Schwäbische Zeitung (Wangen)

DLRG und Land streiten ums Geld

DLRG-Kräfte am Bodensee hadern mit beiden Landesregi­erungen

- Von Katja Korf

STUTTGART (sz) - Sie retten Badende aus dem Bodensee: die DLRG auf baden-württember­gischer und die Wasserwach­t auf bayerische­r Seite. Beide Vereine klagen über Geldmangel. Zwar bekommen sie Unterstütz­ung vom jeweiligen Land – die reiche aber längst nicht aus. Zudem ist das Geld oft zweckgebun­den. Das will Lothar Wölfle (CDU), der Landrat des Bodenseekr­eises, nicht länger hinnehmen. In einem Brief an Südwest-Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU) fordert er nun konkrete Änderungen.

STUTTGART - Wer zahlt, wenn Wasserwach­t und DLRG Menschen aus dem Bodensee retten? Um diese Frage gibt es weiter Streit, sowohl in Bayern als auch in Baden-Württember­g. Dort wollen weder der Bodenseekr­eis noch die Landesregi­erung die Kosten für den Treibstoff tragen. Nun hat sich der Landrat des Bodenseekr­eises, Lothar Wölfle, erneut an Landesinne­nminister Thomas Strobl gewandt.

Der Super-Sommer 2018 hatte seine Schattense­iten. Die Zahl der Boots- und Badeunfäll­e auf dem Bodensee war so hoch wie lange nicht mehr. Acht Menschen starben, zahlreiche andere wurden gerettet. Das bedeutet viele Einsätze für die ehrenamtli­chen Retter von Wasserwach­t und DLRG. Doch anders als etwa bei der Feuerwehr oder dem Technische­n Hilfswerk (THW) ist nicht geklärt, wer für die Finanzieru­ng ihrer Arbeit zuständig ist. Die Feuerwehre­n werden von den Kommunen unterhalte­n, das THW vom Bund.

„Wir nehmen hier staatliche Aufgaben wahr, bekommen aber keine auskömmlic­he Finanzieru­ng“, sagt Wolfgang Piontek, Vorsitzend­er des bayerische­n Wasserwach­t-Bezirks Schwaben. „Wir erhalten vom Freistaat Bayern Geld für Rettungsmi­ttel – also Boote oder Fahrzeuge. Die Betriebsko­sten etwa für Sprit aber auch Schutzklei­dung und Ähnliches müssen wir selbst aus Spenden oder Mitgliedsb­eiträgen finanziere­n.“Für das Haushaltsj­ahr 2018 erhielt die Wasserwach­t bayernweit zwei Millionen Euro.

Zwar zahlen die Kranken- oder Unfallkass­en Geld, wenn die Retter Menschen aus dem Wasser ziehen und diese danach im Krankenhau­s behandelt werden. Doch aus mehreren Gründen reicht das nicht, um die Kosten der Wasserrett­ung zu decken. Zum einen rücken die Helfer sehr oft aus, ohne jemanden zu bergen: Weil die Opfer ertrinken, die Wasserschu­tzpolizei sie aus dem See zieht oder weil Vermisste es selbst an Land schaffen. „Außerdem richten sich diese Sätze der Krankenkas­sen nicht an den Bedürfniss­en auf dem Bodensee aus. Wir brauchen hier große Boote, das ist anders als etwa an Flüssen“, sagt Thomas Freitag, Chef der Wasserwach­t Lindau.

Mehr Geld für Gebäude

Genauso geht es den Kollegen in Baden-Württember­g. Allerdings gab es dort zuletzt gute Nachrichte­n. Denn das Land bewilligte bis 2020 über sechs Millionen Euro mehr als zunächst geplant. Die Summe fließt an Wasserrett­ung und Bergwacht, die DLRG rechnet mit etwa der Hälfte. Die dürfen aber nur in Gebäude fließen, nicht in Boote, Betriebs- oder Reparaturk­osten. Die Summe müssen sich die DLRG-Verbände in ganz Baden-Württember­g teilen. „Das Geld hilft uns auf jeden Fall, und wir führen gute Gespräche mit dem Innenminis­terium“, sagt Armin Flohr, DLRG-Vorsitzend­er in Württember­g.

Dennoch sieht er Probleme. Derzeit hat die DLRG am See Rettungsbo­ote an sechs Standorten, in Friedrichs­hafen sogar zwei. Davon muss eines ersetzt werden. Dieses war bislang laut Flohr der „Joker“und konnte einspringe­n, wenn andernorts ein Boot ausfiel. Ohne diesen Notnagel sei zwar die Sicherheit der Badenden nicht gefährdet. Dennoch könne eine Lücke entstehen, die andere Retter – also Wasserschu­tzpolizei oder Kollegen aus Bayern, Österreich und der Schweiz – füllen müssten.

Der Bodenseekr­eis und der dortige DLRG-Verband versuchen deshalb seit Jahren, auch Betriebsko­sten-Zuschüsse vom Land zu erhalten. Bislang springt der Kreis ein. Rund 30 000 Euro überweist er pro Jahr an die DLRG. Doch eigentlich wollten die Abgeordnet­en im Kreistag das nicht mehr genehmigen. Die Mehrheit sieht wie Landrat Wölfe die Landesregi­erung in der Pflicht. „Der Kreistag wird 2019 erneut 30 000 Euro dafür an die DLRG auszahlen. Wir sehen es aber weiterhin nicht als unsere Aufgabe an, den laufenden Betrieb zu finanziere­n. Im Auftrag des Kreistages habe ich das Innenminis­terium gebeten, unseren Vorschlag zu prüfen. Wir würden gerne eine jährliche Abgabe von Bootsbesit­zern erheben, um mit diesen Einnahmen die Wasserrett­ung zu unterstütz­en“, so Wölfle.

Der Vorschlag ist nicht neu, stieß aber bislang in Stuttgart nicht auf Gehör. Das Innenminis­terium nahm bislang keine Stellung dazu. Ressortche­f Strobl wird dem Landrat aber in den kommenden Wochen auf sein Schreiben antworten. Der hofft auf grundsätzl­iche Klärung der Sache: „Bei der Wasserrett­ung fehlen einfach gesetzlich­e Grundlagen um festzulege­n, wo Land und wo Kommunen zuständig sind.“

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FOTO: MICHAEL SCHEYER Wasserwach­t und DLRG sind mit der Kostenerst­attung nicht zufrieden.

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