Kiesabbau: Stellungnahme soll Signale senden
Leutkircher Stadträte wollen ein Umdenken
LEUTKIRCH - Der Leutkircher Gemeinderat will in einer Stellungnahme zum Kiesabbau die Landesregierung zum Handeln auffordern. Das Schreiben an den Regionalverband Bodensee-Oberschwaben soll deshalb um einige Forderungen ergänzt werden. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag beschlossen. In den Plänen zum Rohstoffabbau und zur Rohstoffsicherung sind auf Leutkircher Gemarkung Abbauflächen von 117 Hektar vorgesehen.
Die Stadtverwaltung hatte bereits eine Stellungnahme zum geplanten Kiesabbau formuliert (die SZ berichtete). Diese ging den Stadträten allerdings nicht weit genug. Nach einstimmigem Beschluss sollen unter anderem folgende Punkte zusätzlich aufgenommen werden: Der Regionalverband wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Landesregierung alles zu unternehmen, um den Export von Kies ins Ausland zu reduzieren. Zudem sollen KiesabbauUnternehmen dazu verpflichtet werden, mit einer externen Fachbauleitung zusammenzuarbeiten.
Ein weiterer Aspekt: Die Landesregierung müsse mehr tun, damit zunehmend Recycling-Material für Baumaßnahmen verwendet wird, wodurch insgesamt möglicherweise weniger Kies gebraucht werde. Bevor die Stellungnahme allerdings den Regionalverband erreicht, wird sie in der ergänzten Fassung erneut den Stadträten vorgelegt.
Gutachter gibt Einschätzung
In einer Gemeinderatssitzung im September hatten die Stadträte gefordert, dass ein Gutachter eine mögliche Gefährdung des Trinkwassers untersucht. Denn: Wie die Stadtverwaltung in ihrer ersten Stellungnahme formulierte, sei „die Deckschicht über dem Grundwasserleiter in Leutkirch nur gering ausgebildet. Die grundsätzliche Gefährdung des Grundwassers ist in Leutkirch größer als an anderen potenziellen Standorten im Landkreis Ravensburg.“
Einer, der laut Oberbürgermeister Hans-Jörg Henle „in der Thematik sehr erfahren“ist, ist Andreas Sonntag vom Unternehmen Berghof Analytik + Umweltengineering. Er gab den Stadträten am Montag eine allgemeine gutachterliche Einschätzung. Sein Ziel: Darlegen, wie „ein ordentlicher Grundwasserschutz“gewährleistet werden kann.
Auf Leutkircher Gemarkung befindet sich seiner Einschätzung nach eines der größten Trinkwasservorkommen in Deutschland. Es gebe aber „sehr geringmächtige Deckschichten“. Dennoch sei ein Kiesabbau dort „grundsätzlich zulässig“. Angewendet wird, wie Sonntag ausführt, ein Trockenabbau-Verfahren, bei dem der Boden oberhalb des Grundwasserspiegels abgegraben werde.
Während des Verfahrens muss laut Sonntag der „Grundwasserschutz zu jeder Zeit gewährleistet sein“. Eng verknüpft damit ist seiner Einschätzung nach der Bodenschutz. Generell würden durch den Kiesabbau „die natürlichen Schutzfunktionen der grundwasserüberdeckenden Bodenschichten beseitigt“. Im Rahmen einer „Rekultivierungsplanung“gelte es für den Betreiber dann, die Bodenfunktionen wieder neu herzustellen.
„Diese Maßnahmen werden genau kontrolliert“, sagte Sonntag. „Mit der beste Weg, um aktiven Grundwasserschutz zu betreiben“, besteht seiner Einschätzung nach darin, eine externe Fachbauleitung beziehungsweise einen bodenkundlichen Baubegleiter zu installieren. Dieser könne für den Kiesabbau-Betreiber unter anderem sicherstellen, dass die vorgeschriebenen Normen eingehalten werden. Dass eine Fachbauleitung eingeschaltet wird, ist laut Sonntag sinnvoll, allerdings nicht vorgeschrieben.
Eine Einschätzung zum Thema gab am Montag auch Walter Sieger vom Landratsamt Ravensburg, das als „kontrollierende und überwachende Behörde“beim geplanten Kiesabbau fungiert. „Wir sind ganz eng dran an den Unternehmern“, betont er gegenüber den Stadträten mehrfach. So stünden etwa regelmäßige Kontrollen von Seiten des Landratsamtes auf dem Programm. Zudem ist er sich sicher, dass zunehmend Betreiber eine externe Fachbauleitung installieren.