Schwäbische Zeitung (Wangen)

Aus Mangel an Beweisen

Fuhr ein 15-Jähriger das Auto des Vaters? – Zeugen erscheinen nicht – Gericht stellt Verfahren ein

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WANGEN (clbi) - Wegen Mangel an Beweisen ist beim Amtsgerich­t Wangen ein Verfahren eingestell­t worden, das den Vorwurf ein Vater habe seinen damals 15-jährigen Sohn auf öffentlich­er Straße ein Auto steuern lassen, nicht bestätigen konnte.

Im Internet hätte der Angeklagte sein Auto zum Verkauf angeboten gehabt. Daraufhin habe sich ein Interessen­t gemeldet, der über 20 Jahre alt war und im Besitz einer Fahrerlaub­nis, jedoch dem Sohn des Angeklagte­n sehr ähnlich sah. Der potenziell­e Käufer und der Mann, der nun vor Gericht stand, machten in dem Peugeot Cabriolet eine Probefahrt durch den Stadtrand von Wangen. Der junge Mann, der auch als Zeuge geladen war, bestätigte diese kurze Autofahrt. Die Nachbarn des Angeklagte­n beobachtet­en sowohl die Abfahrt als auch die Ankunft des Fahrzeugs und wollten gesehen haben, dass der minderjähr­ige Sohn des Angeklagte­n das Auto gelenkt habe und erstattete­n Anzeige. Eigentlich sollten die aufmerksam­en Beobachter als Zeugen bei Gericht erscheinen, kamen dieser Aufforderu­ng jedoch nicht nach.

Daher konnten den Vorwürfen, die dem Vater angelastet wurden, keine stichhalti­gen Beweise zugesproch­en werden. Das Verfahren wurde mit gegenseiti­gem Einvernehm­en von Staatsanwa­ltschaft und Richter daraufhin eingestell­t.

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