Geschäftsunfähig: Klage gegen Fridi Miller abgelehnt
RAVENSBURG/STUTTGART/ SINDELFINGEN (sz) - Die 11. Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts hat am Donnerstag eine Klage des Sindelfinger Oberbürgermeisters Bernd Vöhringer gegen Fridi Miller abgelehnt. Er hatte die Dauerbewerberin bei Wahlen nach zahlreichen gegen ihn gerichteten Beleidigungen auf Unterlassung verklagt. Miller trat im März 2018 auch gegen Daniel Rapp als Oberbürgermeisterkandidatin in Ravensburg an.
Wie Bernd Vöhringers Sprecherin Nadine Izquierdo erläutert, könne Miller für ihre Äußerungen zwar nicht zur Verantwortung gezogen werden, aber „das Urteil hat klargestellt, dass Frau Miller geschäftsunfähig ist“. Ein Psychiater hatte in dem Verfahren bei der Beklagten eine „fortwährende Geschäftsunfähigkeit aufgrund krankhafter Störung der Geistesfähigkeit“diagnostiziert. Das Gutachten diente der Zivilkammer als Grundlage für ihr Urteil: Aus der Geschäftsunfähigkeit folgt die Prozess- und Schuldunfähigkeit. „Wenn man das ist, kann man nicht verklagt werden“, erklärt Bernhard Schabel, der Sprecher für Zivilverfahren am Stuttgarter Landgericht.
Das vom Landgericht bestellte Gutachten hatte bereits Auswirkung auf andere Verfahren. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht verkündete im November das Urteil, dass die Wahlanfechtungen von Fridi Miller wegen ihrer Prozessunfähigkeit nicht zulässig seien. Die 49-Jährige hat schon bei Dutzenden von Bürgerund Oberbürgermeisterwahlen kandidiert und oft die Wahlen angefochten, unter anderem in Ravensburg.