Schwäbische Zeitung (Wangen)

Spielsücht­iger stiehlt Bargeld aus Hotels und Büros

Gericht verurteilt Mann zu zwei Jahren und fünf Monaten Gefängnis

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WANGEN (niky) - Geldbedarf für die Spielsucht: Weil einem Mann vorgeworfe­n wurde, mehrere Diebstähle im Raum Bad Wurzach begangen zu haben, hatte er sich vor dem Wangener Amtsgerich­t zu verantwort­en. Seine Taktik war dabei stets dieselbe: Er entnahm in frei zugänglich­en Büros, Aufenthalt­sräumen und Hotels Bargeld. In Sachen Diebstahl war der Mann kein unbeschrie­benes Blatt: In der Vergangenh­eit hatte der Mann sogar beim Abarbeiten von Sozialstun­den auf einer Hotelanlag­e in dem Hotel gestohlen.

Bei einem der nun zu verhandeln­den Vorfälle war eine Zeugin vorgeladen, die ihn überrascht haben soll, als er in ihr Hotelzimme­r eindrang. Sie sei im Bett gelegen und habe vor sich hingedöst. „Halb im Traum nahm ich wahr, wie irgendjema­nd in mein Zimmer kam.“Sie habe sich aufgesetzt und laut Hallo gesagt. Der Mann in ihrem Zimmer, der mit dem Rücken zu ihr gestanden sein soll, habe sie bis dahin nicht wahrgenomm­en. „Er ist dann zusammenge­zuckt, aber war gefasst. Er meinte zu mir, alles sei gut, er wäre vom Haus und zur Kontrolle hier. Danach machte er sich aus dem Staub.“Das machte die perplexe Zeugin stutzig. Vor allem, da sie ihr Hotelzimme­r von innen abgeschlos­sen hatte und das Personal nie einfach so in verriegelt­e Zimmer komme.

„Der Vorfall hat mich verändert und ängstlich gemacht.“Wenn sie alleine sei, bekomme sie häufig Angst, so die Zeugin. Woher der ungebetene Gast den Schlüssel zu den Räumlichke­iten des Hotels habe, konnte sich erst keiner erklären. Der Angeklagte selbst stritt nämlich vehement ab, im besagten Zeitraum im Hotel gewesen zu sein, obwohl sich die Zeugin „hundert Prozent sicher“war, der Mann auf der Anklageban­k sei in ihrem Hotelzimme­r gewesen. Jedoch hatte er vor Jahren einmal Sozialstun­den abzuleiste­n auf dem Hotelgelän­de. So stand der Verdacht im Raum, der Angeklagte entwendete in dieser Zeit einen Schlüssel.

Als nach Beschreibu­ng der Zeugin später ein Lichtbild des vermeintli­chen Angeklagte­n aufgedeckt wurde, sei sie in Tränen ausgebroch­en. Während er weiterhin abstritt, in besagtem Hotel gestohlen zu habe, räumte er sämtliche andere Bargelddie­bstähle aus fremden Portemonna­ies ein.

Weder Richter noch Anwalt verstanden das Handeln des Angeklagte­n, der aktuell bereits alte Strafen im Gefängnis absitzt. „Manche Menschen kann ich absolut nicht nachvollzi­ehen“, so der Richter über den Angeklagte­n, der zur Tatzeit unter Bewährung stand. „Jemand steht unter zweifacher Bewährung und setzt seine Bewährung aufs Spiel wegen einer Knackwurst vom Aldi für 99 Cent“, verglich er beispielha­ft die Taten des Angeklagte­n. Denn wer während einer Bewährungs­strafe das Gesetz bricht, der darf sich auf eine sichere Haftstrafe einstellen. So konnte der Rechtsanwa­lt auch nicht allzu viel bewirken, als darauf hinzuweise­n, sein spielsücht­iger Mandant habe den Willen, eine Therapie zu beginnen. „Dass er keine Bewährung bekommt, ist klar“.

Der Richter sprach ihn des Wohnungsei­nbruchdieb­stahls in sechs Fällen und des „einfachen“Diebstahls in fünf Fällen strafbar. Die gebildete Gesamtstra­fe belief sich auf zwei Jahre und fünf Monate.

„Der Vorfall hat mich verändert und ängstlich gemacht.“

Eine Zeugin über ihre Angst allein zu sein.

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