Geld im Alter
SZ-Telefonaktion zum Thema Rente – Experten beantworten die wichtigsten Fragen
RAVENSBURG - Das neue Jahr bringt viele Änderungen: So verbessern sich die Leistungen der Mütterrente, der Erwebsminderungsrente und Geringverdiener. Was sich genau ändert, erklären die Rentenexperten Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund und Matthias Zimmer von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg genauso, wie weitere Fragen zu Anträgen, Ansprüchen und Einzelfällen.
Ich habe gehört, dass Mütter ab Januar 2019 mehr Rente bekommen sollen. Mein Sohn wurde 1976 geboren. Mit wie viel mehr Rente kann ich da rechnen und muss ich etwas dafür tun?
Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, werden zukünftig pro Kind bis zu einem halben Jahr Erziehungszeit zusätzlich in der Rente angerechnet bekommen. Dadurch können sich Alters-, Erwerbsminderungsund Hinterbliebenenrenten erhöhen. Bei einem Rentenbeginn vor dem 1. Januar 2019 wird die Rente für jedes vor 1992 geborene Kind dafür pauschal um einen halben Entgeltpunkt erhöht. Dies entspricht einer Erhöhung der monatlichen Bruttorente von 16,02 Euro. Da Sie bereits Rente beziehen, erhalten Sie die Erhöhung automatisch und müssen keinen Antrag stellen. Die Umsetzung durch die Rentenversicherung erfolgt im ersten Halbjahr 2019. Der Zuschlag wird rückwirkend ab Januar gezahlt.
Ich bin Anfang des Jahres mit 63 in Rente gegangen. Nun fällt mir manchmal die Decke auf den Kopf und ich würde gerne ein paar Stunden in der Woche arbeiten. Hätte dies Auswirkungen auf meine Rente?
Das kommt auf die Höhe des Verdienstes an. Da Sie das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben und eine vorgezogene Altersrente beziehen, gilt für Sie zurzeit noch eine Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro im Jahr. Solange Sie nicht mehr verdienen, wird Ihre Rente auch nicht gekürzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Verdienst verteilt auf mehrere Monate oder beispielsweise nur einmal im Jahr erzielen. Wenn Sie aber mehr als 6300 Euro im Jahr verdienen, wird Ihre Rente gekürzt. Es werden dann 40 Prozent des über dieser Grenze liegenden Verdienstes von Ihrer Rente abgezogen. Nach Erreichen des regulären Rentenalters können Sie dann aber unbegrenzt hinzuverdienen.
Ich habe bereits mit 14 angefangen zu arbeiten und war seither nur ein halbes Jahr ohne Job. Ende nächsten Jahres werde ich 62 und würde dann – nach mehr als 47 Jahren im Beruf – gerne in Rente gehen. Ist das möglich?
Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können frühestens mit 63 Jahren als sogenannter langjährig Versicherter eine Rente erhalten. Diese wird aber mit Abschlägen in Höhe von 10,5 Prozent verbunden sein. Wollen Sie ohne Abschläge in Rente gehen wollen, müssten Sie warten, bis Sie 63 Jahre und 10 Monate alt sind. Dann könnten Sie aufgrund Ihrer langen Beitragszahlung (mindestens 45 Jahre) die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten.
Ich bin 62 Jahre alt und habe bereits 45 Arbeitsjahre zusammen. Allerdings war ich davon 15 Jahre in der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichert, die übrigen Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Kann ich jetzt ungekürzt, das heißtohne Rentenminderung in Altersrente gehen?
Nein, das ist leider nicht möglich. Für die sogenannte 63er Regelung müssen 45 Beitragsjahre vorhanden sein. Dafür können Arbeitsjahre aus verschiedenen Versorgungssystemen jedoch nicht zusammengelegt werden. Auch mit Kürzung können Sie nächstes Jahr mit 63 Jahren noch keine Altersrente beziehen, da Sie nicht mindestens 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt haben. Sie können erst mit 65 Jahren und 10 Monaten die Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.
