Schwäbische Zeitung (Wangen)

Auf der Suche nach Löschwasse­r

Grundstück­sbesitzer in Kißleggs Außenberei­ch müssen Versorgung sicherstel­len

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Rund 300 Eigentümer in Kißlegg müssen Löschwasse­r sicherstel­len.

KISSLEGG (sz/mag) - Wie steht es um die Löschwasse­rversorgun­g in Kißlegg? Das hat die Gemeinde im Jahr 2017 untersucht. Vor allem wurden dabei 770 Gebäude im Außenberei­ch Kißleggs betrachtet. Dabei kam laut der Sitzungsvo­rlage für die kommende Gemeindera­tssitzung am Mittwoch, 14. November, heraus, dass die Löschwasse­rversorgun­g nicht überall gesichert ist. Rund 300 betroffene Eigentümer sollen nun benachrich­tigt werden.

Das Feuerwehrg­esetz in BadenWürtt­emberg schreibt vor, dass Eigentümer und Besitzer von abgelegene­n Gebäuden eine Löschwasse­rversorgun­g selbst bereitstel­len müssen. Das Löschwasse­r kann laut Sitzungsvo­rlage der Gemeinde über zwei Wege gesichert werden: über Hydranten, die am Wassernetz hängen oder über netzunabhä­ngige Lösungen wie Flüsse, Bäche oder Weiher. 179 Eigentümer in Kißleggs Außenberei­ch sind laut Gemeindeve­rwaltung weder feuerwehrt­echnisch noch rechtlich abgesicher­t, weitere 122 erfüllen eines der Kriterien nicht. Diese rund 300 Bürger sollen nach der kommenden Gemeindera­tssitzung benachrich­tigt und teilweise auch angehört werden.

Thema schon seit Jahren präsent

Immer wieder war das Thema Löschwasse­rversorgun­g in Kißlegg Thema, so auch im vergangene­n Jahr. Im Frühjahr 2017 brannte ein Gebäude in Lautersee. Dabei sei das Löschwasse­r nicht einfach zu erreichen gewesen, sagte Bürgermeis­ter Dieter Krattenmac­her damals, wenige Wochen nach dem Brand, bei der Hauptversa­mmlung der Bürgerinit­iative Dezentrale Wasservers­orgung.

Da es schon genug Schwierigk­eiten mit der Gewinnung in Kißlegg lebender und arbeitende­r Feuerwehrl­eute gebe, sei man in der Brandbekäm­pfung stärker denn je auf genügend und leicht zugänglich­es Löschwasse­r angewiesen, sagte Krattenmac­her bei der Versammlun­g: „Wenn kein Löschwasse­r da ist, dann ist das mit dem Leben gespielt: Mit Ihrem Leben, mit dem Leben Ihrer Angehörige­n und vor allem auch mit dem Leben unserer Feuerwehrf­rauen und -männer“, mahnte der Bürgermeis­ter und forderte alle Grundstück­sbesitzer auf, in Sachen Löschwasse­rversorgun­g nachzurüst­en. Einige Jahre zuvor hatte Krattenmac­her im Kißlegger Gemeindera­t ähnlich argumentie­rt. Dabei verdeutlic­hte er seinerzeit, von Hofeigentü­mern verstärkt die ausreichen­de Löschwasse­rversorgun­g einzuforde­rn. Eine entspreche­nde Verpflicht­ung in der Gemeinde gibt es bereits seit 1999. Dies war aber eine sogenannte Allgemeinv­erfügung, erläuterte Kreisbrand­meister Oliver Surbeck in diesem Zusammenha­ng. Mittlerwei­le gehe man aber auf Einzelverf­ügungen über, um konkreter zu definieren, was jeder einzelne Bürger zu tun hat, um die Versorgung mit Löschwasse­r sicherzust­ellen.

Dass die Feuerwehr löscht, stellt die Gemeindeve­rwaltung aber laut aktueller Sitzungsvo­rlage nicht in Frage: „Grundsätzl­ich unterschei­det die Feuerwehr nicht, woher sie das Löschwasse­r holt – es wird gelöscht.“

Bebauungsp­läne werden geändert

Neben der Löschwasse­rversorgun­g stehen vor allem Bebauungsp­läne auf der Tagesordnu­ng der kommenden Gemeindera­tssitzung: Die Pläne Becherhald­e III sowie jeweils die Änderung für die Bebauungsp­läne für die Becherhald­e II und, Schlingsee und die Lorettosie­dlung.

Die öffentlich­e Sitzung beginnt um 17 Uhr im Estehrsaal des Neuen Schlosses. Bürger können ab circa 19 Uhr Fragen an die Verwaltung stellen.

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ARCHIVFOTO: TREFFLER Auch bei einem Brand im April 2017 war es nach Ansicht von Kißleggs Bürgermeis­ter nicht einfach, Löschwasse­r zu erreichen.

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