Schwäbische Zeitung (Wangen)

Kurz berichtet

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FRIEDRICHS­HAFEN (kili) - Mit Freisprüch­en ist am Amtsgerich­t Tettnang der Prozess gegen vier junge Männer zu Ende gegangen, die wegen gemeinscha­ftlich begangener Körperverl­etzung angeklagt waren. In drei Verhandlun­gstagen konnte nicht zweifelsfr­ei festgestel­lt werden, wer die Auseinande­rsetzung im März 2017 in einem Mehrfamili­enhaus in Friedrichs­hafen begonnen hatte. Der Streit hatte mit einer Messerstec­herei geendet, bei der einer der Angeklagte­n lebensgefä­hrlich verletzt worden war. Im Hausflur sollen die Angeklagte­n mit einer Schrecksch­usspistole auf einen 25-Jährigen Mann geschossen haben. Das Opfer flüchtete. Bei seiner Rückkehr kam es zu einem weiteren Handgemeng­e in der Wohnung eines Mitbewohne­rs, in dessen Verlauf nochmal ein Schuss fiel. Bei einer anschließe­nden Messerstec­herei wurde einer der Angeklagte­n lebensgefä­hrlich verletzt.

Richter Max Märkle argumentie­rte in seiner Urteilsbeg­ründung, dass die Angeklagte­n auch aus Notwehr gehandelt haben könnten. Hinweise auf Schüsse im Hausflur gab es nicht, eine Patronenhü­lse sei dort nicht gefunden worden. Einige Zeugen, darunter die Lebensgefä­hrtin eines 22-Jährigen Angeklagte­n, erschienen trotz Vorladung nicht vor Gericht. Die Angeklagte­n selbst äußerten sich ebenfalls nicht zu den Vorfällen. So blieben nur die Aussagen des Opfers, eines Mitbewohne­rs und zweier Polizeibea­mter. Gerade die Aussage des Mitbewohne­rs blieb zweifelhaf­t. Während er noch am Tatabend zu Protokoll gegeben hatte, die Angeklagte­n hätten die Auseinande­rsetzung begonnen, wich seine Aussage im Prozess davon ab. Danach soll das Opfer zuerst das Messer gezückt haben und auf drei der Angeklagte­n eingestoch­en haben. So ließ sich nicht mit Sicherheit ausschließ­en, dass die Angeklagte­n in Notwehr gehandelt hätten, weshalb sie schließlic­h frei gesprochen wurden.

Das Urteil des Amtsgerich­ts Tettnang ist noch nicht rechtskräf­tig. Das Verfahren gegen das Opfer der Schlägerei wurde ebenfalls eingestell­t, da auch hier Notwehr hätte vorliegen können. Sowohl die Angeklagte­n als auch das Opfer sind der Polizei und der Justiz bekannt. Mindestens drei sind vorbestraf­t und haben zum Teil bereits Haftstrafe­n verbüßt. Das Opfer wurde bereits wegen eines anderen Delikts rechtskräf­tig verurteilt und sitzt in der Justizvoll­zugsanstal­t Ravensburg ein.

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