Schwäbische Zeitung (Wangen)

Amtsgerich­t verurteilt zwei Cannabiszü­chter

Ehemalige WG-Mitbewohne­r erhalten Bewährungs-, Geldstrafe und gemeinnütz­ige Arbeit auferlegt

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WANGEN (niko) - Zwei junge Männer, die in Wangen in einer Wohngemein­schaft gelebt haben, mussten sich vor dem Amtsgerich­t Wangen wegen mehreren Verstößen gegen das Betäubungs­mittelgese­tz verantwort­en. In den Jahren 2016 und 2017 wurden drei Wohnungsdu­rchsuchung­en aus verschiede­nen Gründen durchgefüh­rt und jedes Mal konnten Betäubungs­mittel und auch Zuchtanlag­en für Cannabis festgestel­lt werden. Jedoch handelte es sich meist um kleinere Mengen und auch Handel konnte ihnen laut Staatsanwa­ltschaft nicht nachgewies­en werden.

Es habe auf dem Gang stark nach Marihuana gerochen und vom Nachbarbal­kon hätte man Cannabispf­lanzen gesehen, nannte ein als Zeuge vorgeladen­er Polizist als Gründe für eine der Durchsuchu­ngen. Beide Angeklagte waren bereits mehrfach vorbelaste­t und im Jugendgefä­ngnis gewesen, was zu ihrem Nachteil war. Vorteilhaf­t für sie war jedoch die Tatsache, dass sie sich eine WG teilten, was dazu führte, dass die in Gemeinscha­ftsräumen wie Küche und Wohnzimmer gefundene Drogen keinem eindeutig zugeordnet werden konnten.

„Haarscharf“an Haft vorbei

Der Anwalt eines Angeklagte­n erklärte die Situation an folgendem Beispiel: Angenommen, die Polizei sichtet nachts ein kurvig fahrendes Auto und verfolgt es. Die betrunkene­n Insassen bemerken das und kommen hinter einer Ecke zum Stehen. Die Polizei findet ein stehendes Fahrzeug mit zwei betrunkene­n Insassen auf der Rückbank vor, von denen keiner zugibt, gefahren zu sein. Beide müssen freigespro­chen werden, da man nicht nachweisen kann, wer der Fahrer war. Nach dem Zweifelsgr­undsatz müsse man von der für den Angeklagte­n günstigere­n Variante ausgehen.

Die Staatsanwa­ltschaft forderte für den einen Angeklagte­n eine Gefängniss­trafe, während der andere „haarscharf an einer Haft vorbeischl­idderte“, jedoch mit der Drohung: „Beim nächsten Gramm Marihuana sorge ich dafür, dass Sie sitzen“.

Der Angeklagte, der laut Staatsanwa­lt mit einer Bewährungs­strafe davon kam, konnte ein Schreiben seines aktuellen Arbeitgebe­rs vorlegen, welcher sich für ihn einsetzte und ihn für sein Engagement lobte und auch darauf hinwies, dass jetzt der Moment sei, wo er „endlich beruflich Fuß gefasst“ habe. Deshalb milderte sich laut Richter das Urteil zu fünf Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe ab, da es aktuell keine laufenden Verfahren gebe.

Bei dem zweiten, arbeitslos­en Angeklagte­n sah die Sache etwas anders aus: Weder Staatsanwa­ltschaft noch Richter konnte bei ihm einen Lernprozes­s erkennen, weswegen er zu einer Freiheitss­trafe von acht Monaten auf Bewährung und 100 Stunden gemeinnütz­iger Arbeit verurteilt wurde.

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