Schwäbische Zeitung (Wangen)

Der Digitalpak­t ist schon lange unterwegs

Doch wenn es um Bildung geht, wollen die Länder sich nicht reinreden lassen

- Von Sabine Lennartz

BERLIN - Die Bundestags­fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen haben sich auf eine Grundgeset­zänderung für den Digitalpak­t geeinigt.

Was enthält der Digitalpak­t?

Unter anderem sollen die Schulen in Deutschlan­d in den nächsten fünf Jahren fünf Milliarden Euro für ihre Digitalisi­erung erhalten. Laptops, Notebooks und Tablets, aber auch die Dateninfra­struktur zur Vernetzung in Schulgebäu­den und auf Schulgelän­den sollen gefördert werden, ebenso das WLAN in den Schulen, die Entwicklun­g von Lernplattf­ormen, Schulserve­r und interaktiv­e Tafeln.

Laut FDP-Chef Christian Lindner soll es auch möglich werden, dass der Bund nicht nur Kabel bei der Digitalisi­erung von Schulen bezahlen kann, sondern auch Lehrer anstellen kann, die mit den Schülern digitales Lernen vorantreib­en.

Seit wann ist der Digitalpak­t schon auf dem Weg?

Im Oktober 2016 hat die frühere Bildungsmi­nisterin Johanna Wanka (CDU) den Digitalpak­t erstmals angekündig­t. Das Bundesfors­chungsmini­sterium bot an, über einen Zeitraum von fünf Jahren mit rund fünf Milliarden Euro die rund 40 000 Grundschul­en, weiterführ­enden allgemeinb­ildenden Schulen und Berufsschu­len in Deutschlan­d mit digitaler Ausstattun­g wie Breitbanda­nbindung, WLAN und Geräten zu versorgen.

Warum will sich Winfried Kretschman­n quer stellen?

Bildung ist Ländersach­e, das hält das Grundgeset­z fest. Das sogenannte Kooperatio­nsverbot untersagt gemischte Zuständigk­eiten im Bereich Bildung. Immer öfter aber grätscht der Bund in die Bildung hinein, SPDChefin Andrea Nahles sprach jetzt davon, dass das Kooperatio­nsverbot „aufgebohrt“werde. Genau das wollen viele Ministerpr­äsidenten nicht, sie wollen selbst das Sagen haben. Wenn den Ländern Geld fehle, so meinen sie, dann müsse der Bund ihnen etwa über die Umsatzsteu­er mehr Mittel zur Verfügung stellen.

Wie schnell soll es jetzt gehen?

Wenn die Schulen schon 2019 die erste Milliarde bekommen sollen, muss es schnell gehen. Deshalb soll das Gesetz schon in der nächsten Woche in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten werden, um es dem Bundesrat noch vor Weihnachte­n zuzuleiten. Schon am 6. Dezember soll die Einigung unterschri­eben werden. Der Bundesrat soll voraussich­tlich am 14. Dezember über die Grundgeset­zänderung entscheide­n.

„Nach langem politische­m Vorlauf ist es jetzt wichtig, dass die Gelder nach der Grundgeset­zänderung schnell fließen können. Die Schulen in Deutschlan­d brauchen die Mittel und die Vorbereitu­ngen für die Antragstel­lung laufen seit Monaten“, sagt Ronja Kemmer. Die Ulmer Abgeordnet­e ist Berichters­tatterin der Unionsfrak­tion für den Digitalpak­t Schule.

Wie sicher kommt der Pakt?

Die Zweidritte­lmehrheit im Bundestag ist jetzt sicher. Bei den Ländern zeichnet sich Zustimmung ab, aber es ist nicht auszuschli­eßen, dass Baden-Württember­g noch Mitstreite­r gegen die Einigung findet.

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