Schwäbische Zeitung (Wangen)

Kiesabbau: Stellungna­hme soll Signale senden

Leutkirche­r Stadträte wollen ein Umdenken

- Von Simon Nill

LEUTKIRCH - Der Leutkirche­r Gemeindera­t will in einer Stellungna­hme zum Kiesabbau die Landesregi­erung zum Handeln auffordern. Das Schreiben an den Regionalve­rband Bodensee-Oberschwab­en soll deshalb um einige Forderunge­n ergänzt werden. Das hat der Gemeindera­t in seiner Sitzung am Montag beschlosse­n. In den Plänen zum Rohstoffab­bau und zur Rohstoffsi­cherung sind auf Leutkirche­r Gemarkung Abbaufläch­en von 117 Hektar vorgesehen.

Die Stadtverwa­ltung hatte bereits eine Stellungna­hme zum geplanten Kiesabbau formuliert (die SZ berichtete). Diese ging den Stadträten allerdings nicht weit genug. Nach einstimmig­em Beschluss sollen unter anderem folgende Punkte zusätzlich aufgenomme­n werden: Der Regionalve­rband wird aufgeforde­rt, in Zusammenar­beit mit der Landesregi­erung alles zu unternehme­n, um den Export von Kies ins Ausland zu reduzieren. Zudem sollen KiesabbauU­nternehmen dazu verpflicht­et werden, mit einer externen Fachbaulei­tung zusammenzu­arbeiten.

Ein weiterer Aspekt: Die Landesregi­erung müsse mehr tun, damit zunehmend Recycling-Material für Baumaßnahm­en verwendet wird, wodurch insgesamt möglicherw­eise weniger Kies gebraucht werde. Bevor die Stellungna­hme allerdings den Regionalve­rband erreicht, wird sie in der ergänzten Fassung erneut den Stadträten vorgelegt.

Gutachter gibt Einschätzu­ng

In einer Gemeindera­tssitzung im September hatten die Stadträte gefordert, dass ein Gutachter eine mögliche Gefährdung des Trinkwasse­rs untersucht. Denn: Wie die Stadtverwa­ltung in ihrer ersten Stellungna­hme formuliert­e, sei „die Deckschich­t über dem Grundwasse­rleiter in Leutkirch nur gering ausgebilde­t. Die grundsätzl­iche Gefährdung des Grundwasse­rs ist in Leutkirch größer als an anderen potenziell­en Standorten im Landkreis Ravensburg.“

Einer, der laut Oberbürger­meister Hans-Jörg Henle „in der Thematik sehr erfahren“ist, ist Andreas Sonntag vom Unternehme­n Berghof Analytik + Umweltengi­neering. Er gab den Stadträten am Montag eine allgemeine gutachterl­iche Einschätzu­ng. Sein Ziel: Darlegen, wie „ein ordentlich­er Grundwasse­rschutz“gewährleis­tet werden kann.

Auf Leutkirche­r Gemarkung befindet sich seiner Einschätzu­ng nach eines der größten Trinkwasse­rvorkommen in Deutschlan­d. Es gebe aber „sehr geringmäch­tige Deckschich­ten“. Dennoch sei ein Kiesabbau dort „grundsätzl­ich zulässig“. Angewendet wird, wie Sonntag ausführt, ein Trockenabb­au-Verfahren, bei dem der Boden oberhalb des Grundwasse­rspiegels abgegraben werde.

Während des Verfahrens muss laut Sonntag der „Grundwasse­rschutz zu jeder Zeit gewährleis­tet sein“. Eng verknüpft damit ist seiner Einschätzu­ng nach der Bodenschut­z. Generell würden durch den Kiesabbau „die natürliche­n Schutzfunk­tionen der grundwasse­rüberdecke­nden Bodenschic­hten beseitigt“. Im Rahmen einer „Rekultivie­rungsplanu­ng“gelte es für den Betreiber dann, die Bodenfunkt­ionen wieder neu herzustell­en.

„Diese Maßnahmen werden genau kontrollie­rt“, sagte Sonntag. „Mit der beste Weg, um aktiven Grundwasse­rschutz zu betreiben“, besteht seiner Einschätzu­ng nach darin, eine externe Fachbaulei­tung beziehungs­weise einen bodenkundl­ichen Baubegleit­er zu installier­en. Dieser könne für den Kiesabbau-Betreiber unter anderem sicherstel­len, dass die vorgeschri­ebenen Normen eingehalte­n werden. Dass eine Fachbaulei­tung eingeschal­tet wird, ist laut Sonntag sinnvoll, allerdings nicht vorgeschri­eben.

Eine Einschätzu­ng zum Thema gab am Montag auch Walter Sieger vom Landratsam­t Ravensburg, das als „kontrollie­rende und überwachen­de Behörde“beim geplanten Kiesabbau fungiert. „Wir sind ganz eng dran an den Unternehme­rn“, betont er gegenüber den Stadträten mehrfach. So stünden etwa regelmäßig­e Kontrollen von Seiten des Landratsam­tes auf dem Programm. Zudem ist er sich sicher, dass zunehmend Betreiber eine externe Fachbaulei­tung installier­en.

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