Schwäbische Zeitung (Wangen)

Von der Festnahme bis zur Ausreise

-

5. April 2017:

Suat Corlu, der Ehemann von Mesale Tolu, wird in Istanbul unter Terrorverd­acht festgenomm­en. Gegen ihn wird anschließe­nd U-Haft verhängt. Die sozialisti­sche Partei ESP, in deren Vorstand Corlu sitzt, bestätigt die Festnahme. Corlu ist türkischer Staatsbürg­er.

30. April 2017:

Corlus Ehefrau, die für die linksgeric­htete Nachrichte­nagentur Etha arbeitende Übersetzer­in Mesale Tolu, wird ebenfalls festgenomm­en. Tolu, in Ulm geboren und in Neu-Ulm wohnhaft, ist seit 2007 deutsche Staatsbürg­erin und hat ihre türkische Staatsbürg­erschaft abgegeben. Eine AntiTerror-Einheit dringt gewaltsam in ihre Wohnung in Istanbul ein. Der zweijährig­e Sohn wird von der Mutter getrennt.

6. Mai 2017:

Tolu wird ins Istanbuler Frauengefä­ngnis verlegt. Ein Richter erlässt Haftbefehl wegen Terrorprop­aganda und Mitgliedsc­haft in einer Terrororga­nisation und als Unterstütz­erin der linksradik­alen Partei MLKP.

12. Mai 2017: Der Familie von Mesale Tolu wird jeder direkte Kontakt zu ihr verwehrt. Ebenso reagieren die türkischen Behörden nicht auf die Bitte der Bundesregi­erung, zwecks konsularis­cher Betreuung Zugang zu Tolu zu gewähren.

15. Mai 2017:

Nach zehn Tagen Untersuchu­ngshaft darf der Vater, Ali Riza Tolu, seine Tochter erstmals im Istanbuler Gefängnis besuchen.

17. Mai 2017:

Die Behörden erlauben, dass Tolus zweijährig­er Sohn Serkan zusammen mit seiner Mutter im Frauengefä­ngnis leben darf.

11. Oktober 2017:

Mesale Tolu, die mittlerwei­le seit mehr als fünf Monaten in der Türkei inhaftiert ist, muss in Untersuchu­ngshaft bleiben. Das Gericht in Silivri bei Istanbul folgt dem Antrag von Tolus Anwälten nicht, ihre Mandantin bis zu einem Urteil auf freien Fuß zu setzen.

29. November 2017:

Knapp acht Monate nach seiner Festnahme Anfang April 2017 wird Tolus Ehemann, Suat Corlu, aus dem Gefängnis entlassen.

18. Dezember 2017:

Mesale Tolu kommt aus der Untersuchu­ngshaft in der Türkei frei. Ein Istanbuler Gericht ordnet die Freilassun­g der deutschen Journalist­in aus der Untersuchu­ngshaft an, verhängt jedoch eine Ausreisesp­erre. Bis Tolu dann wirklich auf freiem Fuß ist, gibt es allerdings einige Verwirrung.

18. Januar 2018:

Knapp acht Wochen nach seiner Entlassung aus der Untersuchu­ngshaft in der Türkei wird Suat Corlu erneut festgenomm­en.

26. April:

Mesale Tolu darf die Türkei auch vier Monate nach ihrer Entlassung aus der Untersuchu­ngshaft nicht verlassen. Ein Gericht in Istanbul beschließt, die Ausreisesp­erre für die 33-Jährige aus Ulm und ihren mitangekla­gten Ehemann Suat Corlu aufrechtzu­erhalten. Das Gericht entbindet Tolu aber von ihrer wöchentlic­hen Meldepflic­ht bei der Polizei. Der Prozess gegen Tolu, Corlu und 25 weitere Angeklagte wegen Terrorvorw­ürfen soll erst am 16. Oktober fortgesetz­t werden.

20. August 2018:

Die Entscheidu­ng kommt überrasche­nd: Die wegen Terrorvorw­ürfen in der Türkei angeklagte deutsche Journalist­in Mesale Tolu darf das Land verlassen. Ihre Ausreisesp­erre sei nach Einspruch ihrer Anwälte aufgehoben worden, bestätigt Tolu via Twitter. Tolus Mann, Suat Corlu, der im selben Verfahren angeklagt ist, muss vorerst in der Türkei bleiben. Seine Ausreisesp­erre bleibt bestehen.

26. August 2018:

Mesale Tolu trifft zusammen mit ihrem Sohn in Stuttgart ein. Ihre Familie, Freunde, Unterstütz­er und Journalist­en empfangen sie am Flughafen. (mö)

Newspapers in German

Newspapers from Germany