Nutzungsgebühr für Flüchtlingsunterkunft Korb in Amtzell steigt
Ab Januar 2019 müssen statt 289 Euro jetzt 416 Euro gezahlt werden – Rätin Wanner stimmt dagegen
AMTZELL - Mit einer Gegenstimme befürwortete der Gemeinderat von Amtzell das geänderte Gebührenverzeichnis zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften. Diese gilt ab dem 1. Januar 2019 für die Hugo-SchrottStraße 6 in Korb.
Mit der Neukalkulation endet die Fassung der Satzung, die der Gemeinderat in seiner Sitzung vom Juli 2017 beschlossen hatte. Zu einem Zeitpunkt also, als die erstmalige Belegung der Unterkunft noch bevorstand. Viele Faktoren des laufenden Betriebs, wie die Zahl der dort tatsächlich eingewiesenen Personen oder die Höhe der Verbrauchskosten, waren nicht bekannt. Nachdem im September 2018 erstmals eine Nebenkostenabrechnung bei der Gemeinde eingegangen war, stand fest: Die Kalkulation für die Nutzungsgebühr der Unterkunft in
Korb muss überarbeitet werden. Besonders die Kosten für Strom und
Gas waren eine andere als zunächst angenommen.
Die Gründe für die hohen Stromkosten benannte Hauptamtsleiter Christoph Liebmann so: „Jedes der belegten Zimmer verfügt über einen eigenen Kühlschrank, jeder der 25 alleinstehenden jungen Männer kocht sein eigenes Essen und wäscht seine eigene Wäsche.“Mit Blick auf den hohen Verbrauch an Gas verwies Liebmann einerseits auf die schlechte Isolierung des Gebäudes, andererseits auf den unsachgemäßen Gebrauch der Heizung: „Wir halten die Bewohner zwar immer wieder an, sparsam mit Energie umzugehen, doch zeigen die Bemühungen leider keinen dauerhaften Erfolg.“
Gebühr wird angehoben
Die Kalkulation hat nun ergeben, dass die Gebühr für die Nutzung eines Wohnplatzes im Objekt HugoSchrott-Straße 6 je Person und Monat von bisher 289 Euro auf zukünftig 416 Euro angehoben werden muss. Liebmann war sich bewusst, dass diese monatliche Erhöhung spürbar ist, räumte aber zugleich ein: „Es handelt sich dabei nicht um eine Miete, sondern um eine öffentlichrechtliche Benutzungsgebühr.“Die Tatsache, dass rund 80 Euro auf die vermehrten Nebenkosten entfielen, sah der Hauptamtsleiter als Möglichkeit an, „durch ein verbessertes Nutzerverhalten eine Senkung der Gebühr herbeizuführen“.
Noch etwas warf Christoph Liebmann in die Waagschale: Die neue Gebühr, „die unterhalb der für Amtzell geltenden angemessenen Mietobergrenze liegt“, würde für die derzeit 20 Bewohner, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, „in voller Höhe vom Jobcenter beziehungsweise dem Landratsamt übernommen“.
„416 Euro sind total überzogen“
Diese Argumente reichten für Adelinde Wanner (SPD-Liste/parteilos) nicht aus. Sie rechnete vor, dass je Person lediglich 110 Euro plus Nebenkosten zu zahlen seien. Außerdem sollte ihrer Meinung nach pro Wohneinheit gezahlt werden. „416 Euro sind total überzogen“, ließ die Gemeinderätin wissen und forderte, „die Steuerschöpfung gering zu halten“. Bürgermeister Clemens Moll hielt dem mit dem Hinweis entgegen, dass bei einer öffentlichrechtlichen Unterbringung die tatsächlich entstandenen Kosten anzurechnen seien. Außerdem wiederholte er das, was zuvor schon Christoph Liebmann gesagt hatte: „Es ist nur ein geringes Verständnis für eine Energieeinsparung vorhanden. Die Bewohner haben es selber in der Hand, wie hoch die Kosten ausfallen.“
Kämmerer Jürgen Gauß ergänzte: „Wir kalkulieren nicht irgendwelche Kosten hinein. Wenn wir als Gemeinde 416 Euro errechnen, dann können wir nicht nur 200 Euro fordern.“Gauß hielt vor Augen: „2017 lagen wir weit unter den tatsächlichen Kosten. Die Differenz wurde aus dem Steuersäckel bezahlt.“
Ein Vorschlag kam von CDU-Gemeinderat Robert Zettler. Er gab zu Bedenken: „20 von 25 Personen bekommen die Benutzung der Unterkunft bezahlt, fünf Männer mit eigenem Einkommen müssen die Kosten schlucken. Aber vielleicht suchen sich diese ja ein eigenes Mietobjekt. Das würde zur Integration beitragen.“