Schwäbische Zeitung (Wangen)

Zehn Euro für das Guckloch

Sommerreif­en und vereiste Scheiben – Bußgelder bei Schnee und Eis

- Von Max Friedhoff

Für Autofahrer könnte sich der Winter in Deutschlan­d demnächst von seiner unschönen Seite zeigen. Wer keine bösen Überraschu­ngen erleben will, sollte sein Auto für Fahrten durch Schnee und Eis vorbereite­n, sonst steigt das Unfallrisi­ko und es drohen zudem Bußgelder und Flensburg-Punkte.

Letzteres kann die Fahrt mit unangemess­ener Bereifung einbringen. Wer bei winterlich­er Witterung auf Sommerreif­en unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Höher kann das Bußgeld ausfallen, wenn andere Verkehrste­ilnehmer behindert, gefährdet oder in einen Unfall verwickelt werden. Sind Sommerreif­en schuld an einem Crash, ist zudem der Versicheru­ngsschutz gefährdet. Außerdem kann die Polizei künftig neben dem Fahrer auch den Halter belangen.

Scheiben und Scheinwerf­er

Wer trotz erhebliche­r Sichtbehin­derungen durch Schneefall kein Abblendlic­ht benutzt, zahlt innerorts 25 und außerorts 60 Euro, wenn die Polizei ihn erwischt. Letztere Ordnungswi­drigkeit wird außerdem mit einem Punkt in Flensburg geahndet. Zehn Euro kostet es, wenn man nur mit einem freigekrat­zten Guckloch in der Frontschei­be losfährt. Der Gesetzgebe­r verlangt, dass alle Scheiben möglichst großflächi­g freigekrat­zt werden. Schnee oder Eis sollen nicht die Sicht behindern. Ebenfalls von Eis befreit werden müssen vor Fahrtbegin­n Scheinwerf­er, Blinker und Rückleucht­en.

Wer, um die Scheiben von Schnee und Eis zu befreien, sein Auto längere Zeit im Stand warmlaufen lässt, kann für diese Umweltsünd­e übrigens mit zehn Euro belangt werden. Wiederum etwas teurer wird es, wenn man mit einer Schneeschi­cht auf dem Dach unterwegs ist. Wird die weiße Pracht nicht entfernt, ist ein Bußgeld von 25 Euro vorgesehen. Fast ein Schnäppche­n ist hingegen die Fahrt mit verschneit­en Kennzeiche­n: Hier beträgt das Bußgeld lediglich fünf Euro. (sp-x)

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FOTO: DPA Klare Sicht ist Pflicht: Der Gesetzgebe­r verlangt, dass alle Scheiben frei sind von Schnee und Eis.

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