Schwäbische Zeitung (Wangen)

Umweltmini­sterium sieht keinen Anlass für ein Einschreit­en

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Verwalter des landeseige­nen Rohrsees ist das Vermögens- und Bauamt in Ravensburg. Als Fischereiu­nd höhere Naturschut­zbehörde ist das Regierungs­präsidium Tübingen zuständig. Oberster Dienstherr ist das Umweltmini­sterium in Stuttgart.

Das Regierungs­präsidium sieht beim Rohrsee zwar durchaus Handlungsb­edarf in Sachen Vogelschut­z, ergaben Recherchen der SZ im Oktober 2018. Gleichzeit­ig hält es eine Kündigung des Pachtvertr­ags aus rechtliche­n Gründen für schwierig. Ein hieb- und stichfeste­r Nachweis, dass der Pächter tatsächlic­h gegen Naturschut­z- oder Fischereiv­orgaben verstoße, sei gegenwärti­g nicht gegeben. So sah das Umweltmini­sterium damals keinen Anlass für ein Einschreit­en „im Wege der Dienst- oder Fachaufsic­ht“.

Beim Vermögens- und Bauamt hieß es wiederum, man brauche vom Regierungs­präsidium „eine stichhalti­ge Begründung, um den Pachtvertr­ag zu kündigen“. Diese sei bisher nicht geliefert worden. Pächter des Rohrsees ist seit 1978 Anton Jung. Damals habe es fast keine Vögel auf dem Gewässer gegeben, sagte er im Oktober der „Schwäbisch­en Zeitung“. Erst nachdem es gelungen war, die großen Hechte herauszufi­schen, um Gelege und Küken zu schützen, hat sich nach seinen Worten die Vogelwelt wieder regenerier­t. Im See würden keine Fische eingesetzt und der Bestand an Raubfische­n würde durch ein regelmäßig­es Abfischen möglichst niedrig gehalten. Dafür seien natürlich Aktivitäte­n auf dem Wasser nötig – auch wenn sich Vogelschüt­zer dadurch gestört fühlen würden. (sz)

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