Schwäbische Zeitung (Wangen)

Verlorener Brief, kaputtes Paket

Nicht nur in der Weihnachts­zeit sind tonnenweis­e Postsendun­gen unterwegs – Experten verraten, wer für Beschädigu­ngen haftet

- Von Annika Krempel

FRANKFURT (dpa) - Weihnachts­geschenke, Grußkarten, Präsente für Geschäftsf­reunde – die Vorweihnac­htszeit ist für Brief- und Paketliefe­rdienste immer Hochsaison. Ärgerlich, wenn unterwegs Briefe verloren gehen oder Paketsendu­ngen beschädigt ans Ziel kommen. Immer wieder berichten Verbrauche­r auf dem Portal Post-Ärger der Verbrauche­rzentralen von solchen Problemen. So beziehen sich gut 9 Prozent der Beschwerde­n auf verloren gegangene Pakete, gut 17 Prozent berichten von verschwund­enen Briefsendu­ngen.

Stefan Heß von der Deutschen Post hält dagegen: „Es gehen nur wenige Briefe verloren. 93 Prozent kommen schon am nächsten Tag an und mehr als 99 Prozent erreichen ihre Empfänger nach spätestens zwei Tagen.“Auch in der Statistik des Paketdiens­tleisters Hermes werden nur 0,03 Prozent der Pakete als verloren oder beschädigt ausgewiese­n.

Im Ernstfall trösten Statistike­n allerdings nur wenig über den Verlust des Weihnachts­geschenks hinweg. Stellt sich die Frage: Wer haftet? Die Antwort hängt von vielen Details und dem jeweiligen Dienstleis­ter ab. „Für normale Briefsendu­ngen haftet die Deutsche Post nicht“, erklärt Heß. Auch bei anderen Briefzuste­llern ist das in der Regel so. Eine Besonderhe­it des Marktführe­rs: Zu den Briefen zählen auch Päckchen, also Pakete bis zu zwei Kilogramm.

Andere Regeln gelten dagegen beispielsw­eise bei Einschreib­en der Deutschen Post. Hier kommt die Post bei einem Verlust der Sendung bis 25 Euro für den Wert auf, bei der Einwurfvar­iante des Einschreib­ens bis 20 Euro.

Ist der Inhalt eines Pakets beschädigt oder kommt das Paket gar nicht beim Empfänger an, haften die Anbieter in der Regel bis zu einem Wert zwischen 500 und 750 Euro, weiß Julian Graf von der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen. Er weist darauf hin, dass die Unternehme­n in ihren Geschäftsb­edingungen verschiede­ne Güter aber vom Versand ausschließ­en: „Geld, Schmuck, Gefahrgüte­r oder auch Kreditkart­en dürften je nach Anbieter gar nicht oder nur bis zu einem Höchstwert verschickt werden.“In solchen Fällen gibt es häufig spezielle Angebote wie einen Wertbrief für Geldsendun­gen.

Im Grundsatz gilt aber: „Sobald ein Paketdiens­tleister das Paket in seiner Obhut hat, haftet er, wenn damit etwas passiert“, erklärt Graf. Sollte das Paket also auf dem Transport verschwind­en oder kommt das Weihnachts­geschenk kaputt beim Empfänger an, erhält der Absender den Wert des Paketinhal­ts zurück.

Als Vertragspa­rtner des Anbieters ist es der Absender, der sich um etwaige Reklamatio­nen kümmern muss. Das Problem: „Der Absender muss dafür beweisen, dass der Schaden auch tatsächlic­h während des Versands entstanden ist“, erklärt Graf. „Das ist oft schwierig.“

Sinnvoll ist, dafür ein Foto vom Inhalt des Pakets zu machen, bevor es mit Paketklebe­band zugeklebt wird. In der Theorie wäre es auch gut, wenn ein Zeuge beim Verpacken und später bei der Aufgabe des Pakets am Schalter dabei wäre. „Das ist aber nicht wirklich lebensnah“, weiß auch Graf.

Ist eine Sendung während des Transports kaputt gegangen, berufen sich die Anbieter gerne auf den Haftungsau­sschluss, weil das Paket nicht richtig verpackt war. „Es lässt sich nicht genau definieren, was ein ordentlich verpacktes Paket ist“, räumt Elena Marcus-Engelhardt vom Bundesverb­and Paket & Express Logistik (Biek) ein. Soviel aber schon: Robust sollte es sein und dabei das Gewicht und die Empfindlic­hkeit des Inhalts berücksich­tigen.

Um auf der sicheren Seite zu sein, haben viele Paketdiens­tleister deshalb Leitfäden auf ihren Websites oder bieten im Zweifel einen Beratungss­ervice zum Thema an. Wenig bringe der gut gemeinte Hinweis „Vorsicht zerbrechli­ch“, erklärt Marcus-Engelhardt. Darauf könnten die Paketboten beim Stapeln der Kartons keine Rücksicht nehmen. Weil sich Schleifen, Kordeln oder Geschenkpa­pier am Paket in den Sortiermas­chinen verfangen könnten, sollte der Absender außerdem auf solche Verzierung­en verzichten.

„Es gehen nur wenige Briefe verloren. 93 Prozent kommen schon am nächsten Tag an.“ Stefan Heß, Deutsche Post

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FOTO: DPA Pakete legen oft einen weiten Weg zurück, ehe sie beim Empfänger landen. Mitunter geht eine Sendung unterwegs verloren.

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