Leutkirch setzt weiterhin aufs Forstamt
Kartellverfahren zur Waldbewirtschaftung macht neue Gemeinderatsentscheidungen nötig
LEUTKIRCH (jau) - Die Stadt Leutkirch will auch künftig ihren Waldbesitz nicht selber bewirtschaften. Damit soll erneut das Kreisforstamt beauftragt werden. Änderungen wird es aber beim Holzverkauf geben. Hier wird eine Mitgliedschaft der Stadt in der Waldwirtschaftsgenossenschaft Allgäu-Oberschwaben ins Auge gefasst. Nötig geworden sind die Aktivitäten in der Folge eines Kartellverfahrens zur Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg sowie einer daraus resultierenden Umstrukturierung der Forstämter.
Der Gemeinderat hat die Stadtverwaltung beauftragt, entsprechende Schritte in die Wege zu leiten. Mit Blick auf eine Mitgliedschaft in der Waldwirtschaftsgenossenschaft Allgäu-Oberschwaben soll aber das letzte Wort noch nicht gefallen sein. Hier behält sich der Gemeinderat einen gesonderten Beschluss vor. Ausgangspunkt ist das Kartellverfahren. Es geht auf eine Beschwerde der Sägeindustrie aus dem Jahr 2002 zurück. Beanstandet wurde eine monopolartige Stellung durch den gemeinsamen Holzverkauf aus allen Waldbesitzarten durch die damalige Landesforstverwaltung Baden-Württembergs. Als ein Ergebnis des Verfahrens darf die Forstverwaltung den Kommunen künftig nicht mehr die Übernahme des Holzverkaufs anbieten. Grundsätzlich könnten diese nun selber für eine Vermarktung tätig werden. Deshalb ist es zur besagten Idee einer Genossenschaftsgründung gekommen. Für private Waldeigentümer mit einer Waldfläche unter 50 Hektar soll es einen Zusammenschluss gegeben: die Waldbesitzervereinigung AllgäuOberschwaben. Im Zusammenhang mit dem Bewirtschaften des Stadtwaldes könnte Leutkirch selber aktiv werden. Die Stadtverwaltung hat aber darauf hingewiesen, dass hierfür eigenes Personal eingestellt werden müsste. Zumindest eine Stelle sei nötig. Die dafür angesetzten Kosten für die Kommune werden auf 54 000 bis 64 000 Euro jährlich geschätzt. Im weiteren sei eine Vertretungsregelung mit einer ebenfalls so vorgehenden Gemeinde abzusprechen. Zudem gebe es Unklarheiten, sollte fachliche oder organisatorische Hilfe im Forst gebraucht werden. Die Stadtverwaltung macht deutlich, dass sie eine alternative Lösung bevorzugt – zumal es offenbar ein Angebot der Kreisforstamtes gibt, das Bewirtschaften des Stadtwaldes weiterhin zu übernehmen. Nach den vorliegenden Zahlen hat das Kreisforstamt in den vergangenen drei Jahren dafür folgende Summen von der Stadt erhalten: 2015 waren es 47 578 Euro, 2016 waren es 49 500 Euro und 2017 wieder 47 578 Euro. Die Stadt weist daraufhin, dass die Bewirtschaftung durch das Forstamt bisher nicht zu kostendeckenden Gebühren erfolgte. Nach der Neu-Regelung durch das Kartellverfahren muss dies anders sein. Nach der Berechnung der Stadtverwaltung kämen dann auf Leutkirch jährlich Kosten in Höhe von 59 141,27 Euro zu. Die Vereinbarung mit dem Kreisforstamt soll eine Laufzeit von fünf Jahren haben. Wie aus dem Rathaus zu hören ist, wollen auch die anderen Kommunen im württembergischen Allgäu vergleichbar handeln.