Ich bin verwitwet, werde aber demnächst noch einmal heiraten.
Dass meine Witwenrente dann entfällt ist mir bekannt. Wie aber steht es um die Halbwaisenrente für meine beiden Kinder (17 und 15 Jahre)?
Die Waisenrenten an Ihre beiden Kinder werden auch nach Ihrer Wiederheirat weiter gezahlt; mindestens bis zum 18. Geburtstag. Darüber hinaus kann die Zahlung sogar bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden, wenn sich die Kinder zum Beispiel in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, einen Freiwilligendienst leisten oder aufgrund einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen können.
Wann sollte ich meinen Antrag auf Altersrente eigentlich stellen und wer kann mir gegebenenfalls beim Ausfüllen helfen?
Wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine sogenannte Kontenklärung durchgeführt haben und feststeht, dass Sie die Anspruchsvoraussetzung für eine Altersrente zu dem von Ihnen gewünschten Beginn erfüllen, reicht eine Antragstellung etwa drei Monate vorher aus. Beim Ausfüllen des Antrags können Sie sich durch die Mitarbeiter in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung helfen lassen. Am besten, Sie vereinbaren hierfür einen Termin.
Meine Mutter hatte vor kurzem einen Schlaganfall und ist nun pflegebedürftig. Wahrscheinlich werde ich meine Arbeitszeit reduzieren müssen, damit ich mich um sie kümmern kann. Allerdings mache ich mir Sorgen, dass durch eine Teilzeittätigkeit später auch meine Rente geringer ausfällt. Ist die Sorge berechtigt?
Grundsätzlich ist die Höhe Ihrer späteren Rente davon abhängig, wie lange Sie Beiträge zahlen und wie hoch diese sind. Wenn sich durch eine Teilzeittätigkeit Ihr Verdienst verringert, zahlen Sie entsprechend geringere Rentenbeiträge. In der Folge fällt auch Ihre Rente geringer aus. Allerdings gibt es hier einen finanziellen Ausgleich für die Pflege. Die dafür zu zahlenden Rentenbeiträge zahlt allein die Pflegekasse des Gepflegten. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen und nach dem Umfang der Pflege. Voraussetzung für die Zahlung von Pflegebeiträgen ist, dass Ihre Mutter mindestens den Pflegegrad 2 hat. Sie müssen die Pflege insgesamt mindestens zehn Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche bei sich oder bei ihr zu Hause ausüben und dürften daneben nicht mehr als 30 Stunden berufstätig sein. Fragen Sie bei der Pflegekasse Ihrer Mutter hierzu nach.
Ich pflege bereits seit einigen Jahren meine Frau und bin im Januar regulär in Rente gegangen. Die Pflegekasse hat mir mitgeteilt, jetzt keine Beiträge mehr für mich an die Rentenversicherung zu zahlen. Das finde ich ungerecht, ich pflege meine Frau doch weiterhin.
Grundsätzlich hat die Pflegekasse Recht. Ab Erreichen der regulären Altersgrenze und gleichzeitigem Bezug einer vollen Altersrente besteht für die Pflege keine Versicherungsund Beitragspflicht mehr. Es sei denn, Sie würden Ihre Altersrente als Teilrente beziehen. Das heißt, Sie könnten sich zum Beispiel nur 99 Prozent Ihrer Altersrente auszahlen lassen. Dann müsste die Pflegekasse weiter Beiträge an die Rentenkasse abführen. Dies würde wiederum Ihre Rente erhöhen. Ob sich ein Teilrentenbezug bei gleichzeitig ausgeübter Pflegetätigkeit rechnet, sollten Sie vorab in einer persönlichen Beratung in einer der bundesweit ansässigen Auskunftsund Beratungsstellen der Rentenversicherung klären lassen. Auch empfiehlt es sich, mögliche Auswirkungen auf eine gegebenenfalls vorhandene betriebliche Altersversorgung beim Arbeitgeber oder der Versorgungseinrichtung zu erfragen. Nach Beendigung der Pflegetätigkeit kann übrigens jederzeit wieder die Vollrente bezogen werden.
