Mit falschem Namen im Internet bestellt
26-Jährige wegen Computerbetrugs angeklagt, weil sie mit der Identität einer anderen Frau Kleidung orderte
SONTHOFEN - Nur einen Mausklick entfernt sind Bücher und Kleidung in Zeiten von Internet-Versandhändlern wie Amazon und Zalando. Die Warenvielfalt ist eine große Versuchung – auch für Menschen, die sich die angepriesenen Artikel nicht leisten können. Eine 26-Jährige bestellte im Oktober 2017 wahllos Kleidungsstücke online. Jetzt stand sie wegen Computerbetrugs vor Gericht. Sie hatte bei der Bestellung einen falschen Namen angegeben. Jetzt muss die junge Frau wohl ins Gefängnis. Richterin Brigitte Gramatte-Dresse verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten.
„Ich kann mir nicht erklären, warum ich es gemacht habe“, sagte die Angeklagte vor Gericht, räumte aber ein, Mode im Wert von rund 380 Euro im Internet bestellt zu haben. „Ich habe mir im Grunde genommen nichts dabei gedacht.“Ihre Anwältin sprach von einer „Übersprungshandlung in einer Stress-Situation“. Die Angeklagte habe sich in einer schwierigen Lebenssituation befunden, weil sie kurz zuvor mit ihren zwei kleinen Kindern ihren Lebensgefährten verlassen hatte und aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war. Zuflucht fand sie in einer Wohnung im Oberallgäu, die hilfsbedürftigen Frauen zur Verfügung gestellt wird. Hier richtete die 26-Jährige auf den Namen der Vormieterin, deren Name noch an der Tür stand, ein EMail-Konto ein und bestellte unter falscher Identität die Waren, die sie wenige Tage später auch in Empfang nahm und in Schrank und Keller räumte.
Vormieterin bekam Mahnungen
Die Mahnungen für die unbezahlten Rechnungen landeten bei der 36-jährigen Vormieterin, die ging damit zur Polizei. „Ich wusste sofort, dass ich das nicht bestellt habe“, sagte die Frau im Zeugenstand. „Das waren Mahnungen, mit denen ich nichts zu tun hatte.“Die Angeklagte bat die Frau vor Gericht um Entschuldigung. „Es tut mir leid, was ich gemacht habe.“
„Es war keine Kurzschlussreaktion, sondern ganz zielgerichtetes Handeln“, sagte Richterin Brigitte Gramatte-Dresse. „Sie hat eine EMail-Adresse eingerichtet und auf eine existierende Person bestellt – mit voller krimineller Energie“, erklärte der Staatsanwalt. „Es handelt sich um eine Schutzbehauptung, um nicht mit dem Unrecht ihres Verhaltens konfrontiert zu werden.“Das bestätigte auch ein Gerichtspsychiater. „Der Bestellvorgang hat eine Stunde gedauert“, sagte der Gutachter. „Es kann keine Impulshandlung gewesen sein.“
„Sie hat eine offene Bewährung wegen genau derselben Tat“, erinnerte die Richterin an ein zurückliegendes Betrugsdelikt. „Ich verstehe nicht, warum sie die Sachen nicht wieder zurückgeschickt hat.“Bereits damals war sie zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden – auf Bewährung. Die Verteidigerin trat dafür ein, ihrer Mandantin noch eine Chance zu geben. „Eine Gefängnisstrafe würde alles zerstören, auch für die Kinder.“
Es gab keine Bewährung. Richterin Gramatte-Dresse blieb mit ihrem Urteil drei Monate unter dem Antrag des Staatsanwalts, der neun Monate Freiheitsstrafe gefordert hatte. Die Richterin ermahnte die Angeklagte: „Sie müssen anfangen, für sich und ihr Leben zu kämpfen“, sagte Gramatte-Dresse. „Ich brauche für eine Bewährung eine gute Sozialprognose und muss davon ausgehen können, dass sie keine Straftaten mehr begehen.“Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.