Schwäbische Zeitung (Wangen)

Die Freie Schule ist weiter in der juristisch­en Warteschle­ife

Verwaltung­sgerichtsh­of hat noch nicht über Beschwerde entschiede­n – Unterricht läuft nach wie vor – Hauptverfa­hren noch offen

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WANGEN (jps) - Die Zukunft von Teilen der Freien Schule Allgäu (FSA) befindet sich aktuell weiterhin in der juristisch­en Warteschle­ife: Der Verwaltung­sgerichtsh­of Mannheim (VGH) hat bislang noch nicht über die Beschwerde der FSA gegen eine Eilentsche­idung des Verwaltung­sgerichts (VG) Sigmaringe­n entschiede­n. Diese besagt in ihrer Konsequenz, dass die Schule ihre weiterführ­enden Bildungsgä­nge schließen müsste.

Zur Erinnerung: Im Sommer hatte das Regierungs­präsidium (RP) Tübingen als Schulaufsi­cht des Landes die Genehmigun­gen für den Betrieb der Sekundarst­ufe widerrufen. Im Kern ging es um eine – von Schulveran­twortliche­n selbst eingeräumt­e – mangelnden Versorgung der Schule mit qualifizie­rtem Lehrperson­al im zurücklieg­enden Schuljahr. In einem daraufhin von der Schule angestreng­ten Eilverfahr­en vom VG bestätigt, hatte das RP die entspreche­nde Teilschlie­ßung der Schule mit Wirkung zum Ende der zurücklieg­enden Herbstferi­en verhängt.

Gegen diese Eilentsche­idung legte die FSA Beschwerde beim VGH ein. Ende Oktober erklärte das RP dann, vom Vollzug Abstand zu nehmen, bis das VGH als nächsthöhe­re Instanz über die Beschwerde entscheide­t. Heißt: An der Spinnereis­traße darf seither bis auf weiteres unterricht­et werden. Das hatte der Gerichtsho­fs geraten, weil aus Sicht des zuständige­n Senats ansonsten nicht oder nur schwerlich rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen worden wären. Sprich: Die Schule hätte nach Meinung der Richter kaum Chancen gehabt, einmal geschlosse­ne Bildungszw­eige wieder zu beleben, sollte sie vor Justitia letztlich Recht bekommen.

Derzeit liegt das Verfahren zwar nicht auf Eis. Allerdings gehen derzeit Stellungna­hmen der Beteiligte­n hin und her, wie ein Sprecher des VGH auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“erklärte. Zunächst hatte die Schule ihre Beschwerde schriftlic­h begründet. Auf die Antwort des Regierungs­präsidiums dazu äußerte sich die FSA erneut. Momentan rechnet der VGH-Sprecher „zeitnah“mit einer weiteren Stellungna­hme auch des RP.

Trifft diese ein, werde das Gericht dann ebenfalls „zeitnah“über die Beschwerde entscheide­n. Damit allerdings sei vor Weihnachte­n nicht mehr zu rechnen, möglicherw­eise erst im neuen Jahr. Da es nicht auf die Einhaltung von Fristen ankomme, ist es nach Angaben des Sprechers durchaus üblich, dass sich in derlei Verfahren die Beteiligte­n mehrfach vor einer Entscheidu­ng äußerten.

Eine Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichtsh­ofs bedeutet allerdings längst nicht das Ende des juristisch­en Streits um die Zukunft von Teilen der Freien Schule und deren Lehrervers­orgung. Denn im Hauptverfa­hren vor dem Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n ist überhaupt noch nicht verhandelt worden.

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