Stalker landet vor Gericht
Stalker belästigt Familie aus dem Raum Wangen mehrfach und landet vor Gericht
Ein Mann hat eine junge Frau aus dem Raum Wangen mehrfach bedrängt.
REGION WANGEN - Das Amtsgericht Wangen hat einen Mann aus der Region Wangen, der eine junge Frau mehrfach bedrängt hatte, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.
„Das Mädchen ist geistig in meinem Kopf, ich kann sie nicht vergessen“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Um dieses Mädchen zu sehen, betrat er wiederholt und ohne Einladung das Grundstück der Familie. „Er klingelte Sturm, schrie nachts vor dem Haus rum, sodass die ganze Nachbarschaft wach wird“, sagte die Mutter, die als Zeugin vorgeladen war. „Er trat mit dem Fuß gegen die Haustür. Es kam auch schon vor, dass er Kieselsteine gegen die Rollläden geworfen hat.“Als der Richter den Angeklagten zu den Vorfällen befragte, meinte dieser, er habe sich nur mit dem Mädchen dort treffen und unterhalten wollen. Aus Angst hätten die junge Frau und ihre Mutter mittlerweile Kameras an ihrem Haus angebracht. „Das Klingeln sitzt schon so in mir drin, dass ich jedes Mal, wenn jemand etwas stürmischer klingelt, einen kurzen Schock bekomme“, so die Mutter. Über das soziale Netzwerk Instagram hatte der Angeklagte der jungen Frau Nachrichten geschrieben wie: „Ich verlasse dich nicht, auch wenn sie mich vom Staat verfolgen“oder sogar Drohungen wie „Akzeptiere meine Liebe oder stirb“.
Die Geschädigte selbst sagte nicht vor Gericht aus. Der Richter fragte deshalb die Mutter, wie ihre Tochter die Situation verkraftet habe. „Als sie ihren Führerschein noch nicht hatte, musste ich sie überall hin fahren. Sie ist nie allein unterwegs. Bei den Nachrichten auf Instagram blieb uns natürlich die Luft weg.“Fast jedes Mal, wenn sich der Mann auf dem Grundstück aufhielt, obwohl die Mutter ihm zu kommunizieren versuchte, er solle weggehen, musste die Polizei gerufen werden. Ein Vorfall sei ausgeartet: Als der alkoholisierte Angeklagte die Polizei bemerkte, beschimpfte er die Mutter mit vielen Kraftausdrücken. Am Ende dieses Vorfalls wurde der Mann in Gewahrsam genommen. Ihm wurden dafür Hand- und Fußfesseln angelegt. Das konnte ein als Zeuge vorgeladener Polizist bestätigen, ebenso, dass der Angeklagte gegen die Polizeibeamten getreten habe.
Um die zehn Vorfälle habe es gegeben, in denen der Angeklagte sich erst aus dem Staub machte, als die verzweifelte Mutter die Polizei alarmierte, erzählte die Zeugin. Einmal sei die junge Frau im Auto ihres Freundes mitgefahren. Der Angeklagte, der sich wieder einmal vor dem Haus der Betroffenen aufhielt, habe versucht, die Fahrertür aufzureißen. Das konnte durch eine Weiterfahrt verhindert werden. Auf Nachfrage des Richters wurde klar, dass der Angeklagte das Mädchen gar nicht gut kannte. Die beiden hätten sich ein- oder zweimal unterhalten und sie hätte ihm mitgeteilt, sie habe einen Freund.
Der Rechtsanwalt betonte, sein Mandant sei traumatisiert. Außerdem sei er bei den meisten Vorfällen alkoholisiert gewesen. Der Staatsanwalt jedoch zeigte deutlich auf, welche Auswirkungen die Taten auf die Geschädigten hatten und immer noch haben: „Die Tochter geht aus Angst nicht mehr allein aus dem Haus, die Geschädigten schränken sich in ihrer Bewegungsfreiheit ein. Sie haben Angst vor dem Angeklagten, da sie nie sicher sein können, wann er wieder vor ihrer Tür steht.“
Auch der Richter verkündete sein Urteil mit den Worten: „Jetzt ist die Sache auch irgendwann mal ausgereizt.“Der Angeklagte habe Grenzen überschritten, bei der verzweifelten Suche nach der jungen Frau, die nichts von ihm wolle und ihn nicht einmal kenne, zudem habe er sie über Instagram belästigt. Sein Verhalten habe sich psychisch auf die ganze Familie ausgewirkt. Aus den Einzelstrafen, die sich aus Hausfriedensbrüchen, Beleidigungen und Angriff gegen Vollstreckungsbeamte zusammensetzten, bildete der Richter eine Gesamtstrafe von einem Jahr und drei Monaten.