Die Freie Schule ist weiter in der juristischen Warteschleife
Verwaltungsgerichtshof hat noch nicht über Beschwerde entschieden – Unterricht läuft nach wie vor – Hauptverfahren noch offen
WANGEN (jps) - Die Zukunft von Teilen der Freien Schule Allgäu (FSA) befindet sich aktuell weiterhin in der juristischen Warteschleife: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hat bislang noch nicht über die Beschwerde der FSA gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Sigmaringen entschieden. Diese besagt in ihrer Konsequenz, dass die Schule ihre weiterführenden Bildungsgänge schließen müsste.
Zur Erinnerung: Im Sommer hatte das Regierungspräsidium (RP) Tübingen als Schulaufsicht des Landes die Genehmigungen für den Betrieb der Sekundarstufe widerrufen. Im Kern ging es um eine – von Schulverantwortlichen selbst eingeräumte – mangelnden Versorgung der Schule mit qualifiziertem Lehrpersonal im zurückliegenden Schuljahr. In einem daraufhin von der Schule angestrengten Eilverfahren vom VG bestätigt, hatte das RP die entsprechende Teilschließung der Schule mit Wirkung zum Ende der zurückliegenden Herbstferien verhängt.
Gegen diese Eilentscheidung legte die FSA Beschwerde beim VGH ein. Ende Oktober erklärte das RP dann, vom Vollzug Abstand zu nehmen, bis das VGH als nächsthöhere Instanz über die Beschwerde entscheidet. Heißt: An der Spinnereistraße darf seither bis auf weiteres unterrichtet werden. Das hatte der Gerichtshofs geraten, weil aus Sicht des zuständigen Senats ansonsten nicht oder nur schwerlich rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen worden wären. Sprich: Die Schule hätte nach Meinung der Richter kaum Chancen gehabt, einmal geschlossene Bildungszweige wieder zu beleben, sollte sie vor Justitia letztlich Recht bekommen.
Derzeit liegt das Verfahren zwar nicht auf Eis. Allerdings gehen derzeit Stellungnahmen der Beteiligten hin und her, wie ein Sprecher des VGH auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“erklärte. Zunächst hatte die Schule ihre Beschwerde schriftlich begründet. Auf die Antwort des Regierungspräsidiums dazu äußerte sich die FSA erneut. Momentan rechnet der VGH-Sprecher „zeitnah“mit einer weiteren Stellungnahme auch des RP.
Trifft diese ein, werde das Gericht dann ebenfalls „zeitnah“über die Beschwerde entscheiden. Damit allerdings sei vor Weihnachten nicht mehr zu rechnen, möglicherweise erst im neuen Jahr. Da es nicht auf die Einhaltung von Fristen ankomme, ist es nach Angaben des Sprechers durchaus üblich, dass sich in derlei Verfahren die Beteiligten mehrfach vor einer Entscheidung äußerten.
Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs bedeutet allerdings längst nicht das Ende des juristischen Streits um die Zukunft von Teilen der Freien Schule und deren Lehrerversorgung. Denn im Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen ist überhaupt noch nicht verhandelt worden.