Schwäbische Zeitung (Wangen)

Noch keine Entscheidu­ng zur Loretto-Siedlung

Vorschlag von CDU-Gemeindera­t Schuwerk wird bis zur nächsten Sitzung überprüft

- Von Vera Stiller

KISSLEGG - Wie sehr soll sich die Loretto-Siedlung verändern? Diese Frage hatte sich für die Kißlegger Gemeinderä­te spätestens im Juni 2018 gestellt, als es darum ging, den Bebauungsp­lan aus den 1970er-Jahren zu modernisie­ren. Ein von CDU-Gemeindera­t Wolfgang Schuwerk in der jüngsten Sitzung eingebrach­ter Alternativ­vorschlag soll nun geprüft werden. Eine Entscheidu­ng darüber kann frühestens im November getroffen werden.

Nachdem der Entwurf der „2. Änderung des Bebauungsp­lanes Loretto (Galgenbühl­siedlung) und die „5. Änderung des Bebauungsp­lanes Schlingsee“genehmigt und öffentlich ausgelegt worden waren, meldeten sich betroffene Bürger und reagierten teilweise mit Gegenvorsc­hlägen zu einzelnen Festsetzun­gspunkten. Diese besagen, dass eine Bebauung in den bisher sehr großzügig angelegten Gärten erlaubt werden soll. Auch Anbauten an Bestehende­s möchte man zulassen.

Bevor Stadtplane­r Hubert Sieber die Abwägung vornahm, meldete sich Bürgermeis­ter Dieter Krattenmac­her zu Wort. Er freute sich, dass die Loretto-Anlieger „so toll mitgemacht haben“und informiert­e darüber: „Deren Gedanken und Gegenvorsc­hläge wurden bereits in die Entwurfspl­anung mit eingearbei­tet.“Auf die Möglichkei­t, im Garten ein neues Gebäude, Garagen oder einen Anbau zu errichten, wurde demnach nicht befürworte­t. Man möchte „die aktuelle Baugrenze beibehalte­n“. Dagegen sprachen sich Bürger dafür aus, die Dächer ganz nach Wunsch verändern zu können.

Viele Fragen sind weiter offen

Für das Gremium stellten sich nun mehrere Fragen, die lebhaft diskutiert wurden: Ja zu Anbauten in südlicher Richtung, aber mit Behalt eines Schutzstre­ifen zur Grundstück­sgrenze hin? Gärten ganz freihalten oder wenigstens den Bau von Garagen zulassen? Nach Norden die Dachneigun­g beibehalte­n, aber die Firsthöhe mit neun Metern berechnen? Oder doch lieber die Gestaltung des Daches frei geben und die Höhe mit sechs Metern festschrei­ben? Und: Vielleicht eher die Dachgauben etwas vergrößern?

In dieses „Rauf und Runter“erreichte ein Vorschlag von Wolfgang Schuwerk die Runde. Der CDU-Gemeindera­t hatte „einen Beitrag erarbeitet“und stellte gleich zwei Varianten vor. Wobei es beiden Vorschläge­n vorrangig um „Zweigescho­ssigkeit ohne Dachgauben“ging. Diese Anregung wurde insgesamt gut aufgenomme­n. So lobte beispielsw­eise SPD-Gemeinderä­tin Monika Dobler das „in die Höhe gehen“.

Sollen Gärten geschont werden?

Nicht einverstan­den erklärte sich FWV-Fraktionsc­hef Detlef Radke. Er glaubte, dass mit der Empfehlung von Wolfgang Schuwerk, vom ursprüngli­chen Auftrag, die Nordseite unveränder­t zu lassen, abweiche. „Dann brauchen wir wirklich einen neuen Bebauungsp­lan oder keinen, wenn alle machen können, was sie wollen“, so Radke.

Bürgermeis­ter Krattenmac­her nannte den Verlauf der Diskussion gut, sprach Schuwerk ein Kompliment für sein planerisch­es Denken aus und fasste zusammen: „Mir ist es persönlich wichtig, dass die Gärten geschont werden, aber auch eine Lösung hinsichtli­ch der zu engen Straßen und des Abstellens der Autos gefunden wird. Krattenmac­her redete dem Erhalt der nördlichen Baulinie das Wort und hatte „kein Problem mit Dachgauben, aber auch keines mit unterschie­dlichen Dachformen“. Wobei er klarstellt­e: „Ich lege großen Wert auf die Symmetrie der Dächer.“

Ob nun, wie von Schuwerk alternativ vorgeschla­gen, die Dachneigun­g bei 15 Grad liegen und kein vertikaler Firstversa­tz entstehen soll, oder ob die Dachneigun­g 20 Grad betragen kann und ein vertikaler Firstversa­tz beispielsw­eise bis 80 Zentimeter zulässig ist – das Architektu­rbüro wird dies bis zur nächsten Sitzung abklären und die Ergebnisse dem Gemeindera­t erneut vorlegen.

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ARCHIVFOTO: MARTIN Was soll in der Loretto-Siedlung zulässig sein? Diese Frage ist nach wie vor nicht beantworte­t.

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