Mann beleidigt Bedienung und erhält Bewährungsstrafe
Vorbestraftem Angeklagten hilft selbst Schwur nicht weiter – Er will Urteil anfechten
WANGEN (niky) - Vor dem Amtsgericht Wangen hat sich ein Mann wegen Beleidigung verantworten müssen. Er soll vor einer Wangener Gaststätte gegen eine Bedienung ausfällig geworden sein. Der Angeklagte bestritt dies, wurde aber zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Er war wegen eines Bikertreffens in Wangen. Nach eigener Aussage habe er bei einem Frühschoppen zwei, drei Bier getrunken und sei dann durch Wangen gelaufen. An der Gaststätte sei er „vielleicht mal irgendwann vorbeigekommen“. Erst bei näherem Nachfragen des Richters gab er an, bei der Gaststätte gewesen zu sein, um nach der früheren Chefin zu fragen. Diese kenne er. „Man konnte mir aber nicht weiterhelfen, es hat irgendwie an der Kommunikation gescheitert“, so der Angeklagte. Er sei dann „einfach weitergelaufen“. Die Beleidigungsvorwürfe gegen eine Bedienung, die als Zeugin vorgeladen war, konnte er nicht nachvollziehen: „Für mich ist das genauso spannend, was die behauptet, wie für Sie, Herr Richter.“Nach der Zeugenaussage der Bedienung habe er nicht nur draußen gestanden, sondern sei in die Gaststätte hineingekommen und wäre dort „rüpelig geworden“. Allerdings konnte sich die Bedienung nicht auf spezielle Kraftausdrücke festlegen, die der Angeklagte gesagt haben soll. Jedoch hätten sie und eine Kollegin sich von ihm so bedrängt gefühlt, dass sie ihn des Hauses verwiesen. Weil er immer wieder laut wurde, rief die Bedienung die Polizei.
Der Angeklagte sagte zu den Vorwürfen nur: „Eigentlich bin ich ein freundlicher Geselle. Im Lokal und vorm Lokal habe ich nichts gesagt. Ich habe immer Respekt vor Wangen gehabt.“Mit einem eindrucksvollen Schwur, für den er seinen Arm hob, versuchte er, seine Aussage zu untermauern: „Ich schwöre, wenn ich was gesagt habe, steh’ ich dazu.“Daraufhin machte der Richter auf einige seiner früheren Beleidigungsdelikte aufmerksam. Diese stritt der Angeklagte teilweise vehement ab. Seit 1987 lagen 21 Delikte teils mit anschließender Haft vor. Nicht nur Beleidigung, auch Körperverletzung oder Hausfriedensbruch. Dass es üblich ist, die Vordelikte aufzulisten, gefiel dem Angeklagten weniger: „Ich weiß, ich war nicht der Bravste, aber das müssen Sie mir jetzt nicht alles unter die Nase reiben.“
Für Staatsanwalt und Richter war die Aussage der Zeugin glaubwürdiger als die des Angeklagten, zumal dieser anfangs verschwieg, überhaupt die Gaststätte betreten zu haben. Der Richter sprach ihn schuldig und verurteilte ihn zu zwei Monaten auf Bewährung und zu 25 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
„Nichts gegen Sie, Herr Richter, aber ich war ja von vorn herein schon verurteilt“, sagte daraufhin der Angeklagte. Er nahm das Urteil nicht hin, sondern kündigte an, es anzufechten. Dazu machte er sich direkt beim Richter schlau, der ihn auf ein Zimmer im ersten Stock des Gerichts verwies, das der Angeklagte dann auch aufsuchte. Mit den Worten „Frohe Weihnachten“verließ er den Sitzungssaal.