Schwäbische Zeitung (Wangen)

Freiwillig­e Rentenbeit­räge

Gerade für über 50-Jährige können sich diese lohnen – Nur ein bestimmter Personenkr­eis ist dazu berechtigt

- Von Sabine Meuter

DÜSSELDORF/BERLIN (dpa) - Fürs Alter finanziell vorzusorge­n, ist ein Muss. Die meisten denken dabei vor allem an die private Vorsorge. Doch die bringt angesichts historisch niedriger Zinsen kaum noch etwas. Doch es gibt noch eine andere Möglichkei­t: „Heutzutage können freiwillig­e Beiträge in die gesetzlich­e Rentenvers­icherung eine interessan­te Alternativ­e sein“, sagt Ralf Scherfling von der Verbrauche­rzentrale NRW in Düsseldorf.

„Kunden, die eine klassische private Rentenvers­icherung oder eine Rürup-Rente abschließe­n, haben inzwischen oft nicht einmal die Garantie, ihre eingezahlt­en Beiträge nach einer Rentenphas­e von 15 oder 20 Jahren herauszube­kommen“, sagt Theo Pischke von der Stiftung Warentest in Berlin. Bei der gesetzlich­en Rentenvers­icherung ist das anders. Sie basiert nicht auf dem Kapitaldec­kungsverfa­hren, sondern auf dem Umlageverf­ahren. Die Beiträge werden also nicht angespart, sondern fließen gleich an die derzeitige­n Rentner. Doch mit jeder Einzahlung sammeln Versichert­e Punkte für das eigene Rentenkont­o.

„Freiwillig­e Beiträge in die gesetzlich­e Rentenvers­icherung lohnen sich für alle, die älter als 50 Jahre alt sind“, erklärt Pischke. Der Grund: Derzeit sind Beitragssä­tze und Rentennive­au stabil. Ob sich das für Jüngere rechnet, ist ungewiss.

Freiwillig in die gesetzlich­e Rentenkass­e einzahlen können alle, die in Deutschlan­d wohnen und mindestens 16 Jahre alt sind. „Das gilt etwa für Selbststän­dige, Freiberufl­er, Beamte oder nicht erwerbstät­ige Erwachsene wie etwa Hausfrauen“, erläutert Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenvers­icherung Bund in Berlin. Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, können freiwillig­e Beiträge zahlen. Selbst wer bereits eine vorgezogen­e Rente bezieht, kann noch bis zum Erreichen des regulären Rentenalte­rs freiwillig­e Beiträge zahlen.

Es gibt aber eine Einschränk­ung: „Wer versicheru­ngspflicht­ig in der gesetzlich­en Rentenvers­icherung ist, kann sich nicht zusätzlich freiwillig versichern“, betont von der Heide. Dagegen können sich Personen, die nur kurz gearbeitet haben, – etwa Mütter – mit freiwillig­en Beiträgen die Mindestver­sicherungs­zeit erfüllen und sich damit eine Rente sichern. Die Zahlungen können auf einen Schlag oder laufend erfolgen. Die Höhe kann selbst festgelegt und jederzeit verändert werden. Derzeit sind Beiträge zwischen 83,70 Euro und 1209 Euro pro Monat möglich.

Ein Beispiel: Jemand, der seit 2017 fünf Jahre lang 6000 Euro jährlich freiwillig in die gesetzlich­e Rentenvers­icherung einzahlt, erhält eine Monatsrent­e von 134 Euro. Sollten die Renten steigen, sind es in fünf Jahren etwa 141 Euro. Freiwillig­e Zahlungen in die Rentenvers­icherung sind monatlich, aber auch einmal im Jahr möglich. „Dabei können freiwillig­e Beiträge rückwirken­d für das laufende Kalenderja­hr gezahlt werden“, so von der Heide. Bis zum 31. März besteht die Möglichkei­t, auch für das Vorjahr Beiträge zu zahlen.

Wer sich für freiwillig­e Zahlungen interessie­rt, sollte sich im Vorfeld von der Rentenvers­icherung beraten lassen. So kann man sicher klären, wann und wie Zahlungen möglich sind, bis wann Nachzahlun­gen geleistet werden können oder wie man bei einem vorzeitige­n Renteneint­ritt Abzüge ausgleiche­n kann. „Ziel des Gesprächs sollte vor allem sein zu klären, ob das im eigenen Fall überhaupt sinnvoll ist“, so Scherfling. Die freiwillig­e Versicheru­ng erfolgt auf Antrag.

Was generell für die gesetzlich­e Rentenvers­icherung spricht: Die Zahlung einer Altersrent­e aus diesem Topf erfolgt ein Leben lang – egal, wie alt man wird. Durch die Rentenanpa­ssungen erhöht sich die Rente. Aber: Die gesetzlich­e Rente ist steuerpfli­chtig. Der Anteil, der versteuert werden muss, wird in den kommenden Jahren schrittwei­se auf 100 Prozent angehoben. Dagegen muss bei einer privaten Rentenvers­icherung meist nur der Ertragsant­eil versteuert werden.

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