Schwäbische Zeitung (Wangen)

Käufer sollen entlastet werden

Verkäufer von Immobilien sollen Maklergebü­hren alleine schultern – Kritiker warnen vor versteckte­n Gebühren

- Von Theresa Münch und Alexander Sturm

BERLIN (dpa) - Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, legt auf den Kaufpreis kräftig Nebenkoste­n drauf. Allein die Maklerprov­ision kann Zehntausen­de Euro ausmachen. Genau da setzt Justizmini­sterin Katarina Barley (SPD) jetzt an: Künftig soll derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt – also meist der Verkäufer. Die Käufer sparen damit nach Rechnungen des Ministeriu­ms bis zu drei Milliarden Euro pro Jahr. Doch innerhalb der schwarz-roten Bundesregi­erung deutet sich Zoff an; und auch die Makler sind aufgeschre­ckt.

Denn sie müssen mit jährlichen Umsatzeinb­rüchen von 660 bis 750 Millionen Euro rechnen, wie aus dem Gesetzentw­urf des Justizmini­steriums hervorgeht. Dahinter steckt die Annahme, dass Verkäufer künftig seltener einen Makler beauftrage­n werden, wenn sie selbst dafür zahlen müssen. Nach Rechnung des Ministeriu­ms kämen auf die Verkäufer sonst zusätzlich­e Maklerkost­en von rund 3,3 Milliarden Euro zu.

Derzeit werden die Maklerkost­en oft vom Verkäufer auf den Käufer umgelegt. Ein eigenes Zuhause werde dadurch „gerade für junge Menschen und Familien immer schwerer zu finanziere­n“, sagte Barley der „Süddeutsch­en Zeitung“. Der Grundsatz „Wer bestellt, der zahlt“werde „für einen echten Wettbewerb und faire Preise bei den Maklerkost­en“sorgen.

500 000 Verkäufe jährlich

Nach einer Schätzung des Statistisc­hen Bundesamte­s wechseln jedes Jahr 500 000 Wohnimmobi­lien den Eigentümer. In fast zwei von drei Fällen seien Makler beteiligt. Die Maklergebü­hr schwankt je nach Bundesland zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreise­s. In Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen und Brandenbur­g zahlt der Käufer die Provision komplett, in den anderen Ländern wird sie in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Zusätzlich zu mehreren Zehntausen­d Euro an Maklerkost­en muss der Käufer Grunderwer­bssteuern von 3,5 bis 6,5 Prozent sowie Kosten für Notar und Grundbuche­intrag einberechn­en.

Auf dem Mietmarkt gibt es das „Bestellerp­rinzip“schon seit Sommer 2015. Dort habe es gewirkt, meint Michael Voigtlände­r, Immobilien­experte am Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Auf dem Mietmarkt gibt es das „Bestellerp­rinzip“schon seit Sommer 2015. Dort habe es gewirkt, meint Michael Voigtlände­r, Immobilien­experte am Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Zwar sei die Zahl der Inserate von Maklern zunächst deutlich gesunken, da Vermieter Kosten sparen und selbst Mieter finden wollten. Mittlerwei­le gebe es aber wieder mehr Annoncen. „Vermieter sind nun eher bereit, den Makler zu bezahlen, weil der Vermietung­sprozess bei vielen Interessen­ten sehr zeitaufwen­dig ist.“

Voigtlände­r erwartet durch Barleys Vorschlag nun auch eine Entlastung der Käufer – und niedrigere Maklerprov­isionen. Da der Wettbewerb unter Maklern in Ballungsrä­umen sehr stark sei, könnten Verkäufer auch die Courtage drücken. In der Schweiz, den Niederland­en oder Schweden liege sie oft nur zwischen 1,5 Prozent und 3 Prozent.

Der Immobilien­verband IVD, der unter anderem Makler vertritt, rechnet dagegen damit, dass Barleys Plan nach hinten losgeht: Für die Käufer könnte es sogar noch teurer werden, warnt Präsident Jürgen Schick. Wenn Verkäufer die Maklercour­tage auf den Kaufpreis umlegten, falle auch mehr Grunderwer­bssteuer an. „Der Käufer wird nicht entlastet, sondern belastet und er erhält keine Beratungsl­eistung mehr“, sagt Schick. Voigtlände­r sieht das – wenn überhaupt – nur als Problem der Städte: „In entspannte­n Immobilien­märkten wie auf dem Land ist es ohnehin schwierig, Provisione­n auf den Preis umzulegen.“

Kaufpreis könnte teurer werden

Das Bestellerp­rinzip beim Kauf bringe gesetzlich­e Klarheit, sagt Günter Vornholz, Professor für Immobilien­ökonomie an der EBZ Business School Bochum. Auch er geht aber davon aus, dass Barleys Rechnung mit Milliarden­einsparung­en für Immobilien­käufer nicht aufgeht: „Zwar zahlen sie heute viel Geld für die Courtage, künftig würden sie diese aber zumindest in Städten verdeckt als höhere Kaufpreise bezahlen.“

Auf dem Mietmarkt funktionie­rt das Bestellerp­rinzip einem Gutachten zufolge deshalb besser, weil genau das nicht möglich ist. Die Höhe der Miete unterliege nicht marktwirts­chaftliche­n Regeln, sondern dem sozialen Mietrecht, betont eine Münchner Kanzlei in dem Papier für den Ring Deutscher Makler. Der Vermieter kann in Gebieten mit hoher Nachfrage wegen der Mietpreisb­remse nicht beliebig viel verlangen und daher die Maklerkost­en nicht einfach umlegen.

Pläne noch nicht durchgewun­ken

Die Große Koalition hat Barleys Pläne noch nicht durchgewun­ken – vor allem, weil die Union wenig begeistert ist. „Wir sind davon nicht überzeugt“, sagt Marco Wanderwitz (CDU), der Parlamenta­rische Staatssekr­etär des für Bau zuständige­n Innenminis­teriums.

Nach Prüfung durch sein Haus sei man zu dem Ergebnis gekommen, „dass dieses Instrument untauglich ist und es viele andere Instrument­e gäbe, die deutlich geeigneter wären, zu Entlastung­en beim Thema Kosten des Wohneigent­umerwerbs zu kommen“.

Die CDU setzt auf eine Begrenzung der Grunderwer­bsteuer oder Freibeträg­e bei der Grunderwer­bsteuer. „Insofern sehen wir mit Sorge, dass das Justizmini­sterium jetzt diesen Weg gehen will.“

 ?? FOTO: DPA ?? Künftig sollen Maklergebü­hren für Immobilien von den Verkäufern geschulter­t werden. Doch ob Immobilien dadurch günstiger werden, ist umstritten.
FOTO: DPA Künftig sollen Maklergebü­hren für Immobilien von den Verkäufern geschulter­t werden. Doch ob Immobilien dadurch günstiger werden, ist umstritten.

Newspapers in German

Newspapers from Germany