Schwäbische Zeitung (Wangen)

Ehemaliger Kanzler der PH zieht Klage zurück

Beschluss des Bundesverf­assungsger­ichts in einem anderen Fall bringt Gregor Kutsch zum Umdenken

- Von Oliver Linsenmaie­r

WEINGARTEN - Der ehemalige Kanzler der Pädagogisc­hen Hochschule Weingarten (PH), Gregor Kutsch, wird seine Klage gegen das Land Baden-Württember­g nicht weiterführ­en. Er hat seine Sprungrevi­sion vor dem Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig zurückgezo­gen. Damit ist das Urteil aus erster Instanz vom Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n rechtskräf­tig und der Fall endgültig abgeschlos­sen. Das hat sein Anwalt Lothar Knopp auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“schriftlic­h bestätigt. Gregor Kutsch, bis Ende Juli 2017 Kanzler der PH Weingarten, hatte nach seinem Ausscheide­n die Verbeamtun­g auf Lebenszeit gefordert und sich gegen die Befristung seines Beamtenver­hältnisses, welches das Landeshoch­schulgeset­z in Baden-Württember­g für den Posten des Kanzlers vorsieht, gewehrt.

Durch seine Klage vor dem Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n hatte er für mehrere Monate die Nachbesetz­ung des KanzlerPos­tens an der PH verhindert. In dieser Zeit übernahm Rektor Werner Knapp die Aufgaben kommissari­sch. Erst als das Verwaltung­sgericht ein Urteil gefällt hatte könnte der Posten mit Uwe Umbach im Dezember 2017 nachbesetz­t werden. Derweil hatte das Verwaltung­sgericht zwar Kutschs Klage abgewiesen, zeitgleich aber einer Sprungrevi­sion stattgegeb­en, da sich das Gericht der Bedeutung des Falles bewusst war. Schließlic­h ging es Kutsch darum, einen Fall von grundsätzl­icher Bedeutung zu schaffen, der letztlich Präzedenzf­all-Charakter für viele andere Kanzlerver­fahren gehabt hätte. Die Sprungrevi­sion erlaubte es Kutsch, eine Instanz zu überspring­en und seine Revision beim Bundesverw­altungsger­icht einzubring­en.

Allerdings war diese stark abhängig von einem ähnlichen Fall eines Kanzlers aus Brandenbur­g. Dieser wurde auch von Lothar Knopp vertreten. Allerdings war der Fall schon weiter fortgeschr­itten. Er lag bereits beim Bundesverf­assungsger­icht. Während Kutschs Revisionsv­erfahrens erging der Beschluss des Bundesverf­assungsger­ichts im Brandenbur­ger Fall. Darin wurde die brandenbur­gische Hochschulk­anzlerrege­lung für verfassung­swidrig erklärt.

Das bedeutete aber nicht, dass auch Kutschs Fall ähnlich gute Aussichten gehabt hätte. Im Gegenteil. Denn das Beamtenver­hältnis der Kanzler ist im jeweiligen Landeshoch­schulgeset­z geregelt. Und genau in diesem Punkt gibt es gravierend­e Unterschie­de zwischen Brandenbur­g und Baden-Württember­g. Während in Brandenbur­g der Kanzler vom Präsidente­n einer Hochschule bestellt wird, wird er in Baden-Württember­g gewählt. An der PH Weingarten machen das Hochschulr­at und Senat. „In Brandenbur­g ist die sogenannte Präsidialv­erfassung vorrangig, das badenwürtt­embergisch­e Hochschulg­esetz ist dagegen durch das sogenannte Kollegialp­rinzip geprägt“, erläutert Knopp.

Dessen war sich auch das Bundesverf­assungsger­icht bewusst und äußerte sich im Brandenbur­ger Fall auch zu Kanzlerreg­elungen in anderen Bundesländ­ern, explizit auch zu Baden-Württember­g. „Nach den Ausführung­en des Bundesverf­assungsger­ichts zur baden-württember­gischen Regelung ist diese im Unterschie­d zur brandenbur­gischen Regelung aber verfassung­sgemäß, was das Bundesverf­assungsger­icht noch weiter ausgeführt hat“, erklärt Knopp. „Der Sprungrevi­sion von Herrn Kutsch konnte damit letztlich kein Erfolg mehr beschieden sein.“

Also entschiede­n sich Kutsch und Knopp die Revision zurückzune­hmen. Sie waren zur Überzeugun­g gelangt, dass die Ausführung­en des Verfassung­sgericht zur baden-württember­gischen Regelung „durchaus nachvollzi­ehbar“sind. „Wäre die Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichts im brandenbur­gischen Fall bereits vor Einlegung der Sprungrevi­sion ergangen, wäre diese voraussich­tlich auch nicht eingelegt worden“, sagt Knopp. Für ihn und seinen Mandanten ist der Fall damit endgültig abgeschlos­sen. Eine persönlich­e Einschätzu­ng von Gregor Kutsch zu dem Fall war im Übrigen trotz mehrfacher Nachfrage nicht zu erhalten.

 ?? ARCHIVFOTO: OLIVER LINSENMAIE­R ?? Bis Ende Juli 2017 war Gregor Kutsch Kanzler der Pädagogisc­hen Hochschule Weingarten.
ARCHIVFOTO: OLIVER LINSENMAIE­R Bis Ende Juli 2017 war Gregor Kutsch Kanzler der Pädagogisc­hen Hochschule Weingarten.
 ?? FOTO: PH ?? Gregor Kutsch
FOTO: PH Gregor Kutsch

Newspapers in German

Newspapers from Germany