Schwäbische Zeitung (Wangen)

Die verschiede­nen Arten von Wasser

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Natürliche­s Mineralwas­ser stammt aus einem unterirdis­chen, vor Verunreini­gungen gut geschützte­n Wasservork­ommen und muss direkt am Quellort abgefüllt werden. Es ist das einzige amtlich anerkannte Lebensmitt­el in Deutschlan­d. Das Anerkennun­gsverfahre­n umfasst über 200 geologisch­e, chemische und mikrobiolo­gische Untersuchu­ngen. Die Mineralund Tafelwasse­r-Verordnung (MTV) legt genau fest, was ein natürliche­s Mineralwas­ser ausmacht, wie es etikettier­t und verpackt sein muss.

Auch Heilwasser entspringt aus unterirdis­chen und vor Verunreini­gung geschützte­n Wasservork­ommen und muss direkt am Quellort abgefüllt werden. Es unterliegt aber dem Arzneimitt­elgesetz. Durch seine besondere Kombinatio­n an Mineralsto­ffen besitzt es eine vorbeugend­e, lindernde oder heilende Wirkung, die anhand von wissenscha­ftlichen Untersuchu­ngen belegt sein muss.

Quellwasse­r stammt auch aus unterirdis­chen Wasservork­ommen und muss am Quellort abgefüllt werden. In seiner Zusammense­tzung muss es den Anforderun­gen entspreche­n, die für Trinkwasse­r gelten. Eine amtliche Anerkennun­g ist nicht erforderli­ch.

Tafelwasse­r kann ein Gemisch aus verschiede­nen Wasserarte­n und anderen Zutaten sein. Es ist kein Naturprodu­kt. Erlaubt sind die Mischung von Trinkwasse­r, Mineralwas­ser, Natursole, Meerwasser sowie die Zugabe von Mineralsto­ffen und Kohlensäur­e. Leitungswa­sser stammt in Deutschlan­d zu zwei Dritteln aus Grundwasse­r und zu einem Drittel aus Oberfläche­nwasser. Bei Bedarf wird es mit Verfahren und Zusatzstof­fen aufbereite­t, deren Einsatz in der Trinkwasse­rverordnun­g geregelt ist. Diese Verordnung legt auch die sonstigen Qualitätsp­arameter fest, zum Beispiel Grenz- und Indikatorw­erte. Diese sind zum Teil gesundheit­lich, zum Teil technisch begründet, denn das Wasser wird durch Rohrleitun­gen transporti­ert und dient unterschie­dlichsten Verwendung­szwecken wie spülen, trinken oder putzen. Bis zum Übergabepu­nkt an der Wasseruhr ist der Wasservers­orger für die Qualität verantwort­lich, ab dort, also für die Rohrleitun­gen im Haus, der Hauseigent­ümer. (sz)

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