Germania Pleite: Das können Kunden tun
Flug gebucht, Airline pleite – Das Geld muss aber noch nicht verloren sein
FRIEDRICHSHAFEN (saf/dpa) - Die Pleite der Fluglinie Germania bringt nicht nur den Flughafen Friedrichshafen in Schwierigkeiten. Zahlreiche Kunden haben bereits Flüge gebucht und müssen nun um ihr Geld fürchten. Es gibt allerdings noch Möglichkeiten, die Zahlungen zurückzubekommen.
Diejenigen, die über einen Pauschalreiseveranstalter einen Germania-Flug gebucht haben, sind ohnehin abgesichert: Der Veranstalter muss für Ersatzflüge sorgen, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg: „Da kann es natürlich auch einmal sein, dass der Abflug von einem anderen Flughafen als vereinbart stattfinden muss oder dass die Reise vielleicht ein, zwei Tage später angetreten werden muss, wenn man so schnell nicht einen Ersatz findet.“Wer aber direkt bei Germania gebucht hat, ist in einer schlechteren Lage. Diese Fluggäste haben weder Anspruch auf einen Ersatzflug noch auf Entschädigung. Auch der Flughafen Friedrichshafen kann in diesem Fall selbst nicht weiterhelfen. Wer über Kreditkarte gezahlt hat, hat aber gegebenenfalls noch eine Chance.
Mastercard-Kunden sind laut Auskunft der Pressesprecherin Leonora Ahrens geschützt, wenn eine Fluggesellschaft Insolvenz anmeldet, bevor der Flug stattgefunden hat. Karteninhaber sollten sich zuerst mit der Fluggesellschaft und der zuständigen Luftfahrtbehörde in Verbindung setzen, um die genaue Konstellation des Fluges und eventuelle Haftungsdeckungen zu erfahren. Haben Karteninhaber eine Reiseversicherung abgeschlossen, sollten sie auch direkt den Versicherer ansprechen. Der Herausgeber der Mastercard, also die Bank oder Sparkasse, kann dann helfen, eine Rückerstattung zu erhalten.
Visa-Kunden müssen Ansprüche wegen einer nicht erbrachten Leistung grundsätzlich gegen die Fluggesellschaft richten. Dies gelte auch für Fälle, in denen nur ein Teil der Leistung erbracht wurde, führt Sprecherin Natalie Buß aus. Wird der Schaden von der Versicherung der Airline nicht getragen, kann der Anspruch gegenüber der kartenausgebenden Bank geltend gemacht werden. Dann kommt es zu einer Einzelfallprüfung.
Einen Schutz gegen die Insolvenz einer Airline gibt es laut Pressesprecherin Carola Obergföll über die American-Express Kreditkarte nicht. Das Unternehmen prüfe aber alle Anliegen seiner Kunden hinsichtlich ihrer gebuchten Germania-Flüge, „um eine gute Lösung zu finden“.