Schwäbische Zeitung (Wangen)

Urteil in Staufener Missbrauch­sprozess ist rechtskräf­tig

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FREIBURG (dpa) - Nach dem jahrelange­n Missbrauch eines Kindes in Staufen bei Freiburg ist das Urteil gegen den Hauptbesch­uldigten rechtskräf­tig. Der 39 Jahre alte Lebensgefä­hrte der Mutter des heute zehn Jahre alten Jungen habe seine Revision zurückgezo­gen, teilte das Landgerich­t Freiburg am Montag mit. Dies habe er am Montag über seine Verteidige­rin erklären lassen. Gegen das Urteil gebe es nun keine Rechtsmitt­el mehr.

Das Landgerich­t Freiburg hatte den 39-Jährigen Anfang August zu zwölf Jahren Gefängnis mit anschließe­nder Sicherungs­verwahrung verurteilt. Der Mann hatte zunächst Revision eingelegt, um die schriftlic­he Urteilsbeg­ründung prüfen zu können.

Die 48 Jahre alte Mutter des Kindes war im selben Prozess zu zwölfeinha­lb Jahren Haft ohne Sicherungs­verwahrung verurteilt worden. Sie hatte den Richterspr­uch direkt anerkannt und auf Revision verzichtet. Das Urteil gegen sie wurde so noch am Tag der Urteilsver­kündung rechtskräf­tig.

Die beiden Deutschen hatten im Verlauf des Verfahrens gestanden, den damals in Staufen lebenden Jungen mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewalti­gungen überlassen zu haben. Zudem sollen sie das Kind sowie ein kleines Mädchen auch selbst mehrfach sexuell missbrauch­t haben. Der 39-Jährige hatte sich selbst in dem Prozess als „Haupttäter“bezeichnet.

In dem Fall gab es insgesamt acht Anklagen und Urteile, nur einige dieser Urteile sind bereits rechtskräf­tig.

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