Junger Syrer stürzt in Deutschland ab und landet im Gefängnis
22-Jähriger schlägt 14-Jährigen und stiehlt ihm sein Fahrrad – Sieben Straftaten in zwei Jahren
WANGEN/LEUTKIRCH - Wegen räuberischer Erpressung und vorsätzlicher Körperverletzung hat das Amtsgericht Wangen am Dienstag einen 22-jährigen Syrer zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einem Monat verurteilt. Der junge Mann gestand nach anfänglichem Leugnen, am 18. Mai diesen Jahres auf einem Radweg an der Autobahnbrücke Leutkirch-West einem 14-jährigen Schüler dessen Mountainbike gestohlen zu haben, nachdem er den Jungen zuvor nach einem Feuerzeug gefragt und mit zwei Faustschlägen traktiert und verletzt hatte.
Noch vor der Urteilsverkündung flossen Tränen: beim Angeklagten wie dessen aus Aachen angereister Cousine und seiner Tante. Sie konnten ebenso wenig wie die in Syrien am Boden zerstörte Mutter verstehen, wie der Sohn und Neffe in Deutschland derart abstürzen konnte. Dessen letzte von insgesamt sieben Straftaten in nur zwei Jahren: die am Dienstag verhandelte räuberische Erpressung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung.
Gegen 21.20 Uhr war der Leutkircher Schüler am Überfalltag mit seinem Mountainbike auf dem Heimweg, als sich ihm der zu Fuß entgegen kommende 22-Jährige in den Weg stellte, nach einem Feuerzeug fragte, den Jungen von seinem Rad zerrte und ihn aufforderte: „Gib mir dein Rad.“Als der 14-Jährige „Nein“sagte, schlug ihm der 22-Jährige das erste Mal mit der flachen Hand an die Schläfe und nahm ihn in den Schwitzkasten. Es folgte ein zweiter Faustschlag. „Dann nimm’ es halt“, äußerte der Junge, um sich vor weiteren Schlägen zu schützen. Daraufhin griff sich der Angeklagte das Fahrrad und davon fuhr.
Festnahme ohne Gegenwehr
Doch er kam nicht weit. Der 14-Jährige rief mit seinem Handy über die 110 die Polizei, die fünf Minuten später bereits am Tatort erschien, kurz darauf den jungen Mann auf dem Mountainbike stoppte und ihm Handschließen anlegte. Wie der zuständige Hauptkommissar im Zeugenstand berichtete, fanden die Beamten in der Hosentasche des 22Jährigen, der die Festnahme ohne Gegenwehr akzeptierte, fünf Gramm Marihuana.
In Fußfesseln und Handschließen war der Angeklagte in Begleitung dreier Beamter der Justizvollzugsanstalt Freiburg in den Gerichtssaal geführt worden. Aus Freiburg deshalb, da er in der Justizvollzugsanstalt Hinzistobel einen Beamten mit einem Messer bedroht hatte und er deshalb verlegt worden war. Deswegen steht ihm ein weiterer Prozess bevor.
Blass, von schmächtiger Statur und zurückhaltend, machte der Angeklagte vor Gericht nicht den Eindruck eines professionellen Straftäters. Beim Amtsgericht in Leutkirch ist er gleichwohl wegen Diebstählen, Sachbeschädigungen und einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr kein Unbekannter.
Zum Auftakt des Prozesses leugnete er den Überfall noch und behauptete: „Ich habe diese Person nicht zusammen geschlagen und nichts weggenommen“. Mehr noch: Das Fahrrad habe er auf dem Heimweg von einem Restaurant-Aufenthalt unterwegs gefunden.
Von der Jugendgerichtshilfe wusste das Schöffengericht unter Vorsitz von Peter Pahnke, dass der Angeklagte in Syrien mit älteren Schwestern und Brüdern aufgewachsen war und einen Schulabschluss vergleichbar mit dem deutschen Abitur abgelegt hatte. Anschließend soll er Handys verkauft, Informatiker gelernt und für den Zoll an der Grenze zu Jordanien gearbeitet haben.
Als Gebäudereiniger gearbeitet
Über Istanbul kam er 2015 nach Deutschland, erste Stationen waren Karlsruhe und Bad Wurzach. Zwei Jahre ließ er sich nichts zuschulden kommen, arbeitete als Gebäudereiniger, ehe er mit dem Gesetz in Konflikt kam, Marihuana sowie Schmerzmittel konsumierte („damit ich mich wohl fühle“) und er erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßen musste.
Wie er sich seine Zukunft vorstelle, will Richter Pahnke vom 22-Jährigen wissen. „Das weiß ich nicht“, ließ er den Dolmetscher übersetzen. Nur so viel: „Ich will nicht in Deutschland bleiben, ich will zurück in meine Heimat“. Die eigens aus Aachen angereiste Cousine berichtete, erfolglos versucht zu haben, den 22jährigen Mann zu sich zu holen. In Syrien sei der Cousin ein guter Junge gewesen. Unverständlich sei den Verwandten, wie er sich hier entwickelt habe.
Der leitende Oberstaatsanwalt Alexander Boger sah in seinem Plädoyer keine Gründe für einen minderschweren Fall und beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Der 22-Jährige sei planmäßig vorgegangen, aggressiv und willkürlich gewesen und habe massive Gewalt eingesetzt. Seine Tat hätte für das Opfer ganz andere Folgen haben können. Sein Verteidiger Norbert Kopfsguter plädierte auf ein Strafmaß zwischen einem und zwei Jahren. Das „würde reichen“. Auch weil sein Mandant gestanden habe – wenn auch spät.
Das sah das Gericht anders. Sie hielten die späte Behauptung des Beschuldigten, es seien Drogen im Spiel gewesen, für nachgeschoben, um das Strafmaß zu reduzieren. „Man musste fast schon den Hund zum Jagen tragen“, meinte der Vorsitzende zu der späten AngeklagtenEinlassung. Das Urteil: zwei Jahre und ein Monat Freiheitsstrafe wegen räuberischer Erpressung und vorsätzlicher Körperverletzung. Der Haftbefehl wurde aufrechterhalten.