Kurz berichtet
FRIEDRICHSHAFEN (kili) - Mit Freisprüchen ist am Amtsgericht Tettnang der Prozess gegen vier junge Männer zu Ende gegangen, die wegen gemeinschaftlich begangener Körperverletzung angeklagt waren. In drei Verhandlungstagen konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden, wer die Auseinandersetzung im März 2017 in einem Mehrfamilienhaus in Friedrichshafen begonnen hatte. Der Streit hatte mit einer Messerstecherei geendet, bei der einer der Angeklagten lebensgefährlich verletzt worden war. Im Hausflur sollen die Angeklagten mit einer Schreckschusspistole auf einen 25-Jährigen Mann geschossen haben. Das Opfer flüchtete. Bei seiner Rückkehr kam es zu einem weiteren Handgemenge in der Wohnung eines Mitbewohners, in dessen Verlauf nochmal ein Schuss fiel. Bei einer anschließenden Messerstecherei wurde einer der Angeklagten lebensgefährlich verletzt.
Richter Max Märkle argumentierte in seiner Urteilsbegründung, dass die Angeklagten auch aus Notwehr gehandelt haben könnten. Hinweise auf Schüsse im Hausflur gab es nicht, eine Patronenhülse sei dort nicht gefunden worden. Einige Zeugen, darunter die Lebensgefährtin eines 22-Jährigen Angeklagten, erschienen trotz Vorladung nicht vor Gericht. Die Angeklagten selbst äußerten sich ebenfalls nicht zu den Vorfällen. So blieben nur die Aussagen des Opfers, eines Mitbewohners und zweier Polizeibeamter. Gerade die Aussage des Mitbewohners blieb zweifelhaft. Während er noch am Tatabend zu Protokoll gegeben hatte, die Angeklagten hätten die Auseinandersetzung begonnen, wich seine Aussage im Prozess davon ab. Danach soll das Opfer zuerst das Messer gezückt haben und auf drei der Angeklagten eingestochen haben. So ließ sich nicht mit Sicherheit ausschließen, dass die Angeklagten in Notwehr gehandelt hätten, weshalb sie schließlich frei gesprochen wurden.
Das Urteil des Amtsgerichts Tettnang ist noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren gegen das Opfer der Schlägerei wurde ebenfalls eingestellt, da auch hier Notwehr hätte vorliegen können. Sowohl die Angeklagten als auch das Opfer sind der Polizei und der Justiz bekannt. Mindestens drei sind vorbestraft und haben zum Teil bereits Haftstrafen verbüßt. Das Opfer wurde bereits wegen eines anderen Delikts rechtskräftig verurteilt und sitzt in der Justizvollzugsanstalt Ravensburg ein.