Mann schlägt brutal Kinder seiner Partnerin
Mann zu Gefängnisstrafe von einem Jahr und drei Monaten wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt
WANGEN (clbi) - Ein Mann aus dem Raum Isny ist vom Richter beim Amtsgericht Wangen zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Er hatte die Kinder seiner Lebensgefährtin während ihrer Abwesenheit geschlagen.
Der stark angetrunkene Mann hatte einem der zwei Brüder eine derartig heftige Ohrfeige gegeben, dass der Junge rückwärts fiel und mit dem Kopf auf den Boden prallte. Als sein Bruder eingreifen wollte, wurde dieser ebenfalls roh geschlagen. Schon bevor der Mann Schnaps und Bier getrunken hat, habe er noch Haschisch konsumiert. Er gestand vor Gericht seine Taten und bestätigte auch, dass beide durch sein Handeln eine Schädelprellung mit starken Kopfschmerzen erlitten hatten. Die leibliche Mutter, die ihre Kinder ihrem Lebensgefährten anvertraut hatte, war während dieses Vorfalls bei der Arbeit gewesen. Nach dem Vorfall wurde der Mann in die psychiatrische Klinik in Weißenau eingewiesen. Dort habe man ihn behalten, bis sein Alkoholpegel auf Null gesunken sei.
Die Vergangenheit des Angeklagten weist eine lange Spur von Taten auf, die auf eine hohe Gewaltbereitschaft schließen lässt. So gab es in den vergangenen Jahren zahlreiche Vorfälle, die meist auf das Konto von unkontrollierter Aggression im alkoholisierten Zustand mit Verurteilungen und Strafen beim Angeklagten zu Buche schlugen. Allein durch Gerichtskosten seien seine Schulden auf über 30 000 Euro angewachsen. Beamtenbeleidigung, Drohungen und versuchte Körperverletzungen bei Ordnungshütern stehen ebenfalls auf der langen Liste von zurückliegenden Straftaten.
Seit einigen Tagen befindet sich der Angeklagte in einer Entgiftung, der eine Entziehungskur folgen soll. Die Schuld und die Bestätigung, dass der Vorfall sich tatsächlich so mit den beiden Jungen ereignet hat, gab der Mann zu. Auf den Bildern, die dem Richter vorgelegt wurden, sei einer der Brüder mit blauem Auge zu sehen. Durch sein Geständnis ersparte man den Jungen, die 14 und zehn Jahre alt sagte der Staatsanwalt. sind, den Gang in den Zeugenstand. Während der Verhandlung stellte sich weiter heraus, dass der Angeklagte einen leiblichen Sohn im Alter von neun Jahren in seiner Obhut hatte. Er habe diesen aufgenommen, da der Junge nicht mehr bei seiner ehemaligen Frau und Mutter des Kindes habe wohnen wollen. Die Frage des Richters, ob das Jugendamt darüber Bescheid wisse, konnte der Angeklagte bestätigen. Die Mutter der misshandelten Jungen erwartet von deren Peiniger im Dezember ein Baby. Dieser Umstand und auch, dass der Mann geständig war, nahm der Anwalt zum Anlass, auf eine Bewährungsstrafe zu plädieren – auch weil die Bereitschaft sich jetzt einer Entziehungskur zu unterziehen, vorhanden sei: „Es ist der einzige Weg, um ein neues Leben zu beginnen“, bekräftigte der Angeklagte die Worte seines Anwalts.
Die Staatsanwaltschaft plädierte dagegen auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung. Das lange Vorstrafenregister und die Tatsache, dass der Mann hoch aggressiv sei, machten den Gang ins Gefängnis unumgänglich: „Er hat nicht nur ein Drogen- und Alkoholproblem, sondern auch ein starkes Gewaltpotenzial“, sagte der Staatsanwalt.
Das sah auch der Richter so. Die Anklage lautete auf „Misshandlung Schutzbefohlener“. Dies habe sich in vollem Umfang bestätigt. Eine positive soziale Prognose sei in keinster Weise erkennbar. Die Partnerschaft sei nicht gefestigt und der Wille eine Entziehung zu beginnen, bestehe erst seit wenigen Tagen. „Aus meiner Sicht sind Sie ein brutaler Gewalttäter und gehören hinter Gitter“, begründete der Richter sein Urteil.
„Er hat nicht nur ein Drogen-und Alkoholproblem, sondern auch ein starkes Gewaltpotenzial“,