Amtsgericht verurteilt zwei Cannabiszüchter
Ehemalige WG-Mitbewohner erhalten Bewährungs-, Geldstrafe und gemeinnützige Arbeit auferlegt
WANGEN (niko) - Zwei junge Männer, die in Wangen in einer Wohngemeinschaft gelebt haben, mussten sich vor dem Amtsgericht Wangen wegen mehreren Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. In den Jahren 2016 und 2017 wurden drei Wohnungsdurchsuchungen aus verschiedenen Gründen durchgeführt und jedes Mal konnten Betäubungsmittel und auch Zuchtanlagen für Cannabis festgestellt werden. Jedoch handelte es sich meist um kleinere Mengen und auch Handel konnte ihnen laut Staatsanwaltschaft nicht nachgewiesen werden.
Es habe auf dem Gang stark nach Marihuana gerochen und vom Nachbarbalkon hätte man Cannabispflanzen gesehen, nannte ein als Zeuge vorgeladener Polizist als Gründe für eine der Durchsuchungen. Beide Angeklagte waren bereits mehrfach vorbelastet und im Jugendgefängnis gewesen, was zu ihrem Nachteil war. Vorteilhaft für sie war jedoch die Tatsache, dass sie sich eine WG teilten, was dazu führte, dass die in Gemeinschaftsräumen wie Küche und Wohnzimmer gefundene Drogen keinem eindeutig zugeordnet werden konnten.
„Haarscharf“an Haft vorbei
Der Anwalt eines Angeklagten erklärte die Situation an folgendem Beispiel: Angenommen, die Polizei sichtet nachts ein kurvig fahrendes Auto und verfolgt es. Die betrunkenen Insassen bemerken das und kommen hinter einer Ecke zum Stehen. Die Polizei findet ein stehendes Fahrzeug mit zwei betrunkenen Insassen auf der Rückbank vor, von denen keiner zugibt, gefahren zu sein. Beide müssen freigesprochen werden, da man nicht nachweisen kann, wer der Fahrer war. Nach dem Zweifelsgrundsatz müsse man von der für den Angeklagten günstigeren Variante ausgehen.
Die Staatsanwaltschaft forderte für den einen Angeklagten eine Gefängnisstrafe, während der andere „haarscharf an einer Haft vorbeischlidderte“, jedoch mit der Drohung: „Beim nächsten Gramm Marihuana sorge ich dafür, dass Sie sitzen“.
Der Angeklagte, der laut Staatsanwalt mit einer Bewährungsstrafe davon kam, konnte ein Schreiben seines aktuellen Arbeitgebers vorlegen, welcher sich für ihn einsetzte und ihn für sein Engagement lobte und auch darauf hinwies, dass jetzt der Moment sei, wo er „endlich beruflich Fuß gefasst“ habe. Deshalb milderte sich laut Richter das Urteil zu fünf Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe ab, da es aktuell keine laufenden Verfahren gebe.
Bei dem zweiten, arbeitslosen Angeklagten sah die Sache etwas anders aus: Weder Staatsanwaltschaft noch Richter konnte bei ihm einen Lernprozess erkennen, weswegen er zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt wurde.