Umweltministerium sieht keinen Anlass für ein Einschreiten
Verwalter des landeseigenen Rohrsees ist das Vermögens- und Bauamt in Ravensburg. Als Fischereiund höhere Naturschutzbehörde ist das Regierungspräsidium Tübingen zuständig. Oberster Dienstherr ist das Umweltministerium in Stuttgart.
Das Regierungspräsidium sieht beim Rohrsee zwar durchaus Handlungsbedarf in Sachen Vogelschutz, ergaben Recherchen der SZ im Oktober 2018. Gleichzeitig hält es eine Kündigung des Pachtvertrags aus rechtlichen Gründen für schwierig. Ein hieb- und stichfester Nachweis, dass der Pächter tatsächlich gegen Naturschutz- oder Fischereivorgaben verstoße, sei gegenwärtig nicht gegeben. So sah das Umweltministerium damals keinen Anlass für ein Einschreiten „im Wege der Dienst- oder Fachaufsicht“.
Beim Vermögens- und Bauamt hieß es wiederum, man brauche vom Regierungspräsidium „eine stichhaltige Begründung, um den Pachtvertrag zu kündigen“. Diese sei bisher nicht geliefert worden. Pächter des Rohrsees ist seit 1978 Anton Jung. Damals habe es fast keine Vögel auf dem Gewässer gegeben, sagte er im Oktober der „Schwäbischen Zeitung“. Erst nachdem es gelungen war, die großen Hechte herauszufischen, um Gelege und Küken zu schützen, hat sich nach seinen Worten die Vogelwelt wieder regeneriert. Im See würden keine Fische eingesetzt und der Bestand an Raubfischen würde durch ein regelmäßiges Abfischen möglichst niedrig gehalten. Dafür seien natürlich Aktivitäten auf dem Wasser nötig – auch wenn sich Vogelschützer dadurch gestört fühlen würden. (sz)