Drogendealer erhält Bewährungsstrafe
Mann muss sich vor Amtsgericht Wangen verantworten – Haftbefehl gegen zweiten Angeklagten
RAUM WANGEN (niko) - Wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz haben sich zwei Männer vor dem Amtsgericht Wangen verantworten müssen. Ihnen wurden Besitz und Handel mit dem Betäubungsmittel Marihuana in nicht geringer Menge vorgeworfen. Zur Verhandlung erschien jedoch nur einer der beiden Angeklagten. Der andere, der ebenfalls vorgeladen wurde, konnte jedoch von der Polizei nicht in seiner Flüchtlingsunterkunft im Raum Wangen angetroffen werden. Deshalb ist gegen ihn nun ein Haftbefehl ausgestellt worden. Die Verhandlung wurde mit dem anwesenden Angeklagten fortgeführt.
Der Angeklagte, der 2014 nach Deutschland kam, habe laut Staatsanwaltschaft mit dem anderen, abwesenden Angeklagten und weiteren Bewohnern der Unterkunft 300 Gramm Cannabis zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben. Damit ist die Grenze der „geringen Menge“deutlich überschritten, wofür das Betäubungsmittelgesetz eine Freiheitsstrafe vorsieht.
Trotzdem hat auch die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe vorgeschlagen. Einmal, da die 300Gramm aufgeteilt wurden und nicht allein auf ihn zugerechnet werden konnten und auch, weil der nachweisliche Verkauf nur sehr unregelmäßig erfolgte.
Regelmäßiger Kontakt zu Kind wird positiv gewertet
Die Ex-Freundin des anwesenden Angeklagten, von der er ein Kind hat, war als Zeugin vorgeladen. Sie konnte den Konsum, aber nicht den Handel mit Marihuana bestätigen. Der Angeklagte gestand im Verlauf der Verhandlung umfassend. Zudem pflege er immer noch regelmäßige Kontakte zu seinem Kind, was seine Ex-Freundin bestätigte und der Richter ihm als Vorteil anrechnete.
So kam er mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit davon, jedoch nicht ohne den Hinweis des Staatsanwaltes und des Richters, dies sei die letzte Chance gewesen. Bei der nächsten Auffälligkeit drohe ihm Haft.