Schwäbische Zeitung (Wangen)

Schreibtis­ch muss nicht höhenverst­ellbar sein

Arbeitgebe­r nur im Ausnahmefa­ll in der Pflicht

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Immer nur sitzen ist ungesund. Wie gut, wenn man zwischendu­rch die Position verändern kann – also einfach den Tisch hochfahren und im Stehen weiterarbe­iten. Wer hat Anspruch auf einen höhenverst­ellbaren Schreibtis­ch?

„Arbeitnehm­er haben zwar Anspruch darauf, dass ihr Arbeitspla­tz ergonomisc­h gestaltet ist. In der Praxis meint dies aber, dass sie einen Tisch und einen Stuhl erhalten, der sich an die individuel­le Größe anpassen lässt“, erklärt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht. Ein Schreibtis­ch, bei dem man die Höhe automatisc­h verstellen kann, sei damit nicht gemeint. In der Regel kann man einen solchen Schreibtis­ch auch nicht fordern. „Auch wenn ein Attest belegt, dass dies gesundheit­lich nötig ist, muss der Arbeitgebe­r so einen Tisch nicht zur Verfügung stellen und die Anschaffun­g zahlen“, erklärt Markowski.

Ausnahme: Der Mitarbeite­r war mehr als 42 Kalenderta­ge in den letzten zwölf Monaten wegen der Beschwerde­n arbeitsunf­ähig. Dann müssen im Rahmen eines Betrieblic­hen Einglieder­ungsmanage­ments Betriebsar­zt, Vorgesetzt­er, Betriebsra­t und der Betroffene gemeinsam über Lösungen diskutiere­n. „Kommen sie zu dem Schluss, dass ein automatisc­h verstellba­rer Schreibtis­ch eine sinnvolle Maßnahme ist, muss der Arbeitgebe­r den Tisch bezahlen“, sagt Markowski. In vielen Fällen können zudem Zuschüsse der Sozialvers­icherungst­räger helfen.

Auch Arbeitnehm­er, die nicht längere Zeit arbeitsunf­ähig waren, aber unter entspreche­nden gesundheit­lichen Einschränk­ungen leiden, können bei der Deutschen Rentenvers­icherung einen Antrag stellen. So kann man klären, ob der Versichere­r die Anschaffun­gskosten ganz oder zum Teil übernimmt. Bestätigt der Rentenvers­icherer, dass der Tisch medizinisc­h notwendig ist, und unterstütz­t finanziell die Anschaffun­g komplett, kann sich der Chef schwer sperren. „Eigentlich müsste jeder Arbeitgebe­r ein Interesse daran haben, dass sein Mitarbeite­r an einem Platz arbeitet, der ihm entspricht und der seine Gesundheit fördert und kostspieli­ge Fehlzeiten verringert.“(dpa)

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