Auf der Suche nach Löschwasser
Grundstücksbesitzer in Kißleggs Außenbereich müssen Versorgung sicherstellen
Rund 300 Eigentümer in Kißlegg müssen Löschwasser sicherstellen.
KISSLEGG (sz/mag) - Wie steht es um die Löschwasserversorgung in Kißlegg? Das hat die Gemeinde im Jahr 2017 untersucht. Vor allem wurden dabei 770 Gebäude im Außenbereich Kißleggs betrachtet. Dabei kam laut der Sitzungsvorlage für die kommende Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 14. November, heraus, dass die Löschwasserversorgung nicht überall gesichert ist. Rund 300 betroffene Eigentümer sollen nun benachrichtigt werden.
Das Feuerwehrgesetz in BadenWürttemberg schreibt vor, dass Eigentümer und Besitzer von abgelegenen Gebäuden eine Löschwasserversorgung selbst bereitstellen müssen. Das Löschwasser kann laut Sitzungsvorlage der Gemeinde über zwei Wege gesichert werden: über Hydranten, die am Wassernetz hängen oder über netzunabhängige Lösungen wie Flüsse, Bäche oder Weiher. 179 Eigentümer in Kißleggs Außenbereich sind laut Gemeindeverwaltung weder feuerwehrtechnisch noch rechtlich abgesichert, weitere 122 erfüllen eines der Kriterien nicht. Diese rund 300 Bürger sollen nach der kommenden Gemeinderatssitzung benachrichtigt und teilweise auch angehört werden.
Thema schon seit Jahren präsent
Immer wieder war das Thema Löschwasserversorgung in Kißlegg Thema, so auch im vergangenen Jahr. Im Frühjahr 2017 brannte ein Gebäude in Lautersee. Dabei sei das Löschwasser nicht einfach zu erreichen gewesen, sagte Bürgermeister Dieter Krattenmacher damals, wenige Wochen nach dem Brand, bei der Hauptversammlung der Bürgerinitiative Dezentrale Wasserversorgung.
Da es schon genug Schwierigkeiten mit der Gewinnung in Kißlegg lebender und arbeitender Feuerwehrleute gebe, sei man in der Brandbekämpfung stärker denn je auf genügend und leicht zugängliches Löschwasser angewiesen, sagte Krattenmacher bei der Versammlung: „Wenn kein Löschwasser da ist, dann ist das mit dem Leben gespielt: Mit Ihrem Leben, mit dem Leben Ihrer Angehörigen und vor allem auch mit dem Leben unserer Feuerwehrfrauen und -männer“, mahnte der Bürgermeister und forderte alle Grundstücksbesitzer auf, in Sachen Löschwasserversorgung nachzurüsten. Einige Jahre zuvor hatte Krattenmacher im Kißlegger Gemeinderat ähnlich argumentiert. Dabei verdeutlichte er seinerzeit, von Hofeigentümern verstärkt die ausreichende Löschwasserversorgung einzufordern. Eine entsprechende Verpflichtung in der Gemeinde gibt es bereits seit 1999. Dies war aber eine sogenannte Allgemeinverfügung, erläuterte Kreisbrandmeister Oliver Surbeck in diesem Zusammenhang. Mittlerweile gehe man aber auf Einzelverfügungen über, um konkreter zu definieren, was jeder einzelne Bürger zu tun hat, um die Versorgung mit Löschwasser sicherzustellen.
Dass die Feuerwehr löscht, stellt die Gemeindeverwaltung aber laut aktueller Sitzungsvorlage nicht in Frage: „Grundsätzlich unterscheidet die Feuerwehr nicht, woher sie das Löschwasser holt – es wird gelöscht.“
Bebauungspläne werden geändert
Neben der Löschwasserversorgung stehen vor allem Bebauungspläne auf der Tagesordnung der kommenden Gemeinderatssitzung: Die Pläne Becherhalde III sowie jeweils die Änderung für die Bebauungspläne für die Becherhalde II und, Schlingsee und die Lorettosiedlung.
Die öffentliche Sitzung beginnt um 17 Uhr im Estehrsaal des Neuen Schlosses. Bürger können ab circa 19 Uhr Fragen an die Verwaltung stellen.