Ich bin 47 Jahre alt und habe zwei Kinder, acht und zehn Jahre alt. Mit der Geburt meines ältesten Kindes habe ich aufgehört zu arbeiten. Habe ich seitdem eine Lücke in meinem Versicherungskonto?
Nein, während der Erziehung Ihrer Kinder sind Sie auch rentenversichert, allerdings nur bis zum zehnten Geburtstag Ihres jüngsten Kindes. Für die jeweils ersten drei Lebensjahre erhalten Sie Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie sind damit so gestellt, als hätten Sie Beiträge aus einem Durchschnittsverdienst gezahlt. Die Beiträge zahlt jedoch der Bund. Neben den Beitragszeiten wegen Kindererziehung erhalten Sie auch sogenannte Berücksichtigungszeiten für die Erziehung Ihrer Kinder. Diese beginnen mit der Geburt des Kindes und enden zu dessen zehnten Geburtstag. Sie haben zwei Kinder, somit beginnt die Berücksichtigungszeit mit der Geburt des ältesten Kindes und endet, wenn Ihr jüngstes Kind zehn Jahre alt wird. Im Normalfall erhöhen diese Berücksichtigungszeiten nicht direkt Ihren Rentenanspruch, jedoch schließen sie Ihre Lücke.
Ich bin 68 und fange ab November für 400 Euro im Monat an zu arbeiten. Mein zukünftiger Chef hat mich gefragt, ob er vom Gehalt Rentenversicherungsbeiträge abziehen soll. Angeblich steigt dadurch meine Rente. Stimmt das oder will er mir nur weniger auszahlen?
Ihr Arbeitgeber hat Recht. Wenn Sie sich entscheiden, von Ihrem Gehalt 3,6 Prozent an die Rentenversicherung überweisen zu lassen, steigt dadurch zum 1. Juli des nächsten Jahres Ihre Rente. Ihr Arbeitgeber legt übrigens noch einmal einen Betrag in Höhe von 15 Prozent Ihres Verdienstes obendrauf. Ob es sich für Sie lohnt, auf einen Teil Ihres Nettogehalts zu verzichten, hängt davon ab, wie lange Sie die höhere Rente beziehen werden. Sie können aber davon ausgehen, dass Sie in weniger als vier Jahren das, was Sie jetzt einzahlen, durch die erhöhte Rente wieder einspielen.
Ich möchte gerne mit 63 in Rente gehen. Das bedeutet für mich aber, meine Rente wird nur mit Abschlägen gezahlt. Nun habe ich gehört, man könnte die Abschläge ausgleichen, indem man zusätzliche Beiträge an die Rentenkasse überweist. Stimmt das?
Ja, diese Möglichkeit besteht. Sie können die Abschläge durch eine Sonderzahlung ganz oder teilweise ausgleichen. Dies ist ab einem Alter von 50 Jahren möglich, auch in Teilzahlungen. Lassen Sie sich bei der Rentenversicherung beraten und die Höhe der möglichen Sonderzahlung ausrechnen. Sollten Sie sich später entscheiden, doch nicht mit 63 in Rente zu gehen, erhöhen die gezahlten Beiträge einfach Ihre spätere Rente. Erstatten lassen können Sie sich die Beiträge dann aber nicht.
Mein Mann und ich leben seit vier Jahren getrennt, sind aber nicht geschieden. Habe ich Anspruch auf Witwenrente, falls er sterben sollte?
Da Sie noch verheiratet sind, haben Sie im Falle seines Todes Anspruch auf eine Witwenrente. Ein Zusammenleben ist hierfür nicht erforderlich. Im umgekehrten Fall hätte Ihr Ehemann ebenso einen Anspruch auf Witwerrente. Voraussetzung ist immer, dass der Verstorbene in der Rentenversicherung die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat.
