Bundesrat billigt Änderungen zum neuen Jahr für Millionen Bürger
Der Bundesrat hat am Freitag in der letzten Sitzung vor Weihnachten den Weg für weitere Gesetze der Großen Koalition frei gemacht, die im neuen Jahr in Kraft treten:
Mieter: Sie sollen besser vor Kostensprüngen geschützt werden. So darf die Miete nach Modernisierungen künftig binnen sechs Jahren nur noch um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen, in bestimmten Fällen nur um zwei Euro. Von den Kosten können statt elf Prozent noch acht Prozent auf die Mieter umgelegt werden. Zudem müssen Vermieter neuen Mietern offenlegen, was der vorherige Mieter gezahlt hat.
Arbeitsmarkt: Beschäftigte sollen durch bessere Förderung von Weiterbildungen durch die Arbeitsagentur für den digitalen Wandel gewappnet werden. Arbeitslose können zudem leichter Arbeitslosengeld I beziehen: Künftig müssen sie binnen 30 Monaten mindestens zwölf Monate Beiträge gezahlt haben – bisher sind es zwölf Monate binnen 24 Monaten.
Verkehr: Fluggäste und Bahnkunden sollen nach dem Willen des Bundesrats bei Verspätungen leichter Entschädigungen durch einfachere Formulare bekommen.
Sozialbeiträge: Der Pflegebeitrag steigt zum 1. Januar 2019 um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent des Brutto- lohns. Beitragszahler ohne Kinder müssen 3,3 Prozent zahlen. Im Gegenzug sinkt der Arbeitslosenbeitrag zum Jahreswechsel um 0,5 Punkte: von 3,0 auf 2,5 Prozent.
Ferkelkastration: Das eigentlich zum 1. Januar 2019 greifende Verbot der betäubungslosen Kastration von Ferkeln in der Landwirtschaft wird um zwei Jahre verschoben.
Flüchtlinge: Der Bund übernimmt auch 2019 einen Teil der Kosten für Integration und Unterbringung von Flüchtlingen. Mit 482 Millionen Euro als Abschlagszahlung beteiligt er sich an Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge. Rund 2,4 Milliarden Euro fließen als Integrationspauschale an die Länder. (dpa)