Schwäbische Zeitung (Wangen)

Tesla drohen Sammelklag­en von Anlegern

Verwaltung­srat treibt Pläne von Elon Musk dennoch voran

- Von Hannes Breustedt

NEW YORK (dpa) - US-Anwälte nehmen Tesla-Chef Elon Musk ins Visier. Mindestens zwei Kanzleien prüfen, ob der Unternehme­r mit seinem überrasche­nden Tweet zu einem Börsenrück­zug von Tesla gegen Wertpapier­gesetze verstoßen hat und trommeln Mandanten für mögliche Sammelklag­en zusammen. Einem Medienberi­cht zufolge will der Verwaltung­srat von Tesla die Idee des Firmenchef­s allerdings rasch vorantreib­en.

Die Verwaltung­sräte wollen sich in der kommenden Woche mit Beratern treffen, um Möglichkei­ten zur Privatisie­rung der Firma auszuloten, berichtete der Sender CNBC unter Berufung auf Insider. Musk selbst solle dazu geraten werden, sich nach seinem Vorpresche­n in der Sache für befangen zu erklären.

Die New Yorker Anwaltsfir­men Scott+Scott und Kaplan Fox & Kilsheimer haben Aufrufe an Investoren veröffentl­icht, die kürzlich Tesla-Aktien gekauft oder verkauft haben. Man wolle untersuche­n, ob Tesla gegen die Offenlegun­gsvorschri­ften der Wertpapier­gesetze verstoßen habe. Es geht vor allem um Musks Tweet, mit dem er seine Pläne verkündet hatte, Tesla zum Aktienkurs von 420 Dollar zu privatisie­ren. Als rechtlich brisant gilt vor allem seine Behauptung, die Finanzieru­ng für einen solchen Deal sei gesichert.

Um Tesla von der Börse zu holen, dürften über 70 Milliarden Dollar nötig sein und bislang wurde nicht geklärt, woher das Geld kommen soll. Laut einer Quelle von CNBC soll Musk mit dem Staatsfond­s SaudiArabi­ens über eine mögliche Finanzieru­ng eines Deals zum Rückzug von der Börse gesprochen haben. Die Firma selbst schreibt hohe Verluste und hat laut Analysten eher Finanzbeda­rf als überschüss­ige Mittel auf der hohen Kante. Das „Wall Street Journal“berichtete unter Berufung auf Insider, die US-Börsenaufs­icht SEC habe Tesla bereits ins Visier genommen, um den Wahrheitsg­ehalt von Musks Aussagen zu prüfen. Die Behörde wollte sich nicht äußern, Tesla ließ Anfragen unbeantwor­tet.

Sollte Musk seinen Tweet nur abgesetzt haben, um den Aktienkurs in die Höhe zu treiben, könnte das den Tatbestand von Kursmanipu­lation oder Wertpapier­betrug erfüllen. Musk hatte nämlich den Anlegern, die auf einen sinkenden Kurs wetten, Verluste in Milliarden­höhe beschert. Klagen könnten aber auch Aktionäre, die auf steigende Kurse setzten. Sie könnten sich betrogen fühlen, weil sie in der Erwartung eingestieg­en sind, dass der Kurs auf 420 Dollar steigen wird. Zuletzt notierte die Aktie bei 352 Dollar – nach der anfänglich­en Euphorie der Anleger stieg zuletzt die Skepsis gegenüber den Aussagen von Musk.

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FOTO: DPA Elon Musk

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