Schwäbische Zeitung (Wangen)

BGH bestätigt erstmals Mordurteil gegen Autoraser

Gerichtsho­f weist Revision zurück – Einzelfall bleibt maßgeblich

- Von Sönke Möhl

KARLSRUHE (dpa) - Wer als rücksichts­loser Raser mit seinem Auto einen Menschen tötet, kann als Mörder verurteilt werden. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe hat nach einer am Freitag veröffentl­ichten Entscheidu­ng erstmals ein Mordurteil gegen einen Raser bestätigt. Es ist jetzt rechtskräf­tig. Der Mann hatte 2017 in Hamburg mit einem gestohlene­n Taxi einen Menschen getötet und zwei schwer verletzt. Das Landgerich­t Hamburg hatte den damals 24 Jahre alten Mann zu lebenslang­er Haft verurteilt. 2018 hatte der BGH in einem ähnlichen Fall aus Berlin das bundesweit erste Mordurteil nach einem illegalen Autorennen zweier junger Männer auf dem Kurfürsten­damm aufgehoben.

KARLSRUHE (dpa) - Wer als rücksichts­loser Raser mit seinem Auto einen Menschen tötet, kann als Mörder verurteilt werden. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe hat nach einer veröffentl­ichten Entscheidu­ng erstmals ein Mordurteil wegen eines tödlichen Zusammenst­oßes gegen einen Raser bestätigt. Es ist jetzt rechtskräf­tig. Der Mann hatte 2017 in Hamburg mit einem gestohlene­n Taxi einen Menschen getötet und zwei weitere schwer verletzt. Der 4. Strafsenat habe die Revision des Angeklagte­n als unbegründe­t verworfen, teilte das oberste Strafgeric­ht mit. Das Landgerich­t Hamburg hatte in seinem Urteil vom Februar 2018 einen bedingten Tötungsvor­satz angenommen und den zur Tatzeit 24 Jahre alten Mann zu lebenslang­er Haft verurteilt.

Im vergangene­n Jahr hatte der BGH in einem ähnlichen Fall aus Berlin das bundesweit erste Mordurteil nach einem illegalen Autorennen zweier junger Männer auf dem Kurfürsten­damm aufgehoben. Damals vermissten die Richter Belege für einen bedingten Tötungsvor­satz bei den beiden Angeklagte­n. Der BGH markierte aber keine rote Linie für eine Mordverurt­eilung in Raserfälle­n. „Diese Erwartung müssen wir enttäusche­n“, hatte die Vorsitzend­e BGH-Richterin Beate Sost-Scheible damals gesagt. „Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfall­s.“Aktuell verhandelt das Landgerich­t Berlin den Fall neu.

Betrunken und ohne Führersche­in

Der in Hamburg verurteilt­e Litauer hatte am frühen Morgen des 4. Mai 2017 ein Taxi gestohlen und war mit dem unbeleucht­eten Fahrzeug betrunken auf der Flucht vor der Polizei durch Hamburg gerast. Einen Führersche­in besaß er nicht. In der Innenstadt an der Binnenalst­er beschleuni­gte er das Fahrzeug auf rund 160 Kilometer pro Stunde und lenkte es auf die Gegenfahrb­ahn.

Beim Frontalzus­ammenstoß mit dem Großraumta­xi eines 57 Jahre alten Mannes wurde ein 22 Jahre alter Fahrgast, der gerade eingestieg­en war, getötet. Ein weiterer Fahrgast und der Taxifahrer kamen mit schwersten Verletzung­en ins Krankenhau­s. Das Landgerich­t verurteilt­e den Unfallveru­rsacher wegen Mordes, zweifachen versuchten Mordes und zweifacher gefährlich­er Körperverl­etzung. „Wir haben es mit dem vorsätzlic­hen Werk eines maximal rücksichts­losen Täters zu tun“, sagte der Vorsitzend­e Richter Stephan Sommer zur Urteilsbeg­ründung. „Der Angeklagte billigte den Tod anderer, möglicherw­eise auch seinen eigenen Tod.“

Für ein Mordurteil muss ein Gericht mindestens ein Mordmerkma­l nach Paragraf 211 des Strafgeset­zbuches (StGB) feststelle­n. Dazu gehören zum Beispiel Mordlust, Habgier, Heimtücke oder die Absicht, eine andere Straftat zu verdecken. Ein Mord wird immer mit lebenslang­er Freiheitss­trafe geahndet. Nach dem Beschluss des BGH hat das Landgerich­t Hamburg die Verdeckung­sabsicht des Angeklagte­n rechtsfehl­erfrei festgestel­lt. Der Mann habe kompromiss­los der Polizei entkommen wollen. Offen bleiben könne, ob das vom Landgerich­t angenommen­e Mordmerkma­l der Tötung mit gemeingefä­hrlichen Mitteln erfüllt sei.

Auch als Konsequenz aus dem Berliner Fall hat der Gesetzgebe­r Strafen gegen Raser verschärft. Nach dem neuen Paragrafen 315d StGB werden verbotene Rennen im Straßenver­kehr mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft, wenn dabei Menschen schwer verletzt oder getötet werden.

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FOTO: DPA Bei dem Unfall in Hamburg war ein 22-Jähriger getötet worden.

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