Pakistanische Kläger gegen Kik wollen offenbar in Berufung gehen
FRANKFURT (AFP) - Die Kläger im Prozess gegen den Textilhändler Kik wollen nach Informationen der „Frankfurter Rundschau“in Berufung gehen.
Wie die Zeitung am Dienstag mit Verweis auf den Anwalt Remo Klinger berichtete, wollen die Kläger für ein Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm Prozesskostenhilfe beantragen. Der Anwalt vertritt einen Überlebenden und drei Hinterbliebene von Opfern der Brandkatastrophe im September 2012 im pakistanischen Karachi.
Das Landgericht Dortmund hatte im Januar Schmerzensgeldklagen von insgesamt vier Betroffenen gegen Kik wegen Verjährung abgelehnt. Die Kläger hatten geltend gemacht, dass Kik bei seinem Lieferanten in Pakistan nicht ausreichend auf die Einhaltung von Sicherheitsstandards beziehungsweise Brandschutzvorgaben hingewirkt habe. Bei dem Brand starben damals 258 Menschen.
„Diese Einschätzung teilen wir nicht“, sagte Klinger der „Frankfurter Rundschau“zur Entscheidung der Verjährung. Die vier Pakistaner würden deshalb in Berufung gehen, sollte das Oberlandesgericht Hamm als nächsthöhere Instanz Prozesskostenhilfe gewähren, fügte er hinzu.
Kik selbst erklärte dazu laut „FR“, der Konzern fürchte die Berufung nicht, sondern sehe ihr „mit großer Gelassenheit entgegen“. Das Unternehmen sei nach wie vor der Auffassung „wie der britische Gerichtsgutachter und das Landgericht Dortmund, dass die Verjährung eingetreten ist“.