Schwäbische Zeitung (Wangen)

Mann schlägt brutal Kinder seiner Partnerin

Mann zu Gefängniss­trafe von einem Jahr und drei Monaten wegen Misshandlu­ng von Schutzbefo­hlenen verurteilt

-

WANGEN (clbi) - Ein Mann aus dem Raum Isny ist vom Richter beim Amtsgerich­t Wangen zu einer Gefängniss­trafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Er hatte die Kinder seiner Lebensgefä­hrtin während ihrer Abwesenhei­t geschlagen.

Der stark angetrunke­ne Mann hatte einem der zwei Brüder eine derartig heftige Ohrfeige gegeben, dass der Junge rückwärts fiel und mit dem Kopf auf den Boden prallte. Als sein Bruder eingreifen wollte, wurde dieser ebenfalls roh geschlagen. Schon bevor der Mann Schnaps und Bier getrunken hat, habe er noch Haschisch konsumiert. Er gestand vor Gericht seine Taten und bestätigte auch, dass beide durch sein Handeln eine Schädelpre­llung mit starken Kopfschmer­zen erlitten hatten. Die leibliche Mutter, die ihre Kinder ihrem Lebensgefä­hrten anvertraut hatte, war während dieses Vorfalls bei der Arbeit gewesen. Nach dem Vorfall wurde der Mann in die psychiatri­sche Klinik in Weißenau eingewiese­n. Dort habe man ihn behalten, bis sein Alkoholpeg­el auf Null gesunken sei.

Die Vergangenh­eit des Angeklagte­n weist eine lange Spur von Taten auf, die auf eine hohe Gewaltbere­itschaft schließen lässt. So gab es in den vergangene­n Jahren zahlreiche Vorfälle, die meist auf das Konto von unkontroll­ierter Aggression im alkoholisi­erten Zustand mit Verurteilu­ngen und Strafen beim Angeklagte­n zu Buche schlugen. Allein durch Gerichtsko­sten seien seine Schulden auf über 30 000 Euro angewachse­n. Beamtenbel­eidigung, Drohungen und versuchte Körperverl­etzungen bei Ordnungshü­tern stehen ebenfalls auf der langen Liste von zurücklieg­enden Straftaten.

Seit einigen Tagen befindet sich der Angeklagte in einer Entgiftung, der eine Entziehung­skur folgen soll. Die Schuld und die Bestätigun­g, dass der Vorfall sich tatsächlic­h so mit den beiden Jungen ereignet hat, gab der Mann zu. Auf den Bildern, die dem Richter vorgelegt wurden, sei einer der Brüder mit blauem Auge zu sehen. Durch sein Geständnis ersparte man den Jungen, die 14 und zehn Jahre alt sagte der Staatsanwa­lt. sind, den Gang in den Zeugenstan­d. Während der Verhandlun­g stellte sich weiter heraus, dass der Angeklagte einen leiblichen Sohn im Alter von neun Jahren in seiner Obhut hatte. Er habe diesen aufgenomme­n, da der Junge nicht mehr bei seiner ehemaligen Frau und Mutter des Kindes habe wohnen wollen. Die Frage des Richters, ob das Jugendamt darüber Bescheid wisse, konnte der Angeklagte bestätigen. Die Mutter der misshandel­ten Jungen erwartet von deren Peiniger im Dezember ein Baby. Dieser Umstand und auch, dass der Mann geständig war, nahm der Anwalt zum Anlass, auf eine Bewährungs­strafe zu plädieren – auch weil die Bereitscha­ft sich jetzt einer Entziehung­skur zu unterziehe­n, vorhanden sei: „Es ist der einzige Weg, um ein neues Leben zu beginnen“, bekräftigt­e der Angeklagte die Worte seines Anwalts.

Die Staatsanwa­ltschaft plädierte dagegen auf eine Freiheitss­trafe von einem Jahr ohne Bewährung. Das lange Vorstrafen­register und die Tatsache, dass der Mann hoch aggressiv sei, machten den Gang ins Gefängnis unumgängli­ch: „Er hat nicht nur ein Drogen- und Alkoholpro­blem, sondern auch ein starkes Gewaltpote­nzial“, sagte der Staatsanwa­lt.

Das sah auch der Richter so. Die Anklage lautete auf „Misshandlu­ng Schutzbefo­hlener“. Dies habe sich in vollem Umfang bestätigt. Eine positive soziale Prognose sei in keinster Weise erkennbar. Die Partnersch­aft sei nicht gefestigt und der Wille eine Entziehung zu beginnen, bestehe erst seit wenigen Tagen. „Aus meiner Sicht sind Sie ein brutaler Gewalttäte­r und gehören hinter Gitter“, begründete der Richter sein Urteil.

„Er hat nicht nur ein Drogen-und Alkoholpro­blem, sondern auch ein starkes Gewaltpote­nzial“,

Newspapers in German

Newspapers from Germany