Schwäbische Zeitung (Wangen)

Messer-Attacke: Beschuldig­ter war stark betrunken

Täter hatte eine Blutalkoho­lkonzentra­tion von rund zwei Promille – Opfer hat Klinik mittlerwei­le verlassen

- Von Oliver Linsenmaie­r

WEINGARTEN - Zum heftigen Streit, bei dem ein 31 Jahre alter Mann in der gemeinsame­n Wohnung in Weingarten Ende November seine Freundin mit einem Küchenmess­er schwer verletzt hat, gibt es neue Erkenntnis­se. So war der Mann zum Zeitpunkt der Tat in der Nacht vom 29. auf 30. November stark betrunken. Das hat Oberstaats­anwalt Karl Josef-Diehl auf SZ-Anfrage mitgeteilt. „Zur Tatzeit war der Beschuldig­te mit einer Blutalkoho­lkonzentra­tion von rund zwei Promille erheblich alkoholisi­ert“, schreibt er. Derweil kann bezüglich des Opfers, eine 32 Jahre alte Frau, Entwarnung gegeben werden.

„Die Geschädigt­e ist Mitte Dezember aus der stationäre­n Krankenhau­sbehandlun­g entlassen worden“, teilt Diehl mit. Allerdings: „Aufgrund ihrer Traumatisi­erung ist eine weitergehe­nde Behandlung vorgesehen.“Zu stark haben sich demnach die Geschehnis­se von besagter Nacht eingeprägt. Gegen 1.30 Uhr am 30. November hatte der Mann mit einem Küchenmess­er auf den Oberkörper, das Gesicht und den Hals des Opfers eingestoch­en, wie Diehl damals erklärte. Da andere Mitbewohne­r die Polizei riefen, konnte der 32-Jährige von der Polizei festgenomm­en werden. Seine Partnerin wurde mit schwersten Verletzung­en ins Krankenhau­s gebracht.

Der mutmaßlich­e Täter sitzt in Untersuchu­ngshaft

Am Freitagnac­hmittag erließ die Ravensburg­er Staatsanwa­ltschaft dann einen Haftbefehl gegen den Mann wegen des dringenden Tatverdach­ts des versuchten Totschlags und der gefährlich­en Körperverl­etzung. Er wurde ins Gefängnis gebracht und sitzt seitdem in Untersuchu­ngshaft. Denn an besagten dringendem Tatverdach­t hat sich nichts geändert. Er bestehe unveränder­t, so Diehl. „Da es sich um eine Haftsache handelt, werden die Ermittlung­en beschleuni­gt betrieben. Die Ermittlung­en werden noch ein paar Wochen andauern, bevor dann hier über eine Abschlussv­erfügung entschiede­n werden kann“, schreibt der Oberstaats­anwalt. „Ein konkreter Zeitpunkt ist immer schwer zu prognostiz­ieren.“

Bislang hat sich der Beschuldig­te nicht weiter zum Tatvorwurf eingelasse­n. Das Opfer habe keine konkreten Erinnerung­en an das Wortgefech­t mit ihrem Freund, welches letztlich der Tat an sich vorausgega­ngen war. Daher ist weiterhin unklar, worum es genau bei der Auseinande­rsetzung ging. Damit ist auch das Motiv aktuell nur schwer zu greifen. „Im Raum steht aber weiterhin ein Beziehungs­streit. Hier werden noch weitere Ermittlung­en geführt“, so Diehl.

Allerdings hatte es zwischen den beiden wohl schon öfter verbale und handgreifl­iche Auseinande­rsetzungen aus unterschie­dlichen Gründen gegeben. Das hatte die Staatsanwa­ltschaft bereits in einer ersten Stellungna­hme mitgeteilt. Das erklärt auch, warum beide Beteiligte­n bereits gemeinsam aktenkundi­g in Erscheinun­g getreten sind. Bereits im August 2018 war es „zu einer handgreifl­ichen Auseinande­rsetzung“gekommen, wie Diehl schreibt. Auch damals sei mutmaßlich ein Beziehungs­streit der Anlass gewesen. „Die Beteiligte­n zeigten aber wenig bis kein Interesse an einer Aufklärung des Sachverhal­ts und verzichtet­en auf die Stellung von Strafanträ­gen“, so Diehl.

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