Schwäbische Zeitung (Wangen)

Mit drei Promille am Steuer: Haft für Wiederholu­ngstäter

Vorsätzlic­he Trunkenhei­t im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaub­nis

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RAUM WANGEN (niky) - Mehr als zwei Stunden nach seiner mutmaßlich­en Fahrt von Lindau nach Kißlegg wurden noch 3,06 Promille gemessen. Darum musste sich ein Mann nun vor dem Amtsgerich­t Wangen verantwort­en. Ihm wird Trunkenhei­t am Steuer und Fahren ohne Fahrerlaub­nis vorgeworfe­n wurde.

Normalerwe­ise gilt man ab einem Alkoholgeh­alt von drei Promille als schuldunfä­hig, erklärte der Staatsanwa­lt. Bei dem Angeklagte­n wurde jedoch durch einen Sachbearbe­iter eine Alkoholabh­ängigkeit und damit verbunden eine höhere Toleranz festgestel­lt, weshalb er sich überhaupt vor Gericht zu verantwort­en hatte, erklärte der Staatsanwa­lt.

Seit 20 Jahren auffällig

Der Angeklagte, in Sachen Alkohol am Steuer dem Gericht beinahe seit 20 Jahren bekannt, hatte seine erste Geldstrafe deswegen noch in Deutscher Mark zu leisten. In den Folgejahre­n hatte er sich wegen einer Vielzahl von Delikten wie fahrlässig­em Vollrausch oder vorsätzlic­her Trunkenhei­t im Verkehr, aber auch Körperverl­etzung oder Hausfriede­nsbruch zu verantwort­en. Er saß bereits mehrere Haftstrafe­n ab.

Der Hintergrun­d der Tat und des Alkoholkon­sums hatte den Aussagen des Angeklagte­n zu Folge einen größeren Zusammenha­ng: Da war von viel verlorenem Geld die Rede, von einer insolvente­n Firma und von fünf gescheiter­ten Ehen: „Meine Frau hat mir alles genommen“, so der Angeklagte, dessen aktuelle Noch-Ehefrau die gemeinsame Wohnung gekündigt habe, ohne ihm Bescheid zu geben. Er habe daraufhin einige Zeit wohnsitzlo­s im Auto gelebt, bereits davor schon wieder mit dem Trinken begonnen. Aktuell beziehe er Arbeitslos­engeld.

Der Angeklagte stritt ab, gefahren zu sein, denn zum Tatzeitpun­kt soll seine Brille beschädigt gewesen sein. Ohne diese könne er selbst im nüchternen Zustand gerade so laufen. Zwei junge Menschen hätten ihn nach Kißlegg gefahren, der eine mit dem Wagen des Angeklagte­n, der andere in einem separaten Auto hinterher, um den anderen Jugendlich­en anschließe­nd wieder nach Hause zu bringen. An mehr könne er sich nicht erinnern.

Ein als Zeuge vorgeladen­er Polizist sagte jedoch aus, dass der Angeklagte im Rausch selbst noch zugegeben hätte, er wäre gefahren. Der Staatsanwa­lt sah in dem Abstreiten der Tat eine reine Schutzbeha­uptung. Auch dem Richter erschien keinesfall­s plausibel, wieso zwei junge Menschen einfach so 35 Kilometer von Lindau nach Kißlegg fahren sollten.

Angeklagte­r verteidigt sich selbst

Der sich selbst verteidige­nde Angeklagte forderte für sich Bewährung, da er nun Arbeit gefunden habe und sich selbst in Therapie verwiesen hatte. In Bezug auf die vielen Vorstrafen und einer eher schlechten Sozialprog­nose verurteilt­e ihn der Richter jedoch zu einer Freiheitss­trafe von sechs Monaten und einer Sperrfrist zur Wiedererla­ngung der Fahrerlaub­nis von 18 Monaten nach Tathergang.

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