Mit drei Promille am Steuer: Haft für Wiederholungstäter
Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis
RAUM WANGEN (niky) - Mehr als zwei Stunden nach seiner mutmaßlichen Fahrt von Lindau nach Kißlegg wurden noch 3,06 Promille gemessen. Darum musste sich ein Mann nun vor dem Amtsgericht Wangen verantworten. Ihm wird Trunkenheit am Steuer und Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen wurde.
Normalerweise gilt man ab einem Alkoholgehalt von drei Promille als schuldunfähig, erklärte der Staatsanwalt. Bei dem Angeklagten wurde jedoch durch einen Sachbearbeiter eine Alkoholabhängigkeit und damit verbunden eine höhere Toleranz festgestellt, weshalb er sich überhaupt vor Gericht zu verantworten hatte, erklärte der Staatsanwalt.
Seit 20 Jahren auffällig
Der Angeklagte, in Sachen Alkohol am Steuer dem Gericht beinahe seit 20 Jahren bekannt, hatte seine erste Geldstrafe deswegen noch in Deutscher Mark zu leisten. In den Folgejahren hatte er sich wegen einer Vielzahl von Delikten wie fahrlässigem Vollrausch oder vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr, aber auch Körperverletzung oder Hausfriedensbruch zu verantworten. Er saß bereits mehrere Haftstrafen ab.
Der Hintergrund der Tat und des Alkoholkonsums hatte den Aussagen des Angeklagten zu Folge einen größeren Zusammenhang: Da war von viel verlorenem Geld die Rede, von einer insolventen Firma und von fünf gescheiterten Ehen: „Meine Frau hat mir alles genommen“, so der Angeklagte, dessen aktuelle Noch-Ehefrau die gemeinsame Wohnung gekündigt habe, ohne ihm Bescheid zu geben. Er habe daraufhin einige Zeit wohnsitzlos im Auto gelebt, bereits davor schon wieder mit dem Trinken begonnen. Aktuell beziehe er Arbeitslosengeld.
Der Angeklagte stritt ab, gefahren zu sein, denn zum Tatzeitpunkt soll seine Brille beschädigt gewesen sein. Ohne diese könne er selbst im nüchternen Zustand gerade so laufen. Zwei junge Menschen hätten ihn nach Kißlegg gefahren, der eine mit dem Wagen des Angeklagten, der andere in einem separaten Auto hinterher, um den anderen Jugendlichen anschließend wieder nach Hause zu bringen. An mehr könne er sich nicht erinnern.
Ein als Zeuge vorgeladener Polizist sagte jedoch aus, dass der Angeklagte im Rausch selbst noch zugegeben hätte, er wäre gefahren. Der Staatsanwalt sah in dem Abstreiten der Tat eine reine Schutzbehauptung. Auch dem Richter erschien keinesfalls plausibel, wieso zwei junge Menschen einfach so 35 Kilometer von Lindau nach Kißlegg fahren sollten.
Angeklagter verteidigt sich selbst
Der sich selbst verteidigende Angeklagte forderte für sich Bewährung, da er nun Arbeit gefunden habe und sich selbst in Therapie verwiesen hatte. In Bezug auf die vielen Vorstrafen und einer eher schlechten Sozialprognose verurteilte ihn der Richter jedoch zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und einer Sperrfrist zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis von 18 Monaten nach Tathergang.