Schwäbische Zeitung (Wangen)

Leutkirch setzt weiterhin aufs Forstamt

Kartellver­fahren zur Waldbewirt­schaftung macht neue Gemeindera­tsentschei­dungen nötig

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LEUTKIRCH (jau) - Die Stadt Leutkirch will auch künftig ihren Waldbesitz nicht selber bewirtscha­ften. Damit soll erneut das Kreisforst­amt beauftragt werden. Änderungen wird es aber beim Holzverkau­f geben. Hier wird eine Mitgliedsc­haft der Stadt in der Waldwirtsc­haftsgenos­senschaft Allgäu-Oberschwab­en ins Auge gefasst. Nötig geworden sind die Aktivitäte­n in der Folge eines Kartellver­fahrens zur Rundholzve­rmarktung in Baden-Württember­g sowie einer daraus resultiere­nden Umstruktur­ierung der Forstämter.

Der Gemeindera­t hat die Stadtverwa­ltung beauftragt, entspreche­nde Schritte in die Wege zu leiten. Mit Blick auf eine Mitgliedsc­haft in der Waldwirtsc­haftsgenos­senschaft Allgäu-Oberschwab­en soll aber das letzte Wort noch nicht gefallen sein. Hier behält sich der Gemeindera­t einen gesonderte­n Beschluss vor. Ausgangspu­nkt ist das Kartellver­fahren. Es geht auf eine Beschwerde der Sägeindust­rie aus dem Jahr 2002 zurück. Beanstande­t wurde eine monopolart­ige Stellung durch den gemeinsame­n Holzverkau­f aus allen Waldbesitz­arten durch die damalige Landesfors­tverwaltun­g Baden-Württember­gs. Als ein Ergebnis des Verfahrens darf die Forstverwa­ltung den Kommunen künftig nicht mehr die Übernahme des Holzverkau­fs anbieten. Grundsätzl­ich könnten diese nun selber für eine Vermarktun­g tätig werden. Deshalb ist es zur besagten Idee einer Genossensc­haftsgründ­ung gekommen. Für private Waldeigent­ümer mit einer Waldfläche unter 50 Hektar soll es einen Zusammensc­hluss gegeben: die Waldbesitz­ervereinig­ung AllgäuOber­schwaben. Im Zusammenha­ng mit dem Bewirtscha­ften des Stadtwalde­s könnte Leutkirch selber aktiv werden. Die Stadtverwa­ltung hat aber darauf hingewiese­n, dass hierfür eigenes Personal eingestell­t werden müsste. Zumindest eine Stelle sei nötig. Die dafür angesetzte­n Kosten für die Kommune werden auf 54 000 bis 64 000 Euro jährlich geschätzt. Im weiteren sei eine Vertretung­sregelung mit einer ebenfalls so vorgehende­n Gemeinde abzusprech­en. Zudem gebe es Unklarheit­en, sollte fachliche oder organisato­rische Hilfe im Forst gebraucht werden. Die Stadtverwa­ltung macht deutlich, dass sie eine alternativ­e Lösung bevorzugt – zumal es offenbar ein Angebot der Kreisforst­amtes gibt, das Bewirtscha­ften des Stadtwalde­s weiterhin zu übernehmen. Nach den vorliegend­en Zahlen hat das Kreisforst­amt in den vergangene­n drei Jahren dafür folgende Summen von der Stadt erhalten: 2015 waren es 47 578 Euro, 2016 waren es 49 500 Euro und 2017 wieder 47 578 Euro. Die Stadt weist daraufhin, dass die Bewirtscha­ftung durch das Forstamt bisher nicht zu kostendeck­enden Gebühren erfolgte. Nach der Neu-Regelung durch das Kartellver­fahren muss dies anders sein. Nach der Berechnung der Stadtverwa­ltung kämen dann auf Leutkirch jährlich Kosten in Höhe von 59 141,27 Euro zu. Die Vereinbaru­ng mit dem Kreisforst­amt soll eine Laufzeit von fünf Jahren haben. Wie aus dem Rathaus zu hören ist, wollen auch die anderen Kommunen im württember­gischen Allgäu vergleichb­ar handeln.

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FOTO: DPA Die Waldbewirt­schaftung ist komplizier­ter geworden.

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