243 Stellungnahmen zum umstrittenen Baugebiet: Die SZ fasst Einwände und Antworten zusammen
Insgesamt hatte es zum offiziell „Erweiterung Wittwais“genannten Baugebiet 243 Stellungnahmen gegeben. Diese rekordverdächtige Zahl speiste sich vor allem aus Einwendungen von Bürgern, zumeist Anliegern. Nachfolgend Auszüge aus den im Gemeinderat vorgestellten Bedenken und die städtische Abwägung dazu. Sie waren zusammen mit dem Überlinger Planungsbüro Z&M entstanden. Verkehrsanbindung: Der Stadtseniorenrat hält die Anbindung einer geplanten Ringstraße in nur 15 Metern Entfernung zur MariaCatharina-Reich-Straße für problematisch. Bürger befürchten in diesem Bereich Sichtstörungen für Verkehrsteilnehmer aller Art. Hier besserte die Stadt nach: Die Einmündung verschiebt sich nach Westen, sodass 40 Meter Platz zur Maria-Catharina-Reich-Straße entsteht. Außerdem soll der Einmündungsbereich teilweise durch öffentliches Grün aufgewertet und so die Sicht verbessert werden.
Geh- und Radweg zur Banatstraße: Ebenfalls der Stadtseniorenrat schlug eine Verbreiterung von drei auf vier bis 4,5 Meter vor, um auch Autoverkehr zu ermöglichen. Hier bleibt die Stadt bei ihren Plänen. Sie will keine Erschließungsfunktion, aber eine Befahrbarkeit für Rettungsfahrzeuge ermöglichen. Ebenfalls bei drei Metern Breite belassen will die Stadt einen Fußweg, der zu einer Stichstraße in der Haid führt, die dann in die Maria-KnöpflerStraße mündet. Aufgrund von Bürgereinwendungen war die Breite reduziert worden.
Allgemeine Verkehrssituation: Bürger halten die Ein- und Ausfahrt zu den Gebieten Haid und Wittwais schon jetzt in Stoßzeiten für überlastet. Mit dem neuen Baugebiet verschärfe sich die Situation. Die Stadt rechnet hingegen mit wenig zusätzlichem Verkehr, im schlimmsten Fall mit einer Zunahme von maximal zehn Prozent. Parkplätze: Eingegangen ist bei der Stadt der Vorschlag, den Parkplatz am Gesundheitszentrum um ein einstöckiges, überdachtes Parkhaus zu erweitern. Hier erklärt die Verwaltung: Gespräche mit dem Eigentümer des Parkplatzes laufen. Übergeordnete Planungen: Bürger hatten den Widerspruch der Pläne zum Landesentwicklungs-, Regionalund Flächennutzungsplan moniert. Dem widerspricht die Stadt. Die Vorgaben zu den ersten beiden Plänen würden eingehalten. Und die Ziele der Stadt hätten sich seit Inkrafttreten des Flächennutzungsplans (FNP) 2005 geändert – hin zu Wohnbebauung in dem Gebiet. Entsprechend werde der FNP berichtigt, rechtsverbindliche Regelungen treffe zudem der Bebauungsplan.
First-, Wand- und Traufhöhen: Bürger halten bei den zweigeschossigen Bauten Wandhöhen von maximal 5,50 Metern für ausreichend. Die Stadt sagt: Zwei Vollgeschosse seien wegen des Wohnraumbedarfs und des sparsamen Flächenverbrauchs nötig. Allerdings will sie die Traufhöhen aus 6,50 bis acht Meter anpassen und Ergänzungen zu den First- und Gebäudehöhen vornehmen (zehn bis 14,50 Meter). Gebäudehöhen und Landschaftsbild: Bürger schlagen vor, in anderen Stadtteilen mehrgeschossig zu bauen, um zwischen Haid und Wittwais negative Veränderungen des Landschaftsbilds zu vermeiden. Dazu die Stadt: Im Wittwais sind mehrgeschossige Gebäude vorhanden, dreigeschossige Häuser sollen nicht direkt an die bestehende Bebauung angrenzen, es seien das Landschaftsbild und die Belange Wohnungssuchender abzuwägen. Gebäudetypen: Einwender hinterfragen die Anzahl der Einfamilienhäuser. Die Verwaltung erklärt: „Ziel ist eine bauliche, soziale und altersstrukturelle Mischung und die Deckung unterschiedlicher Wohnraumbedarfe.“Art der Ausweisung: Hier gibt es Forderungen, das Areal nicht als allgemeines, sondern als reines Wohngebiet auszuweisen. Die Stadt will dagegen eine „Durchmischung“, hält deshalb einen Kindergarten oder Büros von Freiberuflern für verträglich und verweist auf den Ausschluss von Beherbergungsbetrieben oder „sonstige, nicht störende Gewerbebetriebe“.
Aussicht: Es gab Einspruch gegen die Planung, weil sie die Aussicht für die angrenzenden Anwohner einschränke. Außerdem sei die heute uneingeschränkte Bergsicht wichtiger Bestandteil der Naherholung. Dazu die Stadt: Es gibt keinen Anspruch auf Unveränderlichkeit der Umgebung und der Aussicht. Ferner sei der Bedarf an Wohnraum höher zu gewichten als die teilweise Einschränkung von Blickbezügen. In Sachen Naherholung verweist sie unter anderem auf öffentliche Grünflächen und den Erhalt von Spazierwegen. Wertverlust: Der Befürchtung, eigene, bestehende Immobilien verlören durch die zusätzliche hohe Bebauung an Wert, entgegnet die Verwaltung: „Der Bebauungsplan dient der städtebaulichen Orientierung und Ordnung, jedoch nicht der Wahrung von privaten Vermögensinteressen.“Veränderungen des Umfelds seien auch bei eventuellem Wertverlust hinzunehmen. Nachhaltigkeit: Dieser Aspekt fehlt laut Einwendung im Entwurf. Auch gebe es keine Maßnahmen gegen strukturelle Energievergeudung. Die Stadt verweist hier auf die angestrebte Mischung. Sie entspreche Zielen des nachhaltigen Städtebaus. Sozialer/kostengünstiger Wohnraum: Kritik von Privaten kommt auch wegen zu großer Grundstücke und der Bevorzugung einer finanzstarken Klientel. Dem widerspricht die Verwaltung mit Verweis auf unterschiedliche Gebäudetypen, verschiedene Wohnformen und sich daraus ergebenden unterschiedlichen Nutzern. (jps)