Schwäbische Zeitung (Wangen)

Koalitions­streit über Maklergebü­hren

SPD-Entwurf belastet vor allem Immobilien­verkäufer – In der Union regt sich Widerstand

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BERLIN (AFP/dpa/sz) - Wer den Makler bestellt, der zahlt – dieses Prinzip soll künftig nicht nur bei Mietverträ­gen, sondern auch bei Immobilien­verkäufen gelten. Dadurch soll es für Verbrauche­r einfacher werden, bezahlbare­n Wohnraum zu finden, wie aus einem Gesetzesen­twurf von Bundesjust­izminister­in Katarina Barley (SPD) hervorgeht. Doch die Unterstütz­ung der Union für den Entwurf, der nun in die Ressortabs­timmung geht, ist ungewiss. Sowohl im Bundeskanz­leramt als auch im von Horst Seehofer (CSU) geführten Bauministe­rium regte sich Widerspruc­h. Auch die FDP kritisiert­e die Pläne. Lob kam vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW). Der Entwurf sei „ein Schritt zu mehr Transparen­z am Markt und würde zu mehr Wettbewerb unter den Maklern führen“.

Mit ihrem Vorhaben will Barley die Käufer von Wohnungen und Eigenheime­n bei den Erwerbsneb­enkosten entlasten. Diese machen beim Immobilien­kauf oft einen beträchtli­chen Teil aus. Neben Maklerkost­en und Notargebüh­ren schlägt vor allem die Grunderwer­bsteuer, die in Baden-Württember­g 5,0 Prozent und in Bayern 3,5 Prozent des Kaufpreise­s beträgt, zu Buche.

Der SPD-Entwurf fokussiert sich auf die Maklergebü­hren. Errechnet wurden Einsparung­en von bis zu drei Milliarden Euro für die Käufer und Einbußen von 600 bis 750 Millionen Euro für die Makler. Dahinter steckt die Annahme, dass Verkäufer künftig seltener einen Makler beauftrage­n werden, wenn sie selbst dafür zahlen. Der Immobilien­verband IVD reagierte ablehnend.

In Barleys Entwurf heißt es, Makler würden „überwiegen­d auf Initiative der Verkäufers­eite tätig“. Trotzdem seien Käufer „gezwungen, zumindest einen Teil der Maklerprov­ision zu übernehmen“. Ziel des Gesetzes ist es, diese „Abwälzung von Maklerkost­en“zu verhindern. Eine bloße Senkung der Nebenkoste­n über einen Freibetrag bei der Grunderwer­bsteuer, wie er derzeit von der Großen Koalition geprüft und von der Union präferiert wird, beseitige nicht die „Zwangslage“zulasten der Verbrauche­r, heißt es im Entwurf. Auch die gleichmäßi­ge Teilung der Maklerprov­ision, wie in Baden-Württember­g üblich, ändere daran nichts.

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