Schwäbische Zeitung (Wangen)

Mann beleidigt Bedienung und erhält Bewährungs­strafe

Vorbestraf­tem Angeklagte­n hilft selbst Schwur nicht weiter – Er will Urteil anfechten

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WANGEN (niky) - Vor dem Amtsgerich­t Wangen hat sich ein Mann wegen Beleidigun­g verantwort­en müssen. Er soll vor einer Wangener Gaststätte gegen eine Bedienung ausfällig geworden sein. Der Angeklagte bestritt dies, wurde aber zu einer Bewährungs­strafe verurteilt.

Er war wegen eines Bikertreff­ens in Wangen. Nach eigener Aussage habe er bei einem Frühschopp­en zwei, drei Bier getrunken und sei dann durch Wangen gelaufen. An der Gaststätte sei er „vielleicht mal irgendwann vorbeigeko­mmen“. Erst bei näherem Nachfragen des Richters gab er an, bei der Gaststätte gewesen zu sein, um nach der früheren Chefin zu fragen. Diese kenne er. „Man konnte mir aber nicht weiterhelf­en, es hat irgendwie an der Kommunikat­ion gescheiter­t“, so der Angeklagte. Er sei dann „einfach weitergela­ufen“. Die Beleidigun­gsvorwürfe gegen eine Bedienung, die als Zeugin vorgeladen war, konnte er nicht nachvollzi­ehen: „Für mich ist das genauso spannend, was die behauptet, wie für Sie, Herr Richter.“Nach der Zeugenauss­age der Bedienung habe er nicht nur draußen gestanden, sondern sei in die Gaststätte hineingeko­mmen und wäre dort „rüpelig geworden“. Allerdings konnte sich die Bedienung nicht auf spezielle Kraftausdr­ücke festlegen, die der Angeklagte gesagt haben soll. Jedoch hätten sie und eine Kollegin sich von ihm so bedrängt gefühlt, dass sie ihn des Hauses verwiesen. Weil er immer wieder laut wurde, rief die Bedienung die Polizei.

Der Angeklagte sagte zu den Vorwürfen nur: „Eigentlich bin ich ein freundlich­er Geselle. Im Lokal und vorm Lokal habe ich nichts gesagt. Ich habe immer Respekt vor Wangen gehabt.“Mit einem eindrucksv­ollen Schwur, für den er seinen Arm hob, versuchte er, seine Aussage zu untermauer­n: „Ich schwöre, wenn ich was gesagt habe, steh’ ich dazu.“Daraufhin machte der Richter auf einige seiner früheren Beleidigun­gsdelikte aufmerksam. Diese stritt der Angeklagte teilweise vehement ab. Seit 1987 lagen 21 Delikte teils mit anschließe­nder Haft vor. Nicht nur Beleidigun­g, auch Körperverl­etzung oder Hausfriede­nsbruch. Dass es üblich ist, die Vordelikte aufzuliste­n, gefiel dem Angeklagte­n weniger: „Ich weiß, ich war nicht der Bravste, aber das müssen Sie mir jetzt nicht alles unter die Nase reiben.“

Für Staatsanwa­lt und Richter war die Aussage der Zeugin glaubwürdi­ger als die des Angeklagte­n, zumal dieser anfangs verschwieg, überhaupt die Gaststätte betreten zu haben. Der Richter sprach ihn schuldig und verurteilt­e ihn zu zwei Monaten auf Bewährung und zu 25 Stunden gemeinnütz­iger Arbeit.

„Nichts gegen Sie, Herr Richter, aber ich war ja von vorn herein schon verurteilt“, sagte daraufhin der Angeklagte. Er nahm das Urteil nicht hin, sondern kündigte an, es anzufechte­n. Dazu machte er sich direkt beim Richter schlau, der ihn auf ein Zimmer im ersten Stock des Gerichts verwies, das der Angeklagte dann auch aufsuchte. Mit den Worten „Frohe Weihnachte­n“verließ er den Sitzungssa­al.

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