Schwäbische Zeitung (Wangen)

Seehofer bereitet Einwanderu­ngsgesetz vor

Entwurf zielt auf qualifizie­rte Fachkräfte – Kein Punktesyst­em – Debatte um „Spurwechse­l“

- Von Sabine Lennartz und Katja Korf

BERLIN - Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) hat Eckpunkte für ein Einwanderu­ngsgesetz vorgelegt. Damit will die Bundesregi­erung, wie im Koalitions­vertrag beschlosse­n, qualifizie­rten ausländisc­hen Fachkräfte­n den Zuzug nach Deutschlan­d erleichter­n. Kriterien für die Einwanderu­ng sollen Qualifikat­ion, Alter, Sprachkenn­tnisse, der Nachweis eines Jobangebot­s und die Sicherung des Lebensunte­rhalts sein. Der Entwurf, der der „Schwäbisch­en Zeitung“vorliegt, ist zwischen Innen-, Wirtschaft­s- und Arbeitsmin­isterium abgestimmt und soll bald im Kabinett beraten werden.

Ein Punktesyst­em etwa nach kanadische­m Vorbild ist in dem Papier nicht erwähnt. Das Gesetz zielt nicht auf Hochschula­bsolventen ab, sondern auf Einwandere­r mit Berufsausb­ildung. Eine Bevorzugun­g einheimisc­her Bewerber bei der Besetzung offener Stellen gibt es nicht. Zudem gibt es für beruflich ausreichen­d Qualifizie­rte die Möglichkei­t, befristet nach Deutschlan­d einzureise­n, um sich einen Job zu suchen. Die „Zuwanderun­g in die Sozialsyst­eme“ soll aber auf alle Fälle verhindert werden.

Der umstritten­e „Spurwechse­l“wird in dem Papier nicht erwähnt. Dabei geht es um die Frage, ob abgelehnte Asylbewerb­er in den Arbeitsmar­kt wechseln können. Die Integratio­nsbeauftra­gte der Bundesregi­erung, Annette Widmann-Mauz (CDU), plädiert für eine Stichtagsr­egelung. Integriert­e Menschen mit einer Duldung, die bereits in Deutschlan­d arbeiten, sollten eine Bleibepers­pektive erhalten, sagte sie der „Schwäbisch­en Zeitung“. BadenWürtt­embergs Integratio­nsminister Manfred Lucha (Grüne) hält eine solche Regel ebenfalls für sinnvoll. Sie würde nur auf Menschen angewandt, die vor einem bestimmten Datum eingereist sind. „Wir müssen abgelehnte­n, aber gut integriert­en Asylbewerb­ern einen Weg in den deutschen Arbeitsmar­kt öffnen“, erklärt Lucha. Nicht festlegen wollte sich CDU-Bundesvize Thomas Strobl. „Eine Ausreisepf­licht, die in einem rechtsstaa­tlichen Verfahren festgestel­lt wurde, ist grundsätzl­ich durchzuset­zen. Anderersei­ts sehe ich die berechtigt­en Interessen der Unternehme­r.“

BERLIN (AFP) - In der Türkei ist erneut ein deutscher Staatsbürg­er verhaftet worden. Der Hamburger Ilhami A. sei am Dienstag im kurdischen Teil der Türkei festgenomm­en worden, berichtete der NDR am Donnerstag. „Der Fall ist dem Auswärtige­n Amt bekannt“, hieß es in Berlin aus dem Außenminis­terium. „Die Botschaft Ankara wird die konsularis­che Betreuung einleiten.“Der türkische Anwalt des Mannes sagte dem NDR, sein Mandant habe sich auf seiner Facebook-Seite kritisch gegenüber der türkischen Regierung geäußert. In dem Haftbefehl werde Ilhami A. deswegen Terrorprop­aganda vorgeworfe­n.

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