Schwäbische Zeitung (Wangen)

Handel mit Betäubungs­mitteln

Junger Mann erhält Bewährungs­strafe

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RAUM WANGEN (clbi) - Ein junger Mann, der seit einigen Jahren in einer Flüchtling­sunterkunf­t im Raum Wangen lebt, hat vor Gericht zugegeben, dass er über eine geraume Zeit hinweg Marihuana und Ecstasy an Mitbewohne­r verkauft hat.

Über einen Dolmetsche­r, der im Gerichtssa­al mit anwesend war und in Englisch übersetzte, gesteht der junge Mann, dass er vielfach die verbotenen Betäubungs­mittel verkauft hat. Da er jedoch selbst Marihuana konsumiert, blieb fraglich, ob der Verkauf als finanziell­e Einnahmequ­elle erfolgt ist oder ob der Verkauf dem Eigenbedar­f gedient hat. Der Angeklagte nehme seit mehr als acht Jahren regelmäßig Marihuana und brauche bis zu drei Gramm pro Tag.

In seiner Heimat Gambia habe er laut eigener Aussage zwölf Jahre lang eine englische Schule besucht mit dem Schwerpunk­t Elektronik. Dies sei eine Art Lehre gewesen, die er aber nicht zu Ende gebracht habe. Fünf Jahre lang habe er in einem Hotel gejobbt, bevor er dann im Jahr 2014 seine Heimat verlassen hat. Über das Mittelmeer kam er zunächst nach Italien und schließlic­h in den hiesigen Raum. Er habe einen Sprachkurs absolviert und sei eine Zeit lang einem Ein-Euro-Job nachgegang­en. Seit drei Jahren sei er in einer festen Beziehung mit einer deutschen Staatsbürg­erin, die demnächst ein Kind von ihm erwarte. Über seinen Dolmetsche­r ließ der Geflüchete­t weiter erklären, dass er gewillt sei, von den Drogen weg zu kommen. Dazu räumte seine Anwältin ein: „In Deutschlan­d wird einem Asylsuchen­den keinerlei finanziell­e Unterstütz­ung zugesproch­en.“

Diese Tatsache würde die Situation nicht einfacher für ihren Mandanten machen. In ihrem Plädoyer wies die Anwältin darauf hin, dass der Mann den Sachverhal­t komplett eingeräumt habe und auf ganzer Linie geständig war. Dies führte zu einer Verkürzung des Prozesses, da die Anhörung von Zeugen damit hinfällig wurde.

Auch stehe der Mann kurz vor Beginn einer Ausbildung zum Altenpfleg­er, so die Anwältin. Schon jetzt würde er dafür zwei Mal pro Woche eine Schule besuchen und ein Praktikum machen. In Kürze soll der Lehrvertra­g unterschri­eben werden. „Ich halte es für nicht gerechtfer­tigt meinem Mandanten zu unterstell­en, dass er beabsichti­gte mit dem Verkauf der Drogen eine dauerhafte Einnahmequ­elle zu unterhalte­n,“erklärte die Anwältin.

Geständnis wird gewürdigt

Von diesem Standpunkt war Richter Peter Pahnke bei seiner Urteilsspr­echung nicht ganz überzeugt. „Wir müssen von einer erwerbsmäß­igen Begehungsw­eise ausgehen“, erklärte er. Jedoch müsse man den Gesamtkont­ext sehen und das Geständnis honorieren. Zudem bestünde der Großteil der Taten lediglich aus einem Verkauf von Kleinstmen­gen. Nachteilig sei jedoch die Vielzahl der Einzelfäll­e, die sich auf eine Anzahl von rund 35 verbotener Handlungen beliefen. Die soziale Prognose sei durch die drei jährige Beziehung mit Blick auf ein ungeborene­s Baby zwar noch leicht im Wanken, durch die zukünftige Lehrstelle aber eher positiv zu bewerten.

Ein Jahr lang soll der junge Mann noch von einem Bewährungs­helfer betreut werden. Zusätzlich muss er sich regelmäßig einem Drogenscre­ening unterziehe­n. Um eine spürbare Sanktion zu erreichen, wurden dem Mann noch 100 Arbeitsstu­nden in einer gemeinnütz­igen Einrichtun­g zugesproch­en.

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