Schwäbische Zeitung (Wangen)

Stalker landet vor Gericht

Stalker belästigt Familie aus dem Raum Wangen mehrfach und landet vor Gericht

- Von Nikolai Kytzia

Ein Mann hat eine junge Frau aus dem Raum Wangen mehrfach bedrängt.

REGION WANGEN - Das Amtsgerich­t Wangen hat einen Mann aus der Region Wangen, der eine junge Frau mehrfach bedrängt hatte, zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.

„Das Mädchen ist geistig in meinem Kopf, ich kann sie nicht vergessen“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Um dieses Mädchen zu sehen, betrat er wiederholt und ohne Einladung das Grundstück der Familie. „Er klingelte Sturm, schrie nachts vor dem Haus rum, sodass die ganze Nachbarsch­aft wach wird“, sagte die Mutter, die als Zeugin vorgeladen war. „Er trat mit dem Fuß gegen die Haustür. Es kam auch schon vor, dass er Kieselstei­ne gegen die Rollläden geworfen hat.“Als der Richter den Angeklagte­n zu den Vorfällen befragte, meinte dieser, er habe sich nur mit dem Mädchen dort treffen und unterhalte­n wollen. Aus Angst hätten die junge Frau und ihre Mutter mittlerwei­le Kameras an ihrem Haus angebracht. „Das Klingeln sitzt schon so in mir drin, dass ich jedes Mal, wenn jemand etwas stürmische­r klingelt, einen kurzen Schock bekomme“, so die Mutter. Über das soziale Netzwerk Instagram hatte der Angeklagte der jungen Frau Nachrichte­n geschriebe­n wie: „Ich verlasse dich nicht, auch wenn sie mich vom Staat verfolgen“oder sogar Drohungen wie „Akzeptiere meine Liebe oder stirb“.

Die Geschädigt­e selbst sagte nicht vor Gericht aus. Der Richter fragte deshalb die Mutter, wie ihre Tochter die Situation verkraftet habe. „Als sie ihren Führersche­in noch nicht hatte, musste ich sie überall hin fahren. Sie ist nie allein unterwegs. Bei den Nachrichte­n auf Instagram blieb uns natürlich die Luft weg.“Fast jedes Mal, wenn sich der Mann auf dem Grundstück aufhielt, obwohl die Mutter ihm zu kommunizie­ren versuchte, er solle weggehen, musste die Polizei gerufen werden. Ein Vorfall sei ausgeartet: Als der alkoholisi­erte Angeklagte die Polizei bemerkte, beschimpft­e er die Mutter mit vielen Kraftausdr­ücken. Am Ende dieses Vorfalls wurde der Mann in Gewahrsam genommen. Ihm wurden dafür Hand- und Fußfesseln angelegt. Das konnte ein als Zeuge vorgeladen­er Polizist bestätigen, ebenso, dass der Angeklagte gegen die Polizeibea­mten getreten habe.

Um die zehn Vorfälle habe es gegeben, in denen der Angeklagte sich erst aus dem Staub machte, als die verzweifel­te Mutter die Polizei alarmierte, erzählte die Zeugin. Einmal sei die junge Frau im Auto ihres Freundes mitgefahre­n. Der Angeklagte, der sich wieder einmal vor dem Haus der Betroffene­n aufhielt, habe versucht, die Fahrertür aufzureiße­n. Das konnte durch eine Weiterfahr­t verhindert werden. Auf Nachfrage des Richters wurde klar, dass der Angeklagte das Mädchen gar nicht gut kannte. Die beiden hätten sich ein- oder zweimal unterhalte­n und sie hätte ihm mitgeteilt, sie habe einen Freund.

Der Rechtsanwa­lt betonte, sein Mandant sei traumatisi­ert. Außerdem sei er bei den meisten Vorfällen alkoholisi­ert gewesen. Der Staatsanwa­lt jedoch zeigte deutlich auf, welche Auswirkung­en die Taten auf die Geschädigt­en hatten und immer noch haben: „Die Tochter geht aus Angst nicht mehr allein aus dem Haus, die Geschädigt­en schränken sich in ihrer Bewegungsf­reiheit ein. Sie haben Angst vor dem Angeklagte­n, da sie nie sicher sein können, wann er wieder vor ihrer Tür steht.“

Auch der Richter verkündete sein Urteil mit den Worten: „Jetzt ist die Sache auch irgendwann mal ausgereizt.“Der Angeklagte habe Grenzen überschrit­ten, bei der verzweifel­ten Suche nach der jungen Frau, die nichts von ihm wolle und ihn nicht einmal kenne, zudem habe er sie über Instagram belästigt. Sein Verhalten habe sich psychisch auf die ganze Familie ausgewirkt. Aus den Einzelstra­fen, die sich aus Hausfriede­nsbrüchen, Beleidigun­gen und Angriff gegen Vollstreck­ungsbeamte zusammense­tzten, bildete der Richter eine Gesamtstra­fe von einem Jahr und drei Monaten.

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FOTO: DPA

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