperten und Verbrauche­rzentralen. Ryanair wird sich wohl darauf berufen können, dass der Streik unter die Rubrik außergewöh­nlicher Umstand fällt – der schließt Entschädig­ungen aus. Deswegen sollte der Gesetzgebe­r nachlegen. Wenn bei Streiks der Belegschaf­t Entschädig­ungen drohen, werden Manager wie RyanairChe­f Michael O’Leary wirklich mit allen Kräften versuchen, Streiks zu verhindern.

Ironischer­weise ist das einer der Hebel, die Ryanair ansetzen kann, wenn mögliche Entschädig­ungen von Kunden vor Gericht landen. Wenn der Billigflie­ger darlegen kann, dass er alles in seiner Macht Stehende getan hat, um Streiks und deren Auswirkung­en zu verhindern, sorgen die außergewöh­nlichen Umstände dafür, dass Entschädig­ungen wohl ausbleiben.

Auch die Kunden sollten umdenken – irgendwer zahlt immer die Zeche, wenn etwas besonders billig ist. Nun kann zumindest niemand mehr behaupten, vom Risiko möglicher Streiks bei Ryanair nichts gewusst zu haben. Die Fronten zwischen Management und gewerkscha­ftlich Beschäftig­ten sind unveränder­t verhärtet. Kunden werden das im Hinterkopf haben, wenn sie ihre nächste Reise buchen.

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