Spielsüchtiger stiehlt Bargeld aus Hotels und Büros
Gericht verurteilt Mann zu zwei Jahren und fünf Monaten Gefängnis
WANGEN (niky) - Geldbedarf für die Spielsucht: Weil einem Mann vorgeworfen wurde, mehrere Diebstähle im Raum Bad Wurzach begangen zu haben, hatte er sich vor dem Wangener Amtsgericht zu verantworten. Seine Taktik war dabei stets dieselbe: Er entnahm in frei zugänglichen Büros, Aufenthaltsräumen und Hotels Bargeld. In Sachen Diebstahl war der Mann kein unbeschriebenes Blatt: In der Vergangenheit hatte der Mann sogar beim Abarbeiten von Sozialstunden auf einer Hotelanlage in dem Hotel gestohlen.
Bei einem der nun zu verhandelnden Vorfälle war eine Zeugin vorgeladen, die ihn überrascht haben soll, als er in ihr Hotelzimmer eindrang. Sie sei im Bett gelegen und habe vor sich hingedöst. „Halb im Traum nahm ich wahr, wie irgendjemand in mein Zimmer kam.“Sie habe sich aufgesetzt und laut Hallo gesagt. Der Mann in ihrem Zimmer, der mit dem Rücken zu ihr gestanden sein soll, habe sie bis dahin nicht wahrgenommen. „Er ist dann zusammengezuckt, aber war gefasst. Er meinte zu mir, alles sei gut, er wäre vom Haus und zur Kontrolle hier. Danach machte er sich aus dem Staub.“Das machte die perplexe Zeugin stutzig. Vor allem, da sie ihr Hotelzimmer von innen abgeschlossen hatte und das Personal nie einfach so in verriegelte Zimmer komme.
„Der Vorfall hat mich verändert und ängstlich gemacht.“Wenn sie alleine sei, bekomme sie häufig Angst, so die Zeugin. Woher der ungebetene Gast den Schlüssel zu den Räumlichkeiten des Hotels habe, konnte sich erst keiner erklären. Der Angeklagte selbst stritt nämlich vehement ab, im besagten Zeitraum im Hotel gewesen zu sein, obwohl sich die Zeugin „hundert Prozent sicher“war, der Mann auf der Anklagebank sei in ihrem Hotelzimmer gewesen. Jedoch hatte er vor Jahren einmal Sozialstunden abzuleisten auf dem Hotelgelände. So stand der Verdacht im Raum, der Angeklagte entwendete in dieser Zeit einen Schlüssel.
Als nach Beschreibung der Zeugin später ein Lichtbild des vermeintlichen Angeklagten aufgedeckt wurde, sei sie in Tränen ausgebrochen. Während er weiterhin abstritt, in besagtem Hotel gestohlen zu habe, räumte er sämtliche andere Bargelddiebstähle aus fremden Portemonnaies ein.
Weder Richter noch Anwalt verstanden das Handeln des Angeklagten, der aktuell bereits alte Strafen im Gefängnis absitzt. „Manche Menschen kann ich absolut nicht nachvollziehen“, so der Richter über den Angeklagten, der zur Tatzeit unter Bewährung stand. „Jemand steht unter zweifacher Bewährung und setzt seine Bewährung aufs Spiel wegen einer Knackwurst vom Aldi für 99 Cent“, verglich er beispielhaft die Taten des Angeklagten. Denn wer während einer Bewährungsstrafe das Gesetz bricht, der darf sich auf eine sichere Haftstrafe einstellen. So konnte der Rechtsanwalt auch nicht allzu viel bewirken, als darauf hinzuweisen, sein spielsüchtiger Mandant habe den Willen, eine Therapie zu beginnen. „Dass er keine Bewährung bekommt, ist klar“.
Der Richter sprach ihn des Wohnungseinbruchdiebstahls in sechs Fällen und des „einfachen“Diebstahls in fünf Fällen strafbar. Die gebildete Gesamtstrafe belief sich auf zwei Jahre und fünf Monate.
„Der Vorfall hat mich verändert und ängstlich gemacht.“
Eine Zeugin über ihre Angst allein zu sein.