Aus Mangel an Beweisen
Fuhr ein 15-Jähriger das Auto des Vaters? – Zeugen erscheinen nicht – Gericht stellt Verfahren ein
WANGEN (clbi) - Wegen Mangel an Beweisen ist beim Amtsgericht Wangen ein Verfahren eingestellt worden, das den Vorwurf ein Vater habe seinen damals 15-jährigen Sohn auf öffentlicher Straße ein Auto steuern lassen, nicht bestätigen konnte.
Im Internet hätte der Angeklagte sein Auto zum Verkauf angeboten gehabt. Daraufhin habe sich ein Interessent gemeldet, der über 20 Jahre alt war und im Besitz einer Fahrerlaubnis, jedoch dem Sohn des Angeklagten sehr ähnlich sah. Der potenzielle Käufer und der Mann, der nun vor Gericht stand, machten in dem Peugeot Cabriolet eine Probefahrt durch den Stadtrand von Wangen. Der junge Mann, der auch als Zeuge geladen war, bestätigte diese kurze Autofahrt. Die Nachbarn des Angeklagten beobachteten sowohl die Abfahrt als auch die Ankunft des Fahrzeugs und wollten gesehen haben, dass der minderjährige Sohn des Angeklagten das Auto gelenkt habe und erstatteten Anzeige. Eigentlich sollten die aufmerksamen Beobachter als Zeugen bei Gericht erscheinen, kamen dieser Aufforderung jedoch nicht nach.
Daher konnten den Vorwürfen, die dem Vater angelastet wurden, keine stichhaltigen Beweise zugesprochen werden. Das Verfahren wurde mit gegenseitigem Einvernehmen von Staatsanwaltschaft und Richter daraufhin eingestellt.