Handel mit Betäubungsmitteln
Junger Mann erhält Bewährungsstrafe
RAUM WANGEN (clbi) - Ein junger Mann, der seit einigen Jahren in einer Flüchtlingsunterkunft im Raum Wangen lebt, hat vor Gericht zugegeben, dass er über eine geraume Zeit hinweg Marihuana und Ecstasy an Mitbewohner verkauft hat.
Über einen Dolmetscher, der im Gerichtssaal mit anwesend war und in Englisch übersetzte, gesteht der junge Mann, dass er vielfach die verbotenen Betäubungsmittel verkauft hat. Da er jedoch selbst Marihuana konsumiert, blieb fraglich, ob der Verkauf als finanzielle Einnahmequelle erfolgt ist oder ob der Verkauf dem Eigenbedarf gedient hat. Der Angeklagte nehme seit mehr als acht Jahren regelmäßig Marihuana und brauche bis zu drei Gramm pro Tag.
In seiner Heimat Gambia habe er laut eigener Aussage zwölf Jahre lang eine englische Schule besucht mit dem Schwerpunkt Elektronik. Dies sei eine Art Lehre gewesen, die er aber nicht zu Ende gebracht habe. Fünf Jahre lang habe er in einem Hotel gejobbt, bevor er dann im Jahr 2014 seine Heimat verlassen hat. Über das Mittelmeer kam er zunächst nach Italien und schließlich in den hiesigen Raum. Er habe einen Sprachkurs absolviert und sei eine Zeit lang einem Ein-Euro-Job nachgegangen. Seit drei Jahren sei er in einer festen Beziehung mit einer deutschen Staatsbürgerin, die demnächst ein Kind von ihm erwarte. Über seinen Dolmetscher ließ der Geflüchetet weiter erklären, dass er gewillt sei, von den Drogen weg zu kommen. Dazu räumte seine Anwältin ein: „In Deutschland wird einem Asylsuchenden keinerlei finanzielle Unterstützung zugesprochen.“
Diese Tatsache würde die Situation nicht einfacher für ihren Mandanten machen. In ihrem Plädoyer wies die Anwältin darauf hin, dass der Mann den Sachverhalt komplett eingeräumt habe und auf ganzer Linie geständig war. Dies führte zu einer Verkürzung des Prozesses, da die Anhörung von Zeugen damit hinfällig wurde.
Auch stehe der Mann kurz vor Beginn einer Ausbildung zum Altenpfleger, so die Anwältin. Schon jetzt würde er dafür zwei Mal pro Woche eine Schule besuchen und ein Praktikum machen. In Kürze soll der Lehrvertrag unterschrieben werden. „Ich halte es für nicht gerechtfertigt meinem Mandanten zu unterstellen, dass er beabsichtigte mit dem Verkauf der Drogen eine dauerhafte Einnahmequelle zu unterhalten,“erklärte die Anwältin.
Geständnis wird gewürdigt
Von diesem Standpunkt war Richter Peter Pahnke bei seiner Urteilssprechung nicht ganz überzeugt. „Wir müssen von einer erwerbsmäßigen Begehungsweise ausgehen“, erklärte er. Jedoch müsse man den Gesamtkontext sehen und das Geständnis honorieren. Zudem bestünde der Großteil der Taten lediglich aus einem Verkauf von Kleinstmengen. Nachteilig sei jedoch die Vielzahl der Einzelfälle, die sich auf eine Anzahl von rund 35 verbotener Handlungen beliefen. Die soziale Prognose sei durch die drei jährige Beziehung mit Blick auf ein ungeborenes Baby zwar noch leicht im Wanken, durch die zukünftige Lehrstelle aber eher positiv zu bewerten.
Ein Jahr lang soll der junge Mann noch von einem Bewährungshelfer betreut werden. Zusätzlich muss er sich regelmäßig einem Drogenscreening unterziehen. Um eine spürbare Sanktion zu erreichen, wurden dem Mann noch 100 Arbeitsstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung zugesprochen.