Ich beziehe schon seit Jahren eine Erwerbsminderungsrente, etwas mehr als 800 Euro im Monat. Durch die steigenden Lebenshaltungskosten wird es finanziell langsam eng. Was raten Sie mir? Könnte ich einen Minijob annehmen, oder wird mir dann die Rente gestrichen?
Als erstes sollten Sie prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung besteht. Der Antrag ist beim zuständigen Sozial- beziehungsweise Grundsicherungsamt Ihres Wohnortes
ANZEIGE zu stellen. Darüber hinaus können Sie natürlich auch ein paar Stunden arbeiten gehen, soweit es Ihr Gesundheitszustand erlaubt. Dabei können Sie bis zu 6300 Euro im Jahr zu Ihrer vollen Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen. Verdienen Sie mehr, wird die Rente gekürzt. Hier gelten die gleichen Anrechnungsregeln wie bei den vorgezogenen Altersrenten. Bitte beachten Sie, dass Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten gehen. Ansonsten gefährden Sie eventuell Ihren Rentenanspruch.
Meine Tochter lebt mit Ihrer Familie in Spanien. Ich bin Rentnerin und will zu ihr ziehen. Wird meine Rente auch nach Spanien überwiesen oder muss ich ein Konto bei einer deutschen Bank behalten?
Renten werden nicht nur in Deutschland, sondern grundsätzlich in alle Länder weltweit gezahlt. Überweisungen ins Ausland erfolgen dabei in der Regel ohne Kürzungen. Teilen Sie der Rentenversicherung und dem Renten Service der Deutschen Post Ihre neue Adresse und die spanische Bankverbindung bitte so früh wie möglich mit!
Ich habe gehört, dass es bei den Erwerbsminderungsrenten im kommenden Jahr Verbesserungen geben soll. Kann ich darauf hoffen, dass sich meine relativ kleine Erwerbsminderungsrente dadurch erhöht?
Ja, es gibt ein Gesetz, nach dem die sogenannte Zurechnungszeit ab Januar 2019 auf 65 Jahre und acht Monate angehoben wird. In den Folgejahren wird sie dann in Monatsschritten entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre verlängert. Erwerbsgeminderte werden dadurch so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen Einkommen bis zum Ende dieser Zurechnungszeit weitergearbeitet. Das heißt, es werden zusätzliche Zeiten berücksichtigt, für die keine Beiträge gezahlt wurden. Die Zurechnungszeit steigert so die Rente. Von der Neuregelung werden allerdings nur Neurentner mit einem Rentenbeginn ab 2019 profitieren.
Ich arbeite als angestellte Friseurin in Teilzeit und verdiene etwa 1100 Euro im Monat. Meine Rente wird später mal nicht sehr hoch ausfallen. Werde ich damit im Alter zum Sozialfall?
Ob Sie später einmal Grundsicherung beantragen müssen, wird von Ihrer finanziellen und familiären Situation im Alter abhängen. Auch wenn es sicher nicht einfach ist, sollten Sie versuchen, privat vorzusorgen. Hierfür steht Ihnen ab Juli nächsten Jahres etwas mehr Geld zur Verfügung. Zum 1.Juli 2019 tritt ein Gesetz in Kraft, Geringverdiener wie Sie – mit einem monatlichen Verdienst zwischen 450 und 1300 Euro – bei den Sozialversicherungsbeiträgen zu entlasten. Sie zahlen dann nur noch einen reduzierten Beitrag zur Rentenversicherung, erwerben gleichzeitig aber Rentenansprüche wie bei einer vollen Beitragszahlung. Dadurch haben Sie netto jeden Monat etwas mehr Geld im Portemonnaie. Die Beitragshöhe richtet sich übrigens nach Ihrem Verdienst und steigt je mehr Sie verdienen.