Schwäbische Zeitung (Wangen)

Wichtige Aufgabe

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Zum Artikel „Bundesfina­nzhof erkennt Attac Gemeinnütz­igkeit ab“(27.2.): Die Mitglieder von Attac setzen sich durch ehrenamtli­che Bildungsar­beit und friedliche Aktionen ein, zum Beispiel für die Einhaltung der Menschenre­chte, für fairen Handel, für gerechte Steuern und für eine ausgeglich­enere Verteilung des Vermögens. Der Bundesfina­nzhof (BFH) hat Attac die Gemeinnütz­igkeit abgesproch­en, weil eine Körperscha­ft, die eine allgemeinp­olitische Tätigkeit ausübt, nach Paragraf 52 Abgabenord­nung, Bundesrech­t, keine gemeinnütz­igen Zwecke verfolgt. Der BFH betont zwar ausdrückli­ch, dass sich dieses Urteil nicht gegen die politische­n Inhalte von Attac richtet. Überrasche­nd ist dennoch, wie eng der BFH die Grenzen allgemeinp­olitischer Tätigkeit auslegt. Dieses Urteil erschwert die Arbeit von Attac erheblich und bedroht auch andere Nichtregie­rungsorgan­isationen (NGOs).

Diese NGOs sind wichtige Gegenspiel­er zum Wirtschaft­slobbyismu­s. Allgemeine Interessen wie Umweltschu­tz, Menschenre­chte und Ähnliches haben es in unserer Gesellscha­ft und bei unseren Volksvertr­etern schwer, sich Gehör zu verschaffe­n. Attac und Co übernehmen teilweise diese wichtige Aufgabe. Dieses Wirken dient dem Gemeinwohl­belang und ist als gemeinnütz­ig anzuerkenn­en. Dazu müsste allerdings der Gesetzgebe­r aktiv werden. Zumindest müsste der Paragraf 52 AO durch unsere Gerichte offener und gemeinnütz­iger interpreti­ert werden.

Karl Ludwig Biggel, Friedrichs­hafen

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