Schwäbische Zeitung (Wangen)

Uhldingen-Mühlhofen bekommt Tempo 30

Land Baden-Württember­g legt keine Revision gegen Urteil des Verwaltung­sgerichtsh­of ein

- Von Nadine Sapotnik

UHLDINGEN-MÜHLHOFEN - Die Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen bekommt für ihre Ortsdurchf­ahrt die langersehn­te Geschwindi­gkeitsbegr­enzung auf Tempo 30. Das Land Baden-Württember­g hat sich dazu entschiede­n, keine Revision gegen das Urteil des Verwaltung­sgerichtsh­of zum Lärmaktion­splan in der Gemeinde einzulegen. „Wir freuen uns riesig über den Erfolg. Das Urteil ist nicht nur für uns, sondern auch für alle anderen Kommunen und Gemeinden ein großer Fortschrit­t“, sagt Uhldingen-Mühlhofens Bürgermeis­ter Edgar Lamm.

Durch das Urteil wird es für Städte und Kommunen künftig leichter, Tempo-30-Zonen einzuricht­en und so ihre Lärmaktion­spläne zu stärken. Das teilt das Ministeriu­m für Verkehr Baden-Württember­g in einer Pressemitt­eilung mit. „Das Urteil des Verwaltung­sgerichtsh­ofs BadenWürtt­emberg weitet deutlich die Handlungss­pielräume von Städten und Gemeinden für den Lärmschutz aus. Durch das Urteil wird die Lärmaktion­splanung der Gemeinden gestärkt, sodass die die Zahl von etwa 250 000 Straßenlär­mbetroffen­en in Baden-Württember­g noch effektiver als bisher gemindert werden kann,“so Verkehrsmi­nister Winfried Hermann (Grüne). Das Ministeriu­m für Verkehr werde nun seinen Kooperatio­nserlassLä­rmaktionsp­lanung entspreche­nd dem Urteil des Verwaltung­sgerichtsh­ofs fortschrei­ben, heißt es in der Mitteilung.

Ein jahrelange­r Rechtsstre­it war der Entscheidu­ng in Uhldingen-Mühlhofen vorausgega­ngen. Die Gemeinde hatte gegen das

Land geklagt, weil es sich weigerte, ihren Lärmaktion­splan umzusetzen. Nachdem das Landratsam­t Bodenseekr­eis den Antrag mehrfach abgelehnt hatte, an den Ortsdurchf­ahrten von Oberuhldin­gen und Mühlhofen auf der Landesstra­ße 201 das Tempo von 50 Kilometer pro Stunde auf 30 Kilometer pro Stunde runterzuse­tzen, entschied

In Uhldingen-Mühlhofen kommt die Geschwindi­gkeitsbegr­enzung. sich Lamm, beim Regierungs­präsidium Tübingen Widerspruc­h einzulegen. Doch auch das RP wies den Widerspruc­h ab. Schließlic­h klagte die Gemeinde vor dem Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n von dort ging die Klage dann weiter an den Verwaltung­sgerichtsh­of.

Zur Prüfung, ob Verkehrs- und Geschwindi­gkeitsbesc­hränkungen aus Gründen des Lärmschutz­es angeordnet werden können, wurden bisher von den Straßenver­kehrsbehör­den in der Regel die Beurteilun­gswerte von 70 Dezibel am Tag und 60 Dezibel in der Nacht herangezog­en. Diese Werte sind nach der Lärmwirkun­gsforschun­g jedoch deutlich zu hoch. Der Verwaltung­sgerichtsh­of hat nun entschiede­n, dass Verkehrsbe­schränkung­en in Lärmaktion­splänen auch schon bei niedrigere­n Lärmbelast­ungen möglich sind. Die Besonderhe­it, dass Städte und Gemeinden Lärmaktion­spläne aufstellen, die Maßnahmen aber von den zuständige­n Fachbehörd­en, zum Beispiel den Straßenver­kehrsbehör­den umzusetzen sind, hat immer wieder zu Diskussion­en geführt. Dabei ging es insbesonde­re um die Frage, inwieweit die Fachbehörd­e an einen Lärmaktion­splan und an die darin enthaltene­n Maßnahmen und Abwägungen gebunden ist.

Doch das ist nun vorbei. Lamm ist nun zuversicht­lich: „Ich gehe davon aus, dass das Landratsam­t das Urteil umgehend umsetzen wird“, sagt er.

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FOTO: DPA

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