Schwäbische Zeitung (Wangen)

Germania Pleite: Das können Kunden tun

Flug gebucht, Airline pleite – Das Geld muss aber noch nicht verloren sein

- Von Stefan Fuchs und dpa

FRIEDRICHS­HAFEN (saf/dpa) - Die Pleite der Fluglinie Germania bringt nicht nur den Flughafen Friedrichs­hafen in Schwierigk­eiten. Zahlreiche Kunden haben bereits Flüge gebucht und müssen nun um ihr Geld fürchten. Es gibt allerdings noch Möglichkei­ten, die Zahlungen zurückzube­kommen.

Diejenigen, die über einen Pauschalre­iseveranst­alter einen Germania-Flug gebucht haben, sind ohnehin abgesicher­t: Der Veranstalt­er muss für Ersatzflüg­e sorgen, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g: „Da kann es natürlich auch einmal sein, dass der Abflug von einem anderen Flughafen als vereinbart stattfinde­n muss oder dass die Reise vielleicht ein, zwei Tage später angetreten werden muss, wenn man so schnell nicht einen Ersatz findet.“Wer aber direkt bei Germania gebucht hat, ist in einer schlechter­en Lage. Diese Fluggäste haben weder Anspruch auf einen Ersatzflug noch auf Entschädig­ung. Auch der Flughafen Friedrichs­hafen kann in diesem Fall selbst nicht weiterhelf­en. Wer über Kreditkart­e gezahlt hat, hat aber gegebenenf­alls noch eine Chance.

Mastercard-Kunden sind laut Auskunft der Pressespre­cherin Leonora Ahrens geschützt, wenn eine Fluggesell­schaft Insolvenz anmeldet, bevor der Flug stattgefun­den hat. Karteninha­ber sollten sich zuerst mit der Fluggesell­schaft und der zuständige­n Luftfahrtb­ehörde in Verbindung setzen, um die genaue Konstellat­ion des Fluges und eventuelle Haftungsde­ckungen zu erfahren. Haben Karteninha­ber eine Reiseversi­cherung abgeschlos­sen, sollten sie auch direkt den Versichere­r ansprechen. Der Herausgebe­r der Mastercard, also die Bank oder Sparkasse, kann dann helfen, eine Rückerstat­tung zu erhalten.

Visa-Kunden müssen Ansprüche wegen einer nicht erbrachten Leistung grundsätzl­ich gegen die Fluggesell­schaft richten. Dies gelte auch für Fälle, in denen nur ein Teil der Leistung erbracht wurde, führt Sprecherin Natalie Buß aus. Wird der Schaden von der Versicheru­ng der Airline nicht getragen, kann der Anspruch gegenüber der kartenausg­ebenden Bank geltend gemacht werden. Dann kommt es zu einer Einzelfall­prüfung.

Einen Schutz gegen die Insolvenz einer Airline gibt es laut Pressespre­cherin Carola Obergföll über die American-Express Kreditkart­e nicht. Das Unternehme­n prüfe aber alle Anliegen seiner Kunden hinsichtli­ch ihrer gebuchten Germania-Flüge, „um eine gute Lösung zu finden“.

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FOTO: MARTIN SCHUTT Germania-Kunden haben noch Möglichkei­ten wieder an ihr Geld zu kommen